Möchten Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln, so ist eine Kündigung zum Ende des übernächsten Kalendermonats möglich. Entscheiden Sie sich also am 10. August zum Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse, so greift die Kündigung zum 31. Oktober und Sie sind ab dem 01. November bei der neuen gesetzlichen Krankenkasse versichert.
Beachten Sie, dass Sie nach dem Wechsel 18 Monate an Ihre neu gewählte Krankenkasse gebunden sind. Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie nur bei Einführung eines Zusatzbeitrages.