Nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit wird die Riester-Rente ausgezahlt. In der Regel handelt es sich um regelmäßig wiederkehrende Rentenzahlungen.
Alternativ ist auch eine Teilkapital-Entnahme bis zu 30% des zum Auszahlungszeitpunkt zur Verfügung stehenden Gesamtkapitals möglich. Das verbleibende Kapital wird dann als Rente ausgezahlt.