Die Hausratversicherung ersetzt im Falle eines Schadens die zerstörten, beschädigten oder abhanden gekommenen Hausratgegenstände zum Neuwert, d.h. zu dem Wert, der am Schadentag aufgewendet werden muss, um die beschädigten oder zerstörten Sachen in gleicher Art und Güte neu zu erwerben.