Grundsätzlich erfolgt die Rentenzahlung der Riester-Rente nach dem Erreichen des vertraglich vereinbarten Endalters. Dieses sollte zeitgleich mit dem zu erwartendem Rentenbeginn aus der gesetzlichen Rentenversicherung definiert werden (Altersversorgungszeitpunkt).
Ungeachtet dessen können die Altersleistungen der Riester-Rente frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr erfolgen. Für vor 2012 getätigte Abschlüsse gilt als Mindestendalter das 60. Lebensjahr.