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Riester-Rente kündigen: Das müssen Sie wissen

Kurzer Überblick

  • Sie können die Riester-Rente unter Einhaltung der Kündigungsfrist und nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen.
  • Allerdings ist eine Kündigung mit hohen finanziellen Einbußen verbunden. 
  • Alternativ können Sie die Riester-Rente beitragsfrei stellen, den Anbieter wechseln oder Beiträge reduzieren.
Riester Rente kündigen

Kann ich meine Riester-Rente kündigen und auszahlen lassen?

Grundsätzlich können Sie Ihre Riester-Rente kündigen und auszahlen lassen. Sie müssen nur die Kündigungsfrist und die Mindestvertragslaufzeit beachten. Allerdings sollten Sie sich eine Kündigung der Riester-Rente gut überlegen.

Denn eine Kündigung der Riester-Rente ist eine sogenannte schädliche Verwendung und bringt finanzielle Einbußen mit sich. Sie müssen nämlich die erhaltenen Steuervorteile und Zulagen zurückbezahlen und das ausgezahlte Kapital komplett versteuern.

Außerdem werden in den ersten fünf Jahren der Laufzeit Abschluss- und Verwaltungskosten für den Vertrag aus Ihren Beiträgen abgezahlt. Daher müssen Sie bei einer Kündigung der Riester-Rente mit hohen Einbußen rechnen.

Tipp: Alle Infos zur Auszahlung der Riester-Rente können Sie hier nachlesen.

 

Riester-Rente Rückkaufswert bei Kündigung

Wenn Sie die Riester-Rente vorzeitig kündigen, erhalten Sie den sogenannten Rückkaufswert ausgezahlt. Dieser errechnet sich wie folgt: 

(Einzahlungen + Zinsen/Überschüsse) ./. Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühren = Rückkaufswert

Alternativen zur Kündigung der Riester-Rente 

Aufgrund der hohen Verluste ist es nicht ratsam, die Riester-Rente zu kündigen. Es gibt bessere Alternativen, die Sie vorher prüfen sollten: 

  • Riester-Rente beitragsfrei stellen: Wenn Sie die Riester-Rente beitragsfrei stellen, zahlen Sie vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr in den Vertrag ein. In diesem Fall erhalten Sie zwar keine weiteren Zulagen und Steuervorteile mehr, allerdings geht Ihnen auch kein Geld verloren. Durch die Beitragsgarantie sind Ihnen Ihre eingezahlten Beiträge in jedem Fall sicher. 
  • Beiträge reduzieren: Sie können jederzeit Ihre Beiträge reduzieren, wenn Sie die aktuelle Summe (vorübergehend) nicht aufbringen können. Dadurch reduzieren sich jedoch auch die Zulagen und Steuervorteile. 
  • Anbieter wechseln: Sie können zu einem anderen Anbieter der Riester-Rente wechseln und Ihr bestehendes Guthaben übertragen. Das kann sinnvoll sein, wenn Sie mit der Wertentwicklung Ihres Vertrages unzufrieden sind oder in ein anderes Produkt wechseln möchten – zum Beispiel in eine Wohn-Riester oder einen Fondssparplan. In der Regel können Sie während der Riester-Laufzeit einmal das Produkt wechseln, ohne dass Kosten entstehen. 

Riester-Vertrag wechseln: So funktioniert es

Wenn Sie den Riester-Anbieter wechseln möchten, müssen Sie zunächst bei dem neuen Anbieter anfragen, ob dieser Sie aufnimmt. Dazu sind die Anbieter nämlich nicht verpflichtet und legen für die Aufnahme bestimmte Voraussetzungen fest. Bei Ihrem alten Anbieter sollten Sie vor dem Wechsel fragen, welche Kosten Ihnen für den Wechsel entstehen. 

Sind diese Fragen geklärt, schließen Sie bei dem neuen Anbieter den Vertrag ab und informieren ihn über Ihren alten Vertrag und darüber, dass Sie das Riester-Guthaben übertragen wollen. Dann wird Ihr alter Vertrag gekündigt, was oftmals der neue Anbieter für Sie übernimmt. Auch um die weiteren Schritte brauchen Sie sich meistens nicht kümmern. Fragen Sie aber zur Sicherheit nach, ob Ihr neuer Anbieter die Kündigung übernimmt. 

Beratung rund um die Riester-Rente: Wir sind für Sie da

Sind Sie unzufrieden mit Ihrem bisherigen Riester-Vertrag? Wollen Sie sich über die Alternativen einer Kündigung informieren oder haben allgemeine Fragen zur bestmöglichen Altersvorsorge? Dann vereinbaren Sie einfach ein kostenloses Beratungsgespräch. Unsere Versicherungsexperten beraten Sie ganzheitlich und unabhängig, immer ausgerichtet auf Ihre ganz persönliche Situation.

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