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Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler

Überblick Berufshaftpflicht Selbstständige

Kurzer Überblick

  • Eine Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler springt ein, wenn Sie bei Ihrer beruflichen Tätigkeit einen Schaden verursachen.
  • Für einige Berufsgruppen wie Ärzte, Architekten oder Rechtsanwälte ist sie Pflicht.
  • Die Berufshaftpflicht prüft Forderungen, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und bezahlt berechtigte Schadensersatzforderungen.
Berufshaftpflicht Freiberufler

Warum brauchen Freiberufler eine Berufshaftpflicht?

Freiberufler haften für berufliche Fehler unbegrenzt mit ihrem Vermögen. Ohne Berufshaftpflichtversicherung müssen sie Schadensersatzforderungen – zum Beispiel eines Kunden – aus eigener Tasche bezahlen. Je nach Höhe der Forderung kann dies existenzbedrohend sein. Eine Berufshaftpflichtversicherung prüft Schadensersatzforderungen, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und übernimmt berechtigte Schadensersatzzahlungen. 

Für einige Freiberufler besteht auch die Pflicht, eine Berufshaftpflicht abzuschließen. Zum Beispiel für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Ärzte.

Gut zu wissen: Wer gilt als Freiberufler?

Nach § 18 Einkommensteuergesetz (EStG) ist eine freiberufliche Tätigkeit "die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit." Diese Berufe werden u. a. im Gesetz genannt:

  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte
  • Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte
  • Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten
  • Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
  • Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten
  • Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer

 

Leistungen der Berufshaftpflicht für Freiberufler

In der Regel deckt die Berufshaftpflicht (ggf. in Kombination mit einer Betriebshaftpflichtversicherung) diese Arten von Schäden ab: 

  • Personenschäden: Wenn Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit eine andere Person verletzen, gesundheitlich schädigen oder töten, übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung Behandlungskosten, Schadensersatz und Schmerzensgeld.
  • Sachschäden: Ein Sachschaden liegt vor, wenn Sie bei Ihrer freiberuflichen Tätigkeit Dinge zerstören oder beschädigen. Dann bezahlt die Berufshaftpflichtversicherung Kosten für Reparatur oder Ersatz.
  • Vermögensschäden: Ein Vermögensschaden tritt infolge eines Sach- oder Personenschadens auf, zum Beispiel Verdienstausfall für eine geschädigte Person. Außerdem gibt es noch den sogenannten reinen bzw. echten Vermögensschaden. Dieser resultiert nicht aus einem Sach- oder Personenschaden, sondern ist ein rein finanzieller Schaden. Zum Beispiel finanzielle Einbußen durch den Planungsfehler eines Architekten.

Die Leistung einer Berufshaftpflichtversicherung besteht aus drei Teilen: Zum einen prüft die Versicherer, ob die an Sie gestellte Forderung berechtigt ist. Unberechtigte Forderungen wehrt sie auf eigene Kosten ab (passiver Rechtsschutz) und bezahlt berechtigte Schadensersatzforderungen.

Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht oder ...?

Rund um das Thema Berufshaftpflicht gibt es viele unterschiedliche Tarife. Manche umfassen alle Arten von Schäden, manche nur reine Vermögensschäden, andere schließen diese aus. Auch die Bezeichnung unterscheidet sich: Es gibt Berufshaftpflicht-, Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen. Daneben gibt es Zusatzbausteine wie die Cyberversicherung oder Inhaltsversicherung. Daher ist es besonders wichtig, dass Sie die Tarife auf der Grundlage Ihrer Tätigkeit und Ihres persönlichen Risikos vergleichen und sich von Experten beraten lassen. Nur so stellen Sie sicher, dass Sie im Schadenfall gut abgesichert sind und die Berufshaftpflicht auf Ihre Tätigkeit zugeschnitten ist.

 

Kosten der Berufshaftpflicht für Freiberufler

Jede Freiberuflichkeit ist anders und muss individuell abgesichert werden. Daher kann nicht pauschal beantwortet werden, was eine Berufshaftpflicht kostet. Diese Faktoren bestimmen die Höhe des Beitrags:  

  • Beruf und Tätigkeiten
  • Jahresumsatz
  • Versicherungssumme
  • Leistungsumfang
  • Zusatzbausteine
  • Höhe der Selbstbeteiligung

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