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      Basistarif in der PKV: Kosten und Leistungen

      Kurzer Überblick Basistarif PKV

      Kurzer Überblick

      • Der Basistarif ist ein gesetzlich geregelter PKV-Tarif mit Leistungen auf GKV-Niveau und dient als Auffanglösung für Personen, die keinen Zugang zu regulären PKV-Tarifen haben oder sich diese nicht mehr leisten können.
      • Er steht grundsätzlich allen PKV-Berechtigten offen – darunter Selbstständige, Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 € im Jahr), Beamte, Rentner sowie auch Nichtversicherte oder Personen mit finanzieller Bedürftigkeit.
      • Die Leistungen beschränken sich auf die medizinische Grundversorgung, während typische PKV-Extras wie Chefarztbehandlung oder Einbett-Zimmer nicht enthalten sind.
      • Der Beitrag ist gesetzlich gedeckelt und liegt 2026 bei maximal 1.017,18 Euro monatlich (GKV-Höchstbeitrag), kann aber durch Zuschüsse oder Hilfsbedürftigkeit reduziert werden.
      • Der Basistarif ist vor allem dann sinnvoll, wenn finanzielle Engpässe bestehen. Wer sich reguläre PKV-Tarife leisten kann, sollte zunächst Alternativen wie Tarifwechsel oder Beitragsentlastungen prüfen.
      Basistarif PKV

      Ratgeber-Inhalt

      Was ist ein Basistarif in der PKV?

      Der Basistarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) ist ein gesetzlich geregelter Tarif, der allen Versicherten eine medizinische Grundversorgung auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) garantiert.  

      Er stellt dabei sicher, dass auch Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Zugang mehr zu regulären PKV-Tarifen haben oder sich diese nicht leisten können, weiterhin krankenversichert bleiben. Er dient dabei als eine Art Notlösung und sollte nur in Anspruch genommen werden, wenn man sehr krank oder hilfsbedürftig ist.

      Im Basistarif gelten folgende Grundprinzipien:

      • Leistungsniveau ähnlich wie in der GKV: Der Tarif deckt alle medizinisch notwendigen Behandlungen ab und orientiert sich dabei am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Private Leistungen wie die Behandlung bei Privatärzten oder Einbettz-Zimmer im Krankenhaus werden hingegen nicht übernommen.
      • Keine Gesundheitsprüfung: Versicherer müssen Antragsteller unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand aufnehmen. Allerdings ist der Antragsprozess sehr langwierig und es werden Unterlagen benötigt wie ein Nachweis über den bisherigen Versicherungsschutz, Einkommensnachweise bei finanzieller Bedürftigkeit, Antragsformulare und falls nötig, einen Renten- oder Sozialhilfebescheid.
      • Gesetzlich regulierte Bedingungen: Leistungen, Beitragshöhe und Zugang sind gesetzlich festgelegt und bei allen Versicherern weitgehend identisch.

      Damit unterscheidet sich der Basistarif deutlich von klassischen PKV-Tarifen, die individuell kalkuliert werden und meist umfangreichere Leistungen bieten.

      Wann Sie nicht in den Basistarif wechseln sollten

      Wenn Sie die PKV-Beiträge grundsätzlich zahlen können, ihnen die Kosten aber schlichtweg zu teuer geworden sind, sollten Sie nicht in den Basistarif wechseln. Um Beiträge zu reduzieren, gibt es andere Möglichkeiten wie ein Tarifwechsel, Beitragsrückerstattungen oder Entlastungstarife. Unsere Experten beraten Sie gerne zu Ihrer PKV.

       

      Was ist der Unterschied zwischen Basistarif und Standardtarif?

      Der Basistarif und der Standardtarif in der PKV werden häufig verwechselt, erfüllen aber unterschiedliche Zwecke:

      Der Basistarif ist ein gesetzlich eingeführter Tarif, der allen Personen offensteht – unabhängig von Alter, Einkommen oder Gesundheitszustand. Jeder PKV-Anbieter ist seit 2009 verpflichtet, einen Basistarif anzubieten. Dieser orientiert sich in seinen Leistungen an der gesetzlichen Krankenversicherung und soll eine grundlegende medizinische Versorgung sicherstellen.

      Der Standardtarif hingegen ist ein älterer, geschlossener Tarif, der nur langjährig privat Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen offensteht. Er richtet sich vor allem an ältere Personen mit geringerem Einkommen und bietet eine ähnliche Grundversorgung wie der Basistarif, allerdings kann der Leistungsumfang je nach Anbieter leicht variieren.

      Tabelle: Unterschiede Basistarif und Standardtarif

      Der Basis-Tarif und der Standardtarif verfolgen beide das Ziel, eine Krankenversicherung innerhalb der PKV zu ermöglichen. Dennoch unterscheiden sie sich in Zugang, Beitrag und im Detail der Leistungen. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede:

       

      Basistarif

      Standardtarif

      Einführung & Zugang

      Seit 2009 für alle PKV-Versicherten zugänglich, insbesondere Personen, die ihre regulären Beiträge nicht mehr zahlen können oder schwer krank sind

      Seit 1994 für Personen möglich, die vor dem 31.12.2008 privatversichert waren. Der Standardtarif ist geschlossen und kann nur von Altversicherten genutzt werden

      Gesundheitsprüfung

      Keine

      Keine

      Leistungen

      Entspricht weitgehend den Leistungen der GKV; Leistungen sind nicht garantiert

      Größere Therapiefreiheiten und damit keine Begrenzung auf Regelleistungen wie in der GKV; Leistungen sind garantiert

      Bei Hilfsbedürftigkeit

      Bis zu 50 % Beitragsreduzierung und Zuschuss durch Jobcenter oder Sozialamt möglich

      Nur Zuschuss durch Jobcenter oder Sozialamt möglich   

      Beitrag

      Maximal GKV-Höchstbeitrag (2026: 1.017,18 € im Monat)

      Maximal 848,63 € im Monat

      Versicherer

      Bei jedem PKV-Anbietern möglich

      Nur innerhalb des eigenen Versicherers möglich

       

      Wer kann sich im Basistarif der PKV versichern?

      Grundsätzlich steht der Basistarif allen offen, die privat versichert sind oder die Voraussetzungen dafür erfüllen. Hier ein Überblick:

      1. Alle Personen mit PKV-Zugang

      Jeder, der sich privat krankenversichern kann und lediglich die Grundversorgung möchte, darf in den Basistarif der PKV eintreten. Dazu zählen:

        • Selbstständige & Freiberufler
        • Angestellte mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 €/Jahr)
        • Freiwillig gesetzlich Versicherte innerhalb von 6 Monaten nach Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft
        • Ältere Personen und Rentner haben ebenfalls die Möglichkeit, sich im Basistarif versichern zu lassen. Für sie könnte aber der Standardtarif die bessere Wahl sein, wenn sie die PKV vor 2009 abgeschlosssen haben. Mit entsprechenden Altersrückstellungen fällt der Beitrag deutlich geringer aus als im Basistarif. 

      2. Bestandskunden der PKV

      Personen, die bereits privat krankenversichert sind, können in den Basistarif wechseln, wenn sie die bisherigen Beiträge nicht mehr zahlen können.

      3. Personen ohne Krankenversicherung 

      Wer keinen Krankenversicherungsschutz hat (z. B. nach einem längeren Auslandsaufenthalt), wird verpflichtet, sich zu versichern. Der Basistarif steht hier als Grundversorgung allen Personen zur Verfügung, die einen PKV-Zugang haben (s. ersten Punkt).

      4. Beamte und beihilfeberechtigte Personen 

      Beamte und Beihilfeberechtigte können ebenfalls in den Basistarif wechseln. Allerdings ist dieser in der Praxis oft weniger attraktiv als spezielle Beihilfetarife.  

      5. Personen mit finanzieller Bedürftigkeit 

      Falls jemand den Beitrag des Basistarifs nicht zahlen kann und dadurch sozialhilfebedürftig wird, kann der Beitrag um die Hälfte reduziert werden. Bei anhaltender Bedürftigkeit übernimmt der Sozialhilfeträger den Beitrag.

      Wechsel von Bestandskunden in den Basistarif

      Seit 2009 steht der Basistarif allen Versicherten in der privaten Krankenversicherung offen. Sie können jederzeit in den Basistarif wechseln, wenn Sie nach dem 1. Januar 2009 in die PKV eingetreten sind. Dabei erfolgt der Wechsel immer innerhalb des bestehenden Versicherers. Ein Anbieterwechsel für bestehende PKV-Kunden ist nicht möglich. Für Versicherte mit einem Vertrag vor 2009 gelten zusätzliche Regelungen:

      1. Sie dürfen in den Basistarif wechseln, wenn Sie:

        • mindestens 55 Jahre alt sind,
        • eine gesetzliche Rente bzw. Beamtenpension beziehen oder
        • den bisherigen Versicherungsbeitrag z. B. aus finanzieller Not nicht mehr leisten können

      2. Ohne bestehenden Krankenversicherungsschutz:

      Sollten Sie aktuell nicht krankenversichert sein und die private Krankenversicherung für Sie zuständig sein (z. B. als Selbstständiger oder ehemals Privatversicherter), ist jeder Versicherer gesetzlich verpflichtet, Sie im Basistarif aufzunehmen.

      3. Alternative für Altverträge vor 2009:

      Wenn Ihr Vertrag vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde, können Sie auch in den Standardtarif wechseln. Dieser Tarif ist oft günstiger als der Basistarif, vor allem, wenn Sie verheiratet sind.

      Wann wird ein PKV-Wechsel in den Basistarif relevant?

      In der Praxis wird der Wechsel in den Basistarif vor allem dann relevant, wenn sich die persönliche Situation verändert. Häufige Gründe sind steigende Beiträge im Alter, sinkendes Einkommen (z. B. im Ruhestand) oder finanzielle Engpässe, durch die der bisherige Tarif nicht mehr bezahlbar ist. Der Basistarif dient in solchen Fällen als eine Art „Auffanglösung“, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Zudem werden bereits gebildete Altersrückstellungen vollständig angerechnet, was den Beitrag im Basistarif reduzieren kann. Eine Gesundheitsprüfung findet nicht statt und der Versicherer darf den Wechsel nicht ablehnen.

      Übrigens: Der Wechsel in den Basistarif ist zwar jederzeit möglich, aber nicht immer ohne Weiteres rückgängig zu machen. Wer einmal gewechselt ist, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen wieder in einen leistungsstärkeren Tarif zurückkehren. Das gilt bis zu zwei Jahre nach dem Wechsel, sofern die Hilfsbedürftigkeit in dieser Zeit endet. Voraussetzung ist, dass der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Wegfall der finanziellen Notlage gestellt wird.

      Diese Regelung sorgt dafür, dass eine vorübergehende finanzielle Krise nicht automatisch zu dauerhaften Leistungseinbußen führt. Besteht die Hilfsbedürftigkeit jedoch länger, wird die Rückkehr deutlich schwieriger. Dann ist in der Regel wieder eine Gesundheitsprüfung erforderlich und die PKV kann deutlich teurer werden.

      Behandlungsausweis für Versicherte im Basistarif

      Nach dem Wechsel in den Basistarif erhalten Sie von Ihrem Versicherer einen Behandlungsausweis über Ihren Tarifstatus, ähnlich wie die Versichertenkarte bei gesetzlich Versicherten. Diesen sollten Sie bei jedem Arzttermin vorzeigen, damit die Praxis weiß, dass für Ihre Behandlung besondere Abrechnungsregeln gelten.

      Im Basistarif dürfen Ärzte nämlich nur zu festgelegten, niedrigeren Sätzen abrechnen. Wird dies nicht berücksichtigt, kann ein Teil der Kosten nicht vollständig erstattet werden.

       

      Welche Leistungen sind im Basistarif abgedeckt und welche nicht?

      Der Basistarif der PKV orientiert sich in seinem Leistungsumfang weitgehend an der gesetzlichen Krankenversicherung. Er deckt alle medizinisch notwendigen Behandlungen ab und bildet damit eine Grundversorgung, verzichtet aber bewusst auf typische PKV-Mehrleistungen. Versicherte müssen daher bei Komfort, Flexibilität und Erstattungsniveau deutliche Abstriche im Vergleich zu regulären PKV-Tarifen machen. 

      PKV-Basistarif: Welche Leistungen sind abgedeckt?

      Hier die wichtigsten Leistungen im Überblick:

      1. Ärztliche und zahnärztliche Behandlungen

        • Übernahme der Kosten für Behandlungen bei Vertragsärzten (vergleichbar mit GKV-Standards)
        • Übernahme der Kosten für notwendige Zahnbehandlungen & Festzuschüsse für Zahnersatz (orientiert sich ebenfalls am GKV-Niveau)
        • Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen – ähnlich wie bei der GKV

      2. Krankenhausbehandlungen

        • Kostenübernahme für medizinisch notwendige Krankenhausaufenthalte
        • Unterbringung im Mehrbettzimmer; keine privatärztliche Behandlung

      3. Arznei-, Heil- und Hilfsmittel

        • Erstattung der Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente, Heilmittel (z. B. Physiotherapie) und Hilfsmittel (z. B. Gehhilfen oder Prothesen)
        • Zuzahlungen möglich ähnlich wie in der GKV (z. B. Eigenanteil bei Medikamenten)

      Welche Leistungen sind nicht oder nur eingeschränkt enthalten?

      Im Vergleich zu klassischen PKV-Tarifen müssen Versicherte im Basistarif auf zahlreiche Komfort- und Zusatzleistungen verzichten, da sich der Tarif auf eine Grundabsicherung beschränkt:

      • Keine Chefarztbehandlung im Krankenhaus
      • Kein Anspruch auf Ein- oder Zweibett-Zimmer
      • Eingeschränkte Erstattung bei Zahnersatz (nur auf GKV-Niveau)
      • Keine oder stark begrenzte Heilpraktikerleistungen oder alternative Heilmethoden wie Akupunktur und Homöopathie
      • Nicht verschreibungspflichtige Medikamente
      • Eingeschränkte Leistungen bei Sehhilfen, da diese nicht zum GKV-Standard gehören 
      • Keine freien Honorarvereinbarungen über den festgelegten Sätzen
      • Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, die über den GKV-Standard hinausgehen 

      PKV-Basistarif Kosten

      Der Beitrag im Basistarif der PKV ist gesetzlich gedeckelt und orientiert sich direkt am Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung. Das bedeutet: Kein Versicherter im Basistarif zahlt mehr als den maximalen GKV-Beitrag.

      Für das Jahr 2026 beträgt dieser Höchstbeitrag: 1.017,18 Euro pro Monat (ohne Pflegeversicherung)

      Damit ist der Basistarif deutlich teurer als viele reguläre PKV-Tarife – insbesondere für jüngere Versicherte. Gleichzeitig sorgt die gesetzliche Deckelung dafür, dass die Beiträge nicht unbegrenzt steigen können. Grundlage für die Berechnung sind die jeweils gültige Beitragsbemessungsgrenze (2026: 69.750 € im Jahr bzw. 5.812,50 € im Monat) sowie der allgemeine Beitragssatz inklusive durchschnittlichem Zusatzbeitrag der GKV (2026: 2,9 %).

      Der individuelle Beitrag im Basistarif kann auch unterhalb des Höchstwertes liegen, etwa durch vorhandene Altersrückstellungen, den Arbeitgeberzuschuss oder durch den Zuschuss der Rentenversicherung, falls Sie Rente beziehen. Übrigens: Wer heute schon frühzeitig vorsorgen will, kann steigenden Beiträgen im Ruhestand z. B. mit Beitragsentlastungstarifen entgegenwirken. 
       

      Basistarif für Hilfsbedürftige

      Für hilfsbedürftige Menschen gelten im Basistarif der PKV besondere gesetzliche Regelungen, um die Krankenversicherung bezahlbar zu halten. Damit wird sichergestellt, dass auch finanziell schwächere Personen voll abgesichert bleiben, ohne durch hohe Beiträge überfordert zu werden.

      Als hilfsbedürftig gelten in der Regel Personen, die Sozialleistungen beziehen oder deren Einkommen nicht ausreicht, um den Beitrag zum Basistarif dauerhaft zu tragen (z. B. bei Bezug von Bürgergeld oder Sozialhilfe).

      Beitragsreduzierung im Basistarif

      In diesen Fällen wird der Beitrag deutlich entlastet:

      • Der monatliche Beitrag kann auf bis zu 50 % des regulären Basistarif-Beitrags reduziert werden.
      • Maßgeblich ist die finanzielle Leistungsfähigkeit der versicherten Person.

      Übernahme durch den Sozialleistungsträger

      Reicht auch der reduzierte Beitrag nicht aus, gilt:

      • Das Jobcenter oder Sozialamt übernimmt die Kosten ganz oder teilweise.
      • Versicherte müssen dadurch nicht auf den Krankenversicherungsschutz verzichten.

      Wichtig zu wissen

      • Der Leistungsumfang bleibt trotz Beitragsreduzierung unverändert.
      • Es handelt sich weiterhin um den vollen Basistarif mit allen vorgesehenen Leistungen.
      • Voraussetzung ist ein entsprechender Nachweis der Hilfsbedürftigkeit gegenüber dem Versicherer und ggf. der Behörde.

       

      Für wen ist der PKV-Basistarif sinnvoll?

      Der PKV-Basistarif ist eine Absicherung in bestimmten Lebenssituationen, in denen weder die GKV noch reguläre PKV-Tarife infrage kommen oder zu teuer sind. Sinnvoll ist der Basistarif insbesondere für folgende Personengruppen:

      Versicherte mit finanziellen Problemen

      Wer seine bisherigen PKV-Beiträge dauerhaft nicht mehr zahlen kann – etwa durch Einkommensverlust oder Arbeitslosigkeit – findet im Basistarif eine Möglichkeit, die Kosten zu begrenzen und dennoch versichert zu bleiben.

      Personen mit schweren Vorerkrankungen

      Menschen, die schwere Krankheiten oder viele Vorerkrankungen haben und von der PKV abgelehnt werden, können im Basistarif unterkommen. Da keine Gesundheitsprüfung erfolgt, ist der Basistarif oft die einzige Möglichkeit, überhaupt in der PKV zu bleiben.
       

      FAQ: Basistarif in der PKV

      Vorteile:

      Der PKV-Basistarif bietet den Vorteil, dass er eine Grundabsicherung gewährleistet, die sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) orientiert. Dadurch haben auch Personen mit finanziellen Schwierigkeiten oder Vorerkrankungen Zugang zu einer medizinischen Versorgung, ohne dass Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse erfolgen. Ein weiterer Vorteil ist die Deckelung der Beiträge, die den Höchstbeitrag der GKV nicht überschreiten dürfen. Zudem kann der Beitrag bei finanzieller Bedürftigkeit halbiert werden, was den Basistarif besonders für Menschen mit geringem Einkommen attraktiv macht.

      Nachteile:

      Zu den Nachteilen zählt, dass der Leistungsumfang auf das Niveau der GKV begrenzt ist und keine zusätzlichen Komfort- oder Wahlleistungen wie Einbettzimmer oder privatärztliche Behandlungen im Krankenhaus beinhaltet. Auch die Erstattung von Arzt- und Zahnarztrechnungen ist auf den Satz der Gebührenordnungen (GOÄ/GOZ) begrenzt, was oft zu teilweise hohen Eigenbeteiligungen führt. Zudem ist der Basistarif trotz reduziertem Leistungsumfang meist teurer als gute PKV-Tarife. Für Personen, die Wert auf individuelle Leistungen oder umfangreicheren Schutz legen, kommt der Basistarif nicht infrage.

      Ein Wechsel in den Basistarif der PKV ist grundsätzlich jederzeit möglich, wenn Sie bereits privat versichert sind. Das Recht auf den Wechsel besteht unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand oder Alter und ist gesetzlich geregelt.

      Besonders relevant ist der Wechsel, wenn Sie Ihre bisherigen PKV-Beiträge nicht mehr zahlen können. Der Wechsel erfolgt immer innerhalb Ihres aktuellen Versicherungsunternehmens. Wenn Sie aktuell nicht versichert sind und die PKV für Sie zuständig ist, können Sie ebenfalls in den Basistarif aufgenommen werden.

      Ein Wechsel aus dem Basistarif zurück in einen leistungsstärkeren PKV-Tarif ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wurde der Wechsel in den Basistarif aufgrund von Hilfsbedürftigkeit nach dem 15. März 2020 vorgenommen, besteht für bis zu zwei Jahre die Möglichkeit, ohne erneute Gesundheitsprüfung in den ursprünglichen Tarif zurückzukehren. Voraussetzung ist, dass die Hilfsbedürftigkeit endet und der Antrag innerhalb von drei Monaten gestellt wird. So lässt sich eine vorübergehende finanzielle Krise überbrücken, ohne dauerhaft auf bessere Leistungen verzichten zu müssen.

      Besteht die Hilfsbedürftigkeit mehr als zwei Jahre, wird der Wechsel zurück deutlich schwieriger, da in der Regel wieder eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist.

      Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist hingegen nur unter bestimmten Bedingungen möglich, z. B. wenn Ihr Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschreitet oder Sie wieder versicherungspflichtig werden (z. B. durch Arbeitslosigkeit). Rentner hingegen haben in der Regel keinen Anspruch auf eine Rückkehr in die GKV, wenn sie zuvor lange privat versichert waren.

      Für Rentner, die vor 2009 privatversichert waren, ist der Standardtarif oft die bessere Wahl, da er kostengünstiger sein kann. Für alle anderen Rentner kommt nur der Basistarif infrage. Es empfiehlt sich, beide Optionen mit einem Berater zu vergleichen, um die individuell beste Lösung zu finden.

      Der Beitrag im Basistarif der PKV ist gesetzlich begrenzt und orientiert sich am Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

      Für das Jahr 2026 beträgt der maximale Beitrag im Basistarif 1.017,18 € pro Monat (ohne Pflegeversicherung). Der tatsächliche Beitrag kann im Einzelfall auch darunter liegen, etwa durch vorhandene Altersrückstellungen oder individuelle Voraussetzungen.

      Der Beitrag ergibt sich aus der Beitragsbemessungsgrenze sowie dem allgemeinen Beitragssatz inklusive durchschnittlichem Zusatzbeitrag der GKV. Damit ist sichergestellt, dass der Basistarif nicht teurer als die gesetzliche Krankenversicherung sein darf.

      Der Beitrag richtet sich auch im Ruhestand nach dem allgemeinen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung und beträgt monatlich maximal 1.017,18 € ohne Pflegeversicherung.

      Dieser Höchstbeitrag gilt somit einheitlich für alle Versicherten, unabhängig davon, ob sie erwerbstätig oder bereits im Ruhestand sind.

      Außerdem gilt Folgendes:

      • Keine Entlastung durch Arbeitgeberzuschuss: Anders als Angestellte erhalten Rentner keinen Arbeitgeberanteil. Sie tragen den Beitrag vollständig selbst.
      • Zuschuss durch die Rentenversicherung möglich: Gesetzlich Rentenversicherte können einen Zuschuss zur PKV erhalten. Dieser beträgt 50 % des Basiskrankenversicherungsbeitrags, maximal jedoch die Hälfte des Höchstbeitrags der GKV.
      • Beitrag kann reduziert werden: Bei finanzieller Hilfsbedürftigkeit ist eine Reduzierung auf bis zu 50 % möglich.

      Der Basistarif gilt auch für Beamte, ist jedoch in der Regel keine optimale Wahl. Er bietet eine Grundabsicherung, die nicht speziell auf die Kombination mit der Beihilfe abgestimmt ist. Dadurch kann es zu unnötigen Kosten kommen, da der Basistarif keine Beihilfetarife berücksichtigt.

      Beamte können in den Basistarif wechseln, wenn sie finanzielle Schwierigkeiten haben oder keine andere Möglichkeit zur Krankenversicherung besteht. In den meisten Fällen ist jedoch eine beihilfekonforme Restkostenversicherung die bessere Alternative.

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