Die Höhe des steuerfreien Anteils einer Rürup-Rente hängt vom Jahr des erstmaligen Rentenbezugs ab. Je später die Basisrente erstmalig ausgezahlt wird, desto niedriger ist der steuerfreie Anteil der Rürup-Rente. Ab dem Jahr 2040 unterliegt die volle Rente der Steuerpflicht.