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      Gesetzliche Krankenversicherung: Zusatzbeiträge 2025 und 2026 im Überblick

      Überblick GKV

      Kurzer Überblick

      • Auf viele gesetzlich Krankenversicherte kommen seit 2025 Mehrkosten zu. Eine Vielzahl der Krankenkassen hat bereits in der ersten Jahreshälfte ihre Zusatzbeiträge angehoben.
      • Nach BKK Technoform (von 2,49 auf 3,49 %), Securvita (von 3,2 auf 3,9 %) und Merck BKK (von 3,2 auf 3,97 %) zieht nun zum 1. Oktober 2025 eine weitere Krankenkasse nach: Bei der BKK Herkules stieg der Beitrag um 0,9 Prozent­punkte auf 18,98 Prozent nach oben. 
      • Der Schätzerkreis für die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) prognostiziert für 2026 einen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 2,9 Prozent, was dem aktuellen Niveau entspricht. 
      • Eine Kurzanalyse des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) zeigt, dass der Beitragssatz ohne Stabilisierungsmaßnahmen 2035 bei 21,5 % liegen könnte und 2050 sogar bei bis zu 26 %.
      • Vergleichen lohnt sich: Bei der teuersten gesetzlichen Krankenkasse im Jahr 2025 steigt der Beitragssatz auf erstmalig 19 %, einschließlich Zusatzbeitrag. Dies ist eine erhebliche Erhöhung im Vergleich zu den Vorjahren. Eine der günstigsten Kassen, die BKK firmus, liegt bei einem Gesamtbeitragssatz von 16,78 %, einschließlich Zusatzbeitrag.
      • Krankenkasse wechseln: Wenn Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
      • Die Beitragsbemessungsgrenze 2026 liegt bei 69.750 € jährlich bzw. 5.812,50 € monatlich (2025: 66.150 € bzw. 5.512,50 €).
      • Die Versicherungspflichtgrenze 2026 beträgt 77.400 € jährlich bzw. 6.450 € monatlich (2025: 73.800 € bzw. 6.150 €). Wer darüber verdient, kann in die private Krankenversicherung wechseln.
      GKV Beitrag Ratgeber fachlich von impuls Experten geprüft

      Artikel von impuls Fachexperten geprüft

      Gesetzliche Krankenversicherung: Aktuelle Zusatzbeiträge 2026

      Ratgeber-Inhalt

      Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?

      Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich. Seit Januar 2015 liegt dieser konstant bei 14,6 Prozent des Bruttogehalts. Davon trägt der Arbeitgeber 7,3 Prozent und der Arbeitnehmer 7,3 Prozent. 

      Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, der sich je nach Krankenkasse unterscheiden kann. Auch der Zusatzbeitrag wird zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag – ein Richtwert, den das Bundesgesundheitsministerium festlegt – lag 2024 bei 1,7 Prozent. Der Zusatzbeitrag stieg 2025 um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent. 

      Für das Jahr 2026 rechnet der Schätzerkreis der gesetzlichen Krankenversicherung mit einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent. Diese Schätzung berücksichtigt nicht die Finanzreserven der Krankenkassen und weitere Erhöhungen im Jahr 2026. Das Bundesgesundheitsministerium wird auf Basis dieser Prognose zum 1. November einen durchschnittlichen ausgabendeckenden Zusatzbeitrag bekannt geben, der als Orientierungswert dient. Die tatsächliche Beitragshöhe wird jedoch von jeder Krankenkasse individuell festgelegt – abhängig von ihrer finanziellen Lage. 


      Warum steigen die GKV-Beiträge?

      Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigen Jahr für Jahr – und das aus mehreren Gründen:

      1. Steigende Gesundheitsausgaben: Besonders im Krankenhausbereich und bei Arzneimitteln explodieren die Kosten. Allein 2025 werden im Krankenhaussektor Mehrkosten von bis zu 8 Milliarden Euro erwartet.
      2. Demografischer Wandel: Eine alternde Bevölkerung führt zu einer höheren Inanspruchnahme medizinischer Leistungen.
      3. Strukturelle Unterfinanzierung: Die GKV verzeichnete bereits 2024 ein Defizit von rund 14,6 Milliarden Euro. Staatliche Zuschüsse oder Darlehen konnten diese Lücke nicht schließen.
      4. Gesetzliche Leistungsausweitung: Neue Reformen und gesetzlich vorgeschriebene Leistungen erhöhen die Ausgaben zusätzlich, ohne ausreichende Gegenfinanzierung.
      5. Inflation und höhere Löhne: Diese treiben die Kosten für medizinisches Personal und Pflegeeinrichtungen weiter in die Höhe.

      Besonders betroffen sind Versicherte mit höherem Einkommen, da 2026 auch die Beitragsbemessungsgrenze von 66.150 € auf 69.750 € steigt. Für Gutverdiener bedeutet das Mehrkosten von mehreren hundert Euro jährlich.

      Zum 1. Januar 2026 wird außerdem die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresentgeltgrenze genannt) in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 77.400 € pro Jahr bzw. 6.450 € pro Monat angehoben (2025: 73.800 Euro bzw. 6.150 Euro). Ab dieser Grenze ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) möglich. 


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      Finden Sie in kürzester Zeit heraus, ob eine gesetzliche oder private Krankenversicherung besser zu Ihnen passt. Unser Schnellrechner basiert auf wenigen Angaben und liefert sofort ein klares Ergebnis – schnell, unverbindlich und kostenlos.

      Gesetzlich oder Privat:
      Welche Krankenversicherung passt zu dir?

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      Bist du angestellt oder selbstständig?

      Dein beruflicher Status bestimmt, welche Krankenversicherungen für dich infrage kommen. Als Selbstständiger hast du mehr Wahlfreiheit, Angestellte unterliegen gewissen Einkommensgrenzen.

      Verdienst du über 73.800 € im Jahr?

      Ab einem Bruttojahreseinkommen von 73.800 € (Jahresarbeitsentgeltgrenze 2025) hast du als Angestellter die Wahl zwischen GKV und PKV. Selbstständige können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern.

      Wie viele Kinder möchtest du mitversichern?

      Aufgrund der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung kann die GKV – finanziell gesehen – eine gute Wahl sein: Kinder und nur geringfügig verdienende Lebenspartner zahlen nicht extra.

      Was ist dir bei deiner Krankenversicherung am wichtigsten?

      Die Entscheidung zwischen GKV und PKV hängt nicht nur von Fakten ab – sondern auch von deinen persönlichen Prioritäten. Möchtest du lieber sparen oder top abgesichert sein?

      Die gesetzliche Krankenversicherung ist für dich verpflichtend

      Da dein Bruttoeinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, ist die GKV für dich verpflichtend. Wenn dir hochwertige medizinische Leistungen besonders wichtig sind, kannst du gezielt mit Zusatzversicherungen aufstocken – z. B. beim Zahnersatz oder stationären Klinikaufenthalten.

      Die gesetzliche Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!

      Bei deiner familiären Situation bietet die GKV die solideste und kosteneffizienteste Lösung.
      Besonders mit Kindern profitierst du von beitragsfreier Mitversicherung und planbaren Kosten.
      Wenn dir hochwertige medizinische Leistungen besonders wichtig sind, kannst du gezielt mit Zusatzversicherungen aufstocken, wie z. B. beim Zahnersatz oder stationären Klinikaufenthalten.

      Die gesetzliche Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!

      Die GKV bietet dir eine verlässliche Grundversorgung. Wenn dir hochwertige medizinische Leistungen besonders wichtig sind, kannst du gezielt mit Zusatzversicherungen aufstocken – z. B. beim Zahnersatz oder stationären Klinikaufenthalten.

      Die private Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!

      Bei deinem Einkommen lohnt sich die PKV auch finanziell: Mit einem Wechsel in die PKV kannst du bis zu 6000 € Beitrag im Jahr sparen - und hast dazu mehr Leistungen als in der GKV! Zudem bekommst du oft bessere Leistungen zu günstigeren Beiträgen als in der GKV.

      Die private Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!

      Bei deinem Einkommen lohnt sich die PKV auch finanziell: Als Angestellter ohne viele Kinder sparst du im Schnitt bis zu 3.840 € pro Jahr.
      Mit einem Wechsel in die PKV kannst du bis zu 3.840 € Beitrag im Jahr sparen - und hast dazu mehr Leistungen als in der GKV!
      Zudem bekommst du oft bessere Leistungen zu günstigeren Beiträgen als in der GKV.

      Als Angestellter profitierst du zusätzlich von einem Arbeitgeberzuschuss: 50 % deines PKV-Beitrags – maximal 471,32 € monatlich (Stand 2025).

      Die private Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!

      2025 zahlen privat Versicherte durchschnittlich 623 € pro Monat (PKV-Verband), während gesetzlich Versicherte mit Durchschnittseinkommen bis zu 943 € zahlen (Zielke-Studie 2025). Im Jahr 2024 wechselten mehr Menschen in die PKV als zurück zur GKV. Ein Wechsel kann bis zu 3.840 € Ersparnis pro Jahr bringen!

      Als Angestellter profitierst du von einem Arbeitgeberzuschuss: 50 % deines PKV-Beitrags, maximal 471,32 € monatlich (Stand 2025).

      Mit der privaten Krankenversicherung zahlst du weniger Beiträge und erhältst mehr Leistungen

      Als Selbstständiger profitierst du besonders von den Vorteilen der privaten Krankenversicherung. Im Vergleich zur gesetzlichen Versicherung kannst du nicht nur deutlich sparen – du sicherst dir auch eine bessere medizinische Versorgung und mehr Flexibilität.

      Während in der GKV Beiträge von bis zu 1.174 € monatlich anfallen, liegt der durchschnittliche PKV-Beitrag für Selbstständige bei nur 623 €. Das bedeutet für dich: Mehr Leistung, weniger Kosten und bis zu 6.000 € Ersparnis im Jahr.

       

      Wer bezahlt den Zusatzbeitrag?

      Der Zusatzbeitrag wird bei Arbeitnehmern – genau wie der allgemeine Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung – zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen. Bei Rentnern trägt die Hälfte die gesetzliche Rentenversicherung. Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige müssen den Zusatzbeitrag allein bezahlen. 

      Wann wird der Zusatzbeitrag erhöht?

      Der Zusatzbeitrag wird von der Krankenkasse erhöht, wenn im Haushaltsjahr die voraussichtlichen Ausgaben und die vorgeschriebenen Rücklagen nicht durch die Einnahmen aus dem Gesundheitsfonds gedeckt werden. Meistens wird der Zusatzbeitrag zum 1. Januar eines Jahres angepasst, er kann aber auch während des Jahres erhöht werden, wie es 2025 häufig der Fall gewesen ist.

      GKV-Vergleich: Wechseln lohnt sich

      Eine Vielzahl der Krankenkassen hat seit 2025 ihre Zusatzbeiträge erhöht, teilweise drastisch und höher als erwartet. Es lohnt sich also, die verschiedenen Kassen sorgfältig zu prüfen.

      Berechnungsbeispiel: Wir vergleichen die aktuellen Kassenbeiträge für einen Arbeitnehmer in München mit einem Brutto-Jahreseinkommen von 60.000 Euro.

      Jährliche Berechnung GKV-Beitrag (Arbeitnehmeranteil):
      Günstige Kasse mit einem Beitragssatz von 16,78 % (BKK firmus): 5.034 EUR im Jahr
      Teure Kasse mit einem Beitragssatz von 19,00 % (Knappschaft):  5.700 EUR im Jahr

      Bei einem Wechsel der Krankenkasse ergibt sich eine mögliche jährliche Ersparnis von insgesamt 1.332 Euro, die sich je zur Hälfte auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer verteilt. D as entspricht eine Beitragsersparnis von 666 Euro pro Jahr für den Arbeitnehmer.

      GKV-Beiträge im Vergleich: Teurer Tarif: 5.700 Euro. Günstiger Tarif: 5.034 Euro. Beitragsunterschied: 666 Euro.

      Gesetzliche Krankenkassen Zusatzbeitrag und Beitragssatz 2025

      Krankenkasse Zusatzbeitrag %
      2024
      Zusatzbeitrag %
      2025
      Beitragssatz %
      2025
      AOK Baden-Württemberg 1,60 2,60 17,20
      AOK Bayern 1,58 2,69 17,29
      AOK Bremen Bremerhaven 1,38 2,49 17,09
      AOK Hessen 1,60 2,49 17,09
      AOK Niedersachsen 1,50 2,70 17,30
      AOK Nordost 2,70 2,70 17,30
      AOK NordWest 1,89 2,79 17,39
      AOK Plus 1,80 3,10 17,70
      AOK Rheinland / Hamburg 2,20 2,99 17,59
      AOK Rheinland-Pfalz/Saarland 1,80 2,47 17,07
      AOK Sachsen-Anhalt 1,30 2,50 17,10
      AUDI BKK  1,00 2,40 17,00
      Bahn BKK 3,40 3,40 18,00
      BARMER 2,19 3,29 17,89
      Bertelsmann BKK 2,50 2,50 17,10
      BIG direkt gesund 1,65 3,39 17,99
      BKK24
      (seit 01.04.)
      3,25  4,39 18,99
      BKK Akzo Nobel 1,65 3,39 17,99
      BKK BMW
      (seit 01.07.)
      0,90 3,90 18,50
      BKK Diakonie 2,69 3,40 18,00
      BKK Dürkopp Adler 2,55 3,88 18,48
      BKK EUREGIO 1,79 3,39 17,99
      BKK exklusiv 1,99 2,39 16,99
      BKK Faber-Castell & Partner 1,10 2,18 16,78
      BKK firmus
      (seit 01.05.)
      0,90 2,18 16,78
      BKK Freudenberg 1,50 2,49 17,09
      BKK Gildemeister Seidensticker 3,40 3,40 18,00
      BKK Herkules
      (seit 01.10.)
      2,39 4,38 18,98
      BKK Karl Meyer
      (seit 01.07.)
      2,30 3,39 18,09
      BKK Linde
      (seit 01.08)
      1,50 2,99 17,59
      BKK Melitta HMR 1,60 3,50 18,10
      BKK PFAFF 1,80 2,78 17,38
      BKK Pfalz 3,90 3,90 18,50
      BKK PwC
      (seit 01.07.)
      1,48 2,40 17,00
      BKK ProVita 1,49 2,89 17,49
      BKK Public 1,20 2,30 16,90
      BKK Salzgitter
      (seit 01.04.)
      2,80 3,50 18,10
      BKK SBH 1,29 2,44 17,04
      BKK Scheufelen
      (sei 01.05.)
      2,75 3,40 18,00
      BKK Technoform
      (seit 01.07.)
      1,50 3,49 18,09
      BKK VDN 3,19 3,19 17,79
      BKK VerbundPlus
      (seit 01.04.)
      1,55 3,89 18,49
      BKK Werra-Meissner 1,80 3,39 17,99
      BKK Wirtschaft u. Finanzen 2,99 2,99 18,59
      BKK ZF & Partner 2,10 3,40 18,00
      Bosch BKK 1,50 2,68 17,28
      Continentale Betriebskrankenkasse 2,20 3,33 17,93
      DAK-Gesundheit 1,70 2,80 17,40
      Debeka BKK 1,69 3,25 17,85
      Die Bergische 1,99 2,95 17,55
      energie-Betriebskrankenkasse 1,59 2,98 17,58
      EY BKK
      (seit 01.07.)
      1,04 2,29 16,89
      Handelskrankenkasse (hkk) 0,98 2,19 16,79
      Heimat Krankenkasse 2,50 2,50 17,10
      HEK-Hanseatische Krankenkasse 1,30 2,50 17,10
      IKK - Die Innovationskasse
      (seit 01.07.)
      3,10 4,30 18,90
      IKK Brandenburg und Berlin
      (seit 01.07.)
      1,99 4,35 18,95
      IKK classic 2,19 3,40 18,00
      IKK gesund plus 2,39 3,39 17,99
      IKK Südwest 1,65 3,25 17,85
      KKH Kaufmännische Krankenkasse 3,28 3,78 18,38
      Knappschaft 2,70 4,40 19,00
      Merck BKK
      (seit 01.07.)
      2,40 3,97 18,57
      mhplus Krankenkasse
      (seit 01.04.)
      2,56 3,29 17,89
      mkk - meine krankenkasse 2,50 3,50 18,10
      Mobil Krankenkasse 1,49 3,89 18,49
      Novitas BKK 1,70 2,98 17,58
      Pronova BKK 2,40 3,20 17,80
      R+V Betriebskrankenkasse 1,40 2,96 17,56
      Salus BKK 1,59 2,99 17,59
      SBK - Siemens BKK
      (seit 01.08.)
      1,70 3,80 18,40
      SECURVITA
      (seit 01.07.)
      2,20 3,90 18,50
      SKD BKK 1,49 2,48 17,08
      Techniker Krankenkasse 1,20 2,45 17,05
      TUI BKK 1,50 2,50 17,10
      VIACTIV 3,27 3,27 17,87
      vivida bkk 2,49 3,79 18,39
      WMF BKK 1,60 2,45 17,05

      Quelle: Recherche impuls AG, Stand 07. Oktober 2025

       

      Gesetzliche Krankenversicherung:
      Beitrag 2025 für einen Durchschnittsverdienst

      Für ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 45.000 Euro im Jahr 2025 beträgt der monatliche Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) etwa 641,25 Euro.

      Dieser Betrag setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,5 % zusammen.

      Der Beitragssatz wird durch zwei geteilt, da der Arbeitgeber die Hälfte übernimmt. So ergibt sich ein Beitrag zur Krankenversicherung von monatlich 320,62 Euro.

      Gesetzliche Krankenversicherung:
      Beitrag 2026 für einen Durchschnittsverdienst

      Beträgt 2026 das durchschnittliche Jahreseinkommen ebenfalls 45.000 Euro im Jahr, werden ca. 656,25 Euro als monatlicher Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fällig. Für pflichtversicherte Angestellte übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte, also 328,13 Euro.

      Da der Zusatzbeitrag 2026 voraussichtlich um 0,4 Prozentpunkte auf 2,9 Prozent angehoben wird, erhöht sich der Betrag im Vergleich zu 2025.

      Was kostet die gesetzliche Krankenversicherung ohne Einkommen (Hausfrauen, Privatiers....)? 

      Der Beitrag von Personen ohne eigenes Einkommen, die in der GKV versichert sind – zum Beispiel Hausfrauen und -männer, Privatiers oder Selbstständige ohne Umsätze – wird auf der Grundlage eines fiktiven Mindesteinkommens berechnet. Das fiktive Mindesteinkommen liegt derzeit bei 1.248,33 Euro. 

      Beispiel: Bei einem Beitragssatz von 17,5 Prozent (14,6 % allg. Beitragssart + 2,9 % Zusatzbeitrag) beträgt der GKV-Beitrag 218,46 Euro monatlich, wenn man das fiktive Mindesteinkommen zugrunde legt.  

      Wenn Sie kein Einkommen haben und Sozialleistungen beziehen, müssen Sie Ihre Krankenversicherung nicht selbst bezahlen. Dann übernimmt der zuständige Träger, zum Beispiel die Arbeitsagentur oder die Sozialämter, die Beiträge. Ehepartner oder Jugendliche ohne eigenes Einkommen können in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert werden.

      Beitragsbemessungsgrenze 2026 in der GKV

      Grundsätzlich wird der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung nach Ihrem Bruttogehalt berechnet. Allerdings wird die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Das bedeutet, der Beitrag wird nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze berechnet. Wenn Sie mehr verdienen, steigen die Beiträge nicht weiter an. 

      Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2026 beträgt 69.750 Euro jährlich bzw. 5.812,50 € monatlich (2025: 66.150 Euro bzw. 5.512,50 Euro). Diese Grenze legt das maximale Bruttoeinkommen fest, bis zu dem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnet werden. Einkommen, das über dieser Grenze liegt, bleibt beitragsfrei.

      Der Höchstbeitrag in der GKV 2025

      Der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das Jahr 2025 wird auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze und des Beitragssatzes berechnet. Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 %, der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 2,5 %. Dadurch ergibt sich ein Gesamtbeitragssatz von 17,1 %.

      Der monatliche Höchstbeitrag zur GKV im Jahr 2025 beträgt somit:

      Dieser Betrag teilt sich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf, sodass jeder die Hälfte zahlt.

      Der Höchstbeitrag in der GKV 2026

      Der Höchstbeitrag in der GKV 2026 wird ebenfalls auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze und des Beitragssatzes berechnet. Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 %, der durchschnittliche Zusatzbeitrag könnte auf 2,9 % steigen. Dadurch ergibt sich ein Gesamtbeitragssatz von 17,5 %.

      Der monatliche Höchstbeitrag zur GKV im Jahr 2026 beträgt somit:

      Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte, sodass man als Angestellter nur noch 508,59 Euro zahlt.

      Beitragsentwicklung der GKV im Überblick

      Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind in den letzten 25 Jahren deutlich gestiegen – von 13,57 % im Jahr 2000 auf einen durchschnittlichen Gesamtbeitrag von 17,1 % im Jahr 2025. Das entspricht einem Anstieg von über 25 %. Besonders seit 2020 hat sich die Dynamik verschärft. Hier finden Sie eine Übersicht der Beitragsentwicklung seit dem Jahr 2000: 

      • 2000–2005: Der allgemeine Beitragssatz stieg von 13,57 % auf 14,2 %. Plus: Einführung des ersten Zusatzbeitrags (0,9 %), der ausschließlich vom Versicherten getragen wurde.
      • 2005–2015: Beitragssatz schwankte zwischen 14,9 und 15,5 %. 2015 wurde der Beitragssatz auf 14,6 % festgelegt. Gleichzeitig wurde der Zusatzbeitrag eingeführt und kann seitdem von jeder Krankenkassen selbst bestimmt werden.
      • 2015–2019: Der Zusatzbeitrags lag zwischen 0,83 % und 1,1 %. Seit 2019 teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag jeweils zur Hälfte.
      • 2020–2025: Aufgrund steigender Gesundheitsausgaben erhöht sich der Zusatzbeitrag immer schneller – von 1,1 % auf 2,9 %. 

      Laut einer aktuellen Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) könnte der Beitragssatz ohne Reformen bis zum Jahr 2050 auf bis zu 26 % steigen. Bereits jetzt liegt der durchschnittliche Beitragssatz bei 17,5 %, Tendenz steigend. Kurzfristige Finanzhilfen wie zinslose Bundesdarlehen lindern die Lage nur temporär, strukturelle Reformen sind daher dringend nötig.

      Falls Sie über der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 € im Jahr) liegen, könnte sich ein Wechsel in die private Krankenversicherung lohnen.

      Krankenkasse wechseln

      Hat die Kasse den Zusatzbeitrag erhöht?

       Dann können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen. Hier die wichtigsten Eckdaten:

      • Kündigungsfrist: Wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag gilt.
      • Bindungsfrist: Sie können bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrages auch dann Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen, wenn Sie noch keine 12 Monate bei ihrer Krankenkasse versichert sind.
      • Einfacher Kassenwechsel: Seit dem 1. Januar 2021 ist ein einfacherer Kassenwechsel möglich. Mit der Anmeldung bei einer neuen Krankenkasse sind Sie dort noch nicht direkt Mitglied: Es gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende.
      • Erhebt Ihre Krankenkasse ab 1. Januar 2026 einen Zusatzbeitrag, kann bis zum 31. Januar 2026 gekündigt werden. Unter Einhaltung der Kündigungsfrist ist man dann ab 1. April 2026 bei der gewählten neuen Krankenkasse versichert. Die Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenversicherung endet am 31. März 2026.
      • Versicherungsschutz: Achten Sie darauf, dass Sie nahtlos versichert bleiben. Melden Sie sich rechtzeitig bei der neuen Krankenkasse an, damit es keine Lücken im Versicherungsschutz gibt.

       

      Wenn Sie beim Sonderkündigungsrecht die Frist verpasst haben?

      Sollten Sie die Frist für das Sonderkündigungsrecht verpassen, können Sie immer noch Ihr normales Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende in Anspruch nehmen – sofern Sie bereits 12 Monate bei Ihrer alten Kasse versichert waren. Falls Sie über der Versicherungspflichtgrenze liegen, haben Sie auch die Möglichkeit in die private Krankenversicherung zu wechseln.

      Sie haben noch Fragen? Dann lassen Sie sich von unseren Experten kostenfrei beraten!

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      Gesetzliche Krankenversicherung: Zusatzbeiträge 2025 und 2026 im Überblick

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