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      Gesetzliche Krankenversicherung: Zusatzbeiträge 2026 im Überblick

      Überblick GKV

      Kurzer Überblick

      • 2026 steigt der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen auf 2,9 %. Ursache sind höhere Gesundheitsausgaben und der demografische Wandel. Damit erhöht sich der Gesamtbeitrag um 0,4 Prozentpunkte gegenüber 2025 und liegt nun bei 17,5 %.
      • Während 36 Krankenkassen ihre Beiträge vorerst stabil halten wie die BKK firmus, AOK Plus, Barmer, IKK classic, IKK – Die Innovationskasse, BKK VerbundPlus und mkk – meine krankenkasse, heben 31 Anbieter ihren Zusatzbeitrag an. Darunter AOK Baden-Württemberg mit nun 2,99 %, BKK exklusiv stieg auf 3,49 %, DAK-Gesundheit auf 3,2 %, die Handelskrankenkasse auf 2,59 % und die Techniker Krankenkasse auf 2,69 %.
      • Vergleichen lohnt sich: Bei der teuersten gesetzlichen Krankenkasse (BKK24) liegt der Beitragssatz derzeit bei 18,99 %, einschließlich Zusatzbeitrag. Eine der günstigsten Kassen, die BKK firmus, liegt bei einem Gesamtbeitragssatz von 16,78 %. Bei einem Bruttoeinkommen von 4.000 € ergibt sich dadurch ein Beitragsunterschied von 1.060,80 € im Jahr (530,40 € Arbeitnehmeranteil).
      • Eine Kurzanalyse des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) zeigt, dass der Beitragssatz ohne Stabilisierungsmaßnahmen 2035 bei 21,5 % liegen könnte und 2050 sogar bei bis zu 26 %.
      • Krankenkasse wechseln: Wenn Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
      GKV Beitrag Ratgeber fachlich von impuls Experten geprüft

      Artikel von impuls Fachexperten geprüft

      Gesetzliche Krankenversicherung: Aktuelle Zusatzbeiträge 2026

      Ratgeber-Inhalt

      Was ist der Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung?

      Der Zusatzbeitrag ist ein kassenindividueller Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), den jede Krankenkasse zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz erhebt. Er wird – genau wie der allgemeine Beitrag – prozentual vom beitragspflichtigen Bruttoeinkommen berechnet und dient dazu, Finanzierungslücken der Krankenkassen auszugleichen, wenn die laufenden Einnahmen nicht ausreichen.

      Der Gesamtbeitrag ist die Summe aus allgemeinem Beitragssatz und Zusatzbeitrag. Der allgemeine Beitragssatz liegt gesetzlich bei 14,6 Prozent, der Zusatzbeitrag kommt je nach Krankenkasse oben drauf. Beispiel: Beträgt der Zusatzbeitrag einer Kasse 2,9 Prozent, ergibt sich ein Gesamtbeitrag von 17,5 Prozent (14,6 + 2,9). Dieser Gesamtbeitrag wird dann auf das beitragspflichtige Einkommen angewendet.

      Wie hoch ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026?

      Der durchschnittliche Zusatzbeitrag – ein Richtwert, den das Bundesgesundheitsministerium festlegt – lag 2024 bei 1,7 Prozent. Der Zusatzbeitrag stieg 2025 um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent. Für das Jahr 2026 hat das Bundesgesundheitsministerum den Zusatzbeitrag auf 2,9 Prozent festgelegt. Dieser Wert dient lediglich als Orientierung. Die tatsächliche Beitragshöhe wird von jeder Krankenkasse individuell festgelegt – abhängig von ihrer finanziellen Lage.  

      Wer zahlt den Zusatzbeitrag der Krankenkasse?

      Der Zusatzbeitrag wird bei Arbeitnehmern – genau wie der allgemeine Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung – zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen. Bei Rentnern trägt die Hälfte die gesetzliche Rentenversicherung. Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige müssen den Zusatzbeitrag allein bezahlen.

      Welche Krankenkasse hat den günstigsten Zusatzbeitrag 2026?

      Die BKK firmus hat mit einem Zusatzbeitrag von 2,18 Prozent den derzeit günstigsten Wert unter den bundesweit geöffneten gesetzlichen Krankenkassen.

      Damit liegt sie deutlich unter dem vom Bundesgesundheitsministerium festgelegten durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent. Je nach Einkommen kann der Unterschied zu teureren Kassen mehrere Hundert Euro pro Jahr ausmachen.

      Wichtig: Neben dem Zusatzbeitrag sollten auch Leistungen, Service und Zusatzangebote der Krankenkasse berücksichtigt werden, da diese sich teils deutlich unterscheiden.

      Welche Krankenkasse hat den teuersten Zusatzbeitrag 2026?

      2026 erhebt die BKK24 mit 4,39 Prozent den höchsten Zusatzbeitrag unter den gesetzlichen Krankenkassen.

      Knapp dahinter folgen die BKK Herkules mit 4,38 Prozent sowie die BKK Werra-Meissner und die IKK Brandenburg und Berlin mit jeweils 4,35 Prozent.

      Damit liegen diese Kassen deutlich über dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent. Je nach Einkommen kann der Unterschied zu günstigeren Kassen mehrere Hundert Euro pro Jahr betragen.

      GKV-Vergleich: Wechseln lohnt sich

      Eine Vielzahl der Krankenkassen hat in den vergangen Jahren mehrfach ihre Zusatzbeiträge erhöht, teilweise drastisch und höher als erwartet. Es lohnt sich also, die verschiedenen Kassen sorgfältig zu prüfen.  

      Berechnungsbeispiel: Wir vergleichen die aktuellen Kassenbeiträge für einen Arbeitnehmer in München mit einem Brutto-Jahreseinkommen von 60.000 Euro.

      Jährliche Berechnung GKV-Beitrag (Arbeitnehmeranteil):
      Günstige Kasse mit einem Beitragssatz von 16,78 % (BKK firmus): 5.034 EUR im Jahr
      Teure Kasse mit einem Beitragssatz von 18,99 % (BKK24):  5.697 EUR im Jahr

      Bei einem Wechsel der Krankenkasse ergibt sich eine mögliche jährliche Ersparnis von insgesamt 1.326 Euro, die sich je zur Hälfte auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer verteilt. Das entspricht eine Beitragsersparnis von 663 Euro pro Jahr für den Arbeitnehmer.

      GKV-Beiträge im Vergleich: Teurer Tarif: 5.697 Euro. Günstiger Tarif: 5.034 Euro. Beitragsunterschied: 663 Euro.

      Übersicht: Zusatzbeitrag Krankenkassen 2026

      Krankenkasse

      Zusatzbeitrag % 2025

      Zusatzbeitrag % 2026

      AOK Baden-Württemberg 2,60 2,99
      AOK Bayern 2,69  2,69
      AOK Bremen Bremerhaven 2,49 3,29
      AOK Hessen 2,49 2,98
      AOK Niedersachsen 2,70 2,98
      AOK Nordost 3,50 3,50
      AOK Nordwest 2,79 2,99
      AOK Plus 3,10 3,10
      AOK Rheinland/Hamburg 2,99 3,29
      AOK Rheinland-Pfalz/Saarland 2,47 2,47
      AOK Sachsen-Anhalt 2,50 2,89
      Audi BKK  2,40 2,60
      Bahn BKK 3,40 3,65
      BARMER 3,29 3,29
      Bergische Krankenkasse 2,95 3,79
      Bertelsmann BKK 3,20 3,20
      BIG direkt gesund 3,39 3,69
      BKK24
      4,39 4,39
      BKK Akzo Nobel 3,39 3,39
      BKK BMW 3,90 3,90
      BKK Deutsche Bank 3,40 3,40
      BKK Diakonie 3,80 3,80
      BKK Dürkopp Adler 3,88 3,88
      BKK EUREGIO 3,39 3,39
      BKK exklusiv 2,39 3,49
      BKK Faber-Castell & Partner 2,18 2,48
      BKK firmus 2,18 2,18
      BKK Freudenberg 2,49 2,99
      BKK Gildemeister Seidensticker 3,40 3,40
      BKK Herkules
      4,38 4,38
      BKK Karl Mayer
      3,39 2,99
      BKK Linde
      2,99 2,99
      BKK Melitta HMR 3,50 3,90
      BKK PFAFF 2,78 2,78
      BKK Pfalz 3,90 3,90
      BKK PwC
      2,40 2,80
      BKK ProVita 2,89 3,79
      BKK Public 2,30 2,50
      BKK Salzgitter
      3,50 3,50
      BKK SBH 2,44 2,79
      BKK Scheufelen 3,40 3,99
      BKK Technoform
      3,49 3,49
      BKK VDN 3,19 3,19
      BKK VerbundPlus
      3,89 3,89
      BKK Werra-Meissner 3,39 4,35
      BKK Wirtschaft & Finanzen 3,99 3,99
      Bosch BKK 2,68 3,18
      Continentale Betriebskrankenkasse 3,33 3,33
      DAK-Gesundheit 2,80 3,20
      Debeka BKK 3,25 3,25
      energie-BKK 2,98 3,98
      Ernst & Young BKK
      2,29 2,75
      Handelskrankenkasse (hkk) 2,19 2,59
      Heimat Krankenkasse 3,10 3,90
      HEK-Hanseatische Krankenkasse 2,50 2,89
      IKK - Die Innovationskasse
      4,30 4,30
      IKK Brandenburg und Berlin
      4,35 4,35
      IKK classic 3,40 3,40
      IKK gesund plus 3,39 3,39
      IKK Südwest 3,25 3,25
      KKH Kaufmännische Krankenkasse 3,78 3,78
      Knappschaft 4,40 4,30
      Merck BKK
      3,97 3,97
      mhplus Krankenkasse
      3,29 3,86
      mkk - meine krankenkasse 3,50 3,50
      Mobil Krankenkasse 3,89 3,89
      Novitas BKK 2,98 3,60
      Pronova BKK 3,20 3,70
      R+V Betriebskrankenkasse 2,96 3,49
      Salus BKK 2,99 3,29
      SBK - Siemens BKK 3,80 3,80
      SECURVITA
      3,90 3,90
      SKD BKK 2,48 2,98
      Südzucker BKK 2,90 2,90
      Techniker Krankenkasse (TK) 2,45 2,69
      TUI BKK 2,50 2,50
      VIACTIV 3,27 4,19
      vivida bkk 3,79 3,79
      WMF BKK 2,45 2,85
      ZF BKK 3,40 3,40


      Quelle: Recherche impuls AG, Angaben ohne Gewähr, Stand 12. Januar 2026

      Warum steigen die Zusatzbeiträge jedes Jahr?

      Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung steigen Jahr für Jahr – und das aus mehreren Gründen:

      1. Steigende Gesundheitsausgaben: Besonders im Krankenhausbereich und bei Arzneimitteln explodieren die Kosten. Allein 2025 werden im Krankenhaussektor Mehrkosten von bis zu 8 Milliarden Euro erwartet.
      2. Demografischer Wandel: Eine alternde Bevölkerung führt zu einer höheren Inanspruchnahme medizinischer Leistungen.
      3. Strukturelle Unterfinanzierung: Die GKV verzeichnete bereits 2024 ein Defizit von rund 14,6 Milliarden Euro. Staatliche Zuschüsse oder Darlehen konnten diese Lücke nicht schließen.
      4. Gesetzliche Leistungsausweitung: Neue Reformen und gesetzlich vorgeschriebene Leistungen erhöhen die Ausgaben zusätzlich, ohne ausreichende Gegenfinanzierung.
      5. Inflation und höhere Löhne: Diese treiben die Kosten für medizinisches Personal und Pflegeeinrichtungen weiter in die Höhe.

      Besonders betroffen sind Versicherte mit höherem Einkommen, da 2026 auch die Beitragsbemessungsgrenze von 66.150 € auf 69.750 € steigt. Für Gutverdiener bedeutet das Mehrkosten von mehreren hundert Euro jährlich.

      Zum 1. Januar 2026 wird außerdem die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresentgeltgrenze genannt) in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 77.400 € pro Jahr bzw. 6.450 € pro Monat angehoben (2025: 73.800 Euro bzw. 6.150 Euro). Ab dieser Grenze ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) möglich.

      Wann wird der Zusatzbeitrag erhöht?

      Der Zusatzbeitrag wird von der Krankenkasse erhöht, wenn im Haushaltsjahr die voraussichtlichen Ausgaben und die vorgeschriebenen Rücklagen nicht durch die Einnahmen aus dem Gesundheitsfonds gedeckt werden. Meistens wird der Zusatzbeitrag zum 1. Januar eines Jahres angepasst, er kann aber auch während des Jahres erhöht werden, wie es 2025 häufig der Fall gewesen ist.

      GKV-Beitrag 2026 für einen Durchschnittsverdienst

      Beträgt 2026 das durchschnittliche Jahreseinkommen 45.000 Euro im Jahr, werden ca. 656,25 Euro als monatlicher Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fällig. Für pflichtversicherte Angestellte übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte, also 328,13 Euro.

      Da der Zusatzbeitrag 2026 um 0,4 Prozentpunkte auf 2,9 Prozent angehoben wird, erhöht sich der Betrag im Vergleich zu 2025 (641,25 €).

      Beispiele: Berechnung gesetzliche Krankenversicherung vom Bruttogehalt

      Die Berechnung der Krankenversichung vom Bruttogehalt zeigt, wie hoch der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung tatsächlich ausfällt. Entscheidend sind dabei das monatliche Bruttoeinkommen sowie der geltende Beitragssatz inklusive Zusatzbeitrag.

      Beispiel 1: Angestellter mit 3.000 Euro Bruttogehalt

      Bruttogehalt: 3.000 €
      Allgemeiner Beitragssatz GKV: 14,6 %
      Zusatzbeitrag: 3,20 %
      Gesamtbeitrag: 17,8 %

      Gesamtbeitrag zur Krankenversicherung:
      3.000 € × 17,8 % = 534 €

      Davon zahlt der Arbeitnehmer die Hälfte:
      534 € ÷ 2 = 267 € monatlich

      Beispiel 2: Angestellter mit 5.000 Euro Bruttogehalt

      Bruttogehalt: 5.000 €
      Allgemeiner Beitragssatz GKV: 14,6 %
      Zusatzbeitrag: 3,20 %
      Gesamtbeitrag: 17,8 %

      Gesamtbeitrag zur Krankenversicherung:
      5.000 € × 17,8 % = 890 €

      Davon zahlt der Arbeitnehmer die Hälfte:
      890 € ÷ 2 = 445 € monatlich

      Was kostet die gesetzliche Krankenversicherung ohne Einkommen (Hausfrauen, Privatiers....)? 

      Der Beitrag von Personen ohne eigenes Einkommen, die in der GKV versichert sind – zum Beispiel Hausfrauen und -männer, Privatiers oder Selbstständige ohne Umsätze – wird auf der Grundlage eines fiktiven Mindesteinkommens berechnet. Das fiktive Mindesteinkommen liegt derzeit bei 1.248,33 Euro. 

      Beispiel: Bei einem Beitragssatz von 17,5 Prozent (14,6 % allg. Beitragssart + 2,9 % Zusatzbeitrag) beträgt der GKV-Beitrag 218,46 Euro monatlich, wenn man das fiktive Mindesteinkommen zugrunde legt.  

      Wenn Sie kein Einkommen haben und Sozialleistungen beziehen, müssen Sie Ihre Krankenversicherung nicht selbst bezahlen. Dann übernimmt der zuständige Träger, zum Beispiel die Arbeitsagentur oder die Sozialämter, die Beiträge. Ehepartner oder Jugendliche ohne eigenes Einkommen können in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert werden.

      Beitragsbemessungsgrenze 2026 in der GKV

      Grundsätzlich wird der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung nach Ihrem Bruttogehalt berechnet. Allerdings wird die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Das bedeutet, der Beitrag wird nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze berechnet. Wenn Sie mehr verdienen, steigen die Beiträge nicht weiter an. 

      Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2026 beträgt 69.750 Euro jährlich bzw. 5.812,50 € monatlich (2025: 66.150 Euro bzw. 5.512,50 Euro). Diese Grenze legt das maximale Bruttoeinkommen fest, bis zu dem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnet werden. Einkommen, das über dieser Grenze liegt, bleibt beitragsfrei.

      Der Höchstbeitrag in der GKV 2026

      Der Höchstbeitrag in der GKV 2026 wird ebenfalls auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze und des Beitragssatzes berechnet. Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 %, der durchschnittliche Zusatzbeitrag könnte auf 2,9 % steigen. Dadurch ergibt sich ein Gesamtbeitragssatz von 17,5 %.

      Der monatliche Höchstbeitrag zur GKV im Jahr 2026 beträgt somit:

      Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte, sodass man als Angestellter nur noch 508,59 Euro zahlt.

      Beitragsentwicklung in der GKV

      Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind in den letzten 25 Jahren deutlich gestiegen – von 13,57 % im Jahr 2000 auf einen durchschnittlichen Gesamtbeitrag von 17,1 % im Jahr 2025. Das entspricht einem Anstieg von über 25 %. Besonders seit 2020 hat sich die Dynamik verschärft. Hier finden Sie eine Übersicht der Beitragsentwicklung seit dem Jahr 2000: 

      • 2000–2005: Der allgemeine Beitragssatz stieg von 13,57 % auf 14,2 %. Plus: Einführung des ersten Zusatzbeitrags (0,9 %), der ausschließlich vom Versicherten getragen wurde.
      • 2005–2015: Beitragssatz schwankte zwischen 14,9 und 15,5 %. 2015 wurde der Beitragssatz auf 14,6 % festgelegt. Gleichzeitig wurde der Zusatzbeitrag eingeführt und kann seitdem von jeder Krankenkassen selbst bestimmt werden.
      • 2015–2019: Der Zusatzbeitrags lag zwischen 0,83 % und 1,1 %. Seit 2019 teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag jeweils zur Hälfte.
      • 2020–2025: Aufgrund steigender Gesundheitsausgaben erhöht sich der Zusatzbeitrag immer schneller – von 1,1 % auf 2,9 %. 

      Laut einer Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) könnte der Beitragssatz ohne Reformen bis zum Jahr 2050 auf bis zu 26 % steigen. Bereits jetzt liegt der durchschnittliche Beitragssatz bei 17,5 %, Tendenz steigend. Kurzfristige Finanzhilfen wie zinslose Bundesdarlehen lindern die Lage nur temporär, strukturelle Reformen sind daher dringend nötig.

      Prognosen für den GKV-Beitragssatz: Kommen keine Reformen, kann der Beitragssatz 2035 bei 21,5 statt 19,3 Prozent und 2050 bei 26 statt 20,2 Prozent liegen.
      Erläuterung der Szenarien:
      Szenario 1 / Basisszenario: Einnahmen und Ausgaben entwickeln sich im Gleichschritt
      Szenario 2 / Kostendruck-Szenario: Ausgaben steigen schneller als die Einnahmen 

      Krankenkasse wechseln

      Hat die Kasse den Zusatzbeitrag erhöht? Dann können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen. Hier die wichtigsten Eckdaten:

      • Kündigungsfrist: Wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag gilt.
      • Bindungsfrist: Sie können bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrages auch dann Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen, wenn Sie noch keine 12 Monate bei ihrer Krankenkasse versichert sind.
      • Einfacher Kassenwechsel: Seit dem 1. Januar 2021 ist ein einfacherer Kassenwechsel möglich. Mit der Anmeldung bei einer neuen Krankenkasse sind Sie dort noch nicht direkt Mitglied: Es gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende.
      • Erhebt Ihre Krankenkasse ab 1. Januar 2026 einen Zusatzbeitrag, kann bis zum 31. Januar 2026 gekündigt werden. Unter Einhaltung der Kündigungsfrist ist man dann ab 1. April 2026 bei der gewählten neuen Krankenkasse versichert. Die Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenversicherung endet am 31. März 2026.
      • Versicherungsschutz: Achten Sie darauf, dass Sie nahtlos versichert bleiben. Melden Sie sich rechtzeitig bei der neuen Krankenkasse an, damit es keine Lücken im Versicherungsschutz gibt.

      Falls Sie über der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 € im Jahr) liegen, könnte sich ein Wechsel in die private Krankenversicherung lohnen.

      Wenn Sie beim Sonderkündigungsrecht die Frist verpasst haben?

      Sollten Sie die Frist für das Sonderkündigungsrecht verpassen, können Sie immer noch Ihr normales Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende in Anspruch nehmen – sofern Sie bereits 12 Monate bei Ihrer alten Kasse versichert waren. Falls Sie über der Versicherungspflichtgrenze liegen, haben Sie auch die Möglichkeit in die private Krankenversicherung zu wechseln.

      Sie haben noch Fragen? Dann lassen Sie sich von unseren Experten kostenfrei beraten!

       

      FAQ: GKV-Zusatzbeitrag 2026

      Der gesetzliche Zusatzbeitrag ist ein kassenindividueller Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung, den jede Krankenkasse zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent erhebt. 

      Er wird in Prozent vom Bruttogehalt berechnet und dient dazu, die Finanzierung der Krankenkassen sicherzustellen. Reichen die regulären Einnahmen nicht aus, können die Kassen über den Zusatzbeitrag ihre Kosten decken. Die Höhe des Zusatzbeitrags variiert je nach finanzieller Lage der Krankenkasse.

      Den Zusatzbeitrag gibt es, weil der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent für die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung allein nicht ausreicht.

      Steigen die Ausgaben der Krankenkassen – etwa durch höhere Behandlungskosten, neue Medikamente, Krankenhausreformen oder den demografischen Wandel – benötigen die Kassen zusätzliche Einnahmen. Der Zusatzbeitrag ermöglicht es ihnen, diese Finanzierungslücke auszugleichen, ohne den allgemeinen Beitragssatz gesetzlich anpassen zu müssen.

      Zudem sorgt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag für Wettbewerb zwischen den Krankenkassen: Wirtschaftlich arbeitende Kassen können niedrigere Zusatzbeiträge anbieten, während andere höhere Beiträge erheben müssen.

      Den Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es seit dem 1. Januar 2015 in seiner heutigen Form.

      Mit dem GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz wurde damals der allgemeine Beitragssatz auf 14,6 Prozent festgeschrieben. Seitdem können die Krankenkassen einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag erheben, um Finanzierungslücken auszugleichen.

      Ein früheres Modell eines pauschalen Zusatzbeitrags gab es bereits ab 2009, wurde jedoch 2015 durch das heutige prozentuale System ersetzt.

      Den Zusatzbeitrag zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte.

      Er wird – wie der allgemeine Beitragssatz – prozentual vom Bruttogehalt berechnet und automatisch vom Lohn einbehalten. Arbeitgeber führen ihren Anteil zusammen mit dem Arbeitnehmeranteil an die Krankenkasse ab.

      Selbstständige tragen den Zusatzbeitrag dagegen vollständig selbst, da sie keinen Arbeitgeber haben. Rentner zahlen ihn ebenfalls, wobei die Deutsche Rentenversicherung die Hälfte übernimmt.

      Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt im Jahr 2026 2,9 Prozent.

      Dieser Wert wird vom Bundesgesundheitsministerium als Orientierungsgröße festgelegt. Die tatsächliche Höhe kann je nach Krankenkasse leicht darüber oder darunter liegen, da jede Kasse ihren individuellen Zusatzbeitrag selbst bestimmt.

      Der Zusatzbeitrag steigt vor allem deshalb regelmäßig, weil die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen schneller wachsen als ihre Einnahmen.

      Zu den wichtigsten Gründen zählen steigende Behandlungskosten, teurere Medikamente, höhere Vergütungen für Ärzte und Pflegepersonal sowie Reformen im Krankenhaus- und Pflegebereich.

      Gleichzeitig belastet der demografische Wandel das System: Immer mehr ältere Menschen benötigen medizinische Leistungen, während die Zahl der Beitragszahler langsamer wächst.

      Reichen die Einnahmen aus dem allgemeinen Beitragssatz nicht aus, müssen die Krankenkassen den Zusatzbeitrag anheben, um ihre Finanzierungslücke zu schließen.

      Einige Krankenkassen erheben im Jahr 2026 besonders niedrige Zusatzbeiträge, die deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt von 2,9 Prozent liegen. Dazu zählt die BKK firmus mit einem Zusatzbeitrag von 2,18 Prozent. Ebenfalls im unteren Bereich sind die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland mit 2,47 Prozent, die BKK Faber-Castell & Partner mit 2,48 Prozent, die BKK Public mit 2,50 Prozent, die hkk mit 2,59 Prozent, die Audi BKK mit 2,60 Prozent sowie die AOK Bayern und die Techniker Krankenkasse (TK) mit jeweils 2,69 Prozent Zusatzbeitrag. ge können für Versicherte mehrere Hundert Euro pro Jahr an Ersparnis bedeuten, wenn sonst gleiche Leistungen zugrunde liegen. 

      Diese niedrigeren Zusatzbeiträge können für Versicherte mehrere Hundert Euro pro Jahr an Ersparnis bedeuten, wenn sonst gleiche Leistungen zugrunde liegen. 

      Zu den Krankenkassen mit den höchsten Zusatzbeiträgen im Jahr 2026 zählen vor allem einige kleinere Betriebskrankenkassen sowie regionale Anbieter. An der Spitze liegt die BKK24 mit 4,39 Prozent, dicht gefolgt von der BKK Herkules mit 4,38 Prozent. Ebenfalls sehr hoch liegen die BKK Werra-Meissner und die IKK Brandenburg und Berlin mit jeweils 4,35 Prozent.

      Weitere Kassen im oberen Bereich sind die IKK – Die Innovationskasse sowie die Knappschaft mit jeweils 4,30 Prozent und die VIACTIV mit einem  Zusatzbeitrag von 4,19 Prozent.

      Damit liegen diese Kassen deutlich über dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent.

      Der Unterschied zwischen der günstigsten (BKK firmus, 16,78 %) und der teuersten Krankenkasse (BKK24, 18,99 %) beträgt 2,21 Prozentpunkte.

      Bei einem Bruttogehalt von 4.000 € entspricht das einem Beitragsunterschied von rund 1.060,80 € im Jahr.

      Da Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich den Beitrag teilen, liegt der Unterschied für Beschäftigte bei 530,40 Euro im Jahr.

       

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