Die Riester-Rente kann durch Zusatzversicherungen erweitert werden. Sowohl eine Berufsunfähigkeitszusatz-Versicherung, wie auch eine Hinterbliebenenrentenzusatz-Versicherung können mit eingeschossen werden.
Der maximale Beitragsanteil dieser Zusatzversicherungen darf 15% des Gesamtbeitrags zur Riester-Rente jedoch nicht übersteigen.