In Ihren privaten Rentenversicherungsvertrag können Sie bei Bedarf einen Berufsunfähigkeitszusatz und/oder einen Hinterbliebenenzusatz einschließen.
Sollten Sie zu mindestens 50% berufsunfähig sein, übernimmt die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung die Zahlung Ihrer Beiträge zu Ihrer privaten Rentenversicherung und zahlt Ihnen – wenn vereinbart - zusätzlich eine Rente in vereinbarter Höhe aus.
Die Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung leistet im Falle Ihres Todes eine lebenslange Rente an die im Todesfall bezugsberechtigte Person.
Beide Zusatzbausteine können unabhängig vom Hauptvertrag gekündigt werden.