Die Beitragsrückgewähr oder auch Beitragsrückgewährpolice ist ein möglicher Bestandteil der privaten Rentenversicherung und regelt die Auszahlung von Beiträgen im Todesfall. Verstirbt der Versicherte noch während der Ansparphase, also vor Renteneintritt, so werden die bis dahin angesparten Beiträge zurückgezahlt. Die Zahlung geht dann entweder an die im Vertrag genannten Begünstigten oder, falls im Vertrag nicht genannt, an die Erben des Versicherten.
Ausbezahlt werden in jedem Fall die eingezahlten Beiträge. Zusätzlich ist es möglich auch eventuell erwirtschaftetet Überschüsse auszahlen zu lassen. Diese Regelung führt zu einer deutlich geringeren Altersrente bei gleichen Beiträgen und wird deshalb seltener in Anspruch genommen.
Rechenbeispiel Beitragsrückgewähr ohne erwirtschafteten Überschuss
Angenommen wird, dass ein Versicherter die private Rentenversicherung mit 30 Jahren abschließt und monatlich 150€ einzahlt. Nach 30 Jahren verstirbt der Versicherte, noch bevor er das Renteneintrittsalter erreicht hat. Dadurch ergibt sich eine Auszahlung an die Begünstigten von 54.000€.
150€ x 12 Monate x 30 Jahre = 54.000€
Rechenbeispiel Beitragsrückgewähr mit erwirtschaftetem Überschuss
Alle Annahmen sind identisch mit dem vorgenannten Beispiel. Nur wurde durch den Versicherten zusätzlich die Auszahlung des erwirtschafteten Überschusses eingeplant. Für das Rechenbeispiel wird mit einer Verzinsung von 4% pro Jahr ausgegangen. Das angesparte Endkapital liegt nach 30 Jahren somit bei ca. 103.000€.
Der Überschuss liegt bei 49.000€.