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      Beitragsrückgewähr in der privaten Rentenversicherung erklärt

      Kurzer Überblick Beitragsrückgewähr private Rentenversicherung

      Kurzer Überblick

      • Die Beitragsrückgewähr sichert eingezahlte Beiträge im Todesfall ab. Stirbt der Versicherte während der Ansparphase, werden die Beiträge an die im Vertrag genannten Begünstigten oder an die Erben zurückgezahlt.
      • Ausgezahlt werden mindestens die eingezahlten Beiträge. Optional können auch erwirtschaftete Überschüsse mit ausgezahlt werden – je nach Vertragsgestaltung.
      • Durch die Beitragsrückgewähr fällt die spätere Altersrente deutlich geringer aus, da ein Teil des Beitrags in die Absicherung und nicht in die reine Altersvorsorge fließt.
      • Beispiel ohne Überschüsse: Bei 150 € Monatsbeitrag über 30 Jahre ergibt sich eine Auszahlung von 54.000 €, wenn der Versicherte vor Renteneintritt stirbt.
      • Beispiel mit Überschüssen: Bei 4 % Verzinsung liegt das Kapital nach 30 Jahren bei rund 103.000 €, davon entfallen 49.000 € auf Überschüsse. Diese können zusätzlich zur Beitragssumme ausgezahlt werden.
      Beitragsrückgewähr private Rentenversicherung

      Ratgeber-Inhalt

      Die Beitragsrückgewähr oder auch Beitragsrückgewährpolice ist ein möglicher Bestandteil der privaten Rentenversicherung und regelt die Auszahlung von Beiträgen im Todesfall. Verstirbt der Versicherte noch während der Ansparphase, also vor Renteneintritt, so werden die bis dahin angesparten Beiträge zurückgezahlt. Die Zahlung geht dann entweder an die im Vertrag genannten Begünstigten oder, falls im Vertrag nicht genannt, an die Erben des Versicherten.

      Ausbezahlt werden in jedem Fall die eingezahlten Beiträge. Zusätzlich ist es möglich auch eventuell erwirtschaftetet Überschüsse auszahlen zu lassen. Diese Regelung führt zu einer deutlich geringeren Altersrente bei gleichen Beiträgen und wird deshalb seltener in Anspruch genommen.

      Rechenbeispiel Beitragsrückgewähr ohne erwirtschafteten Überschuss

      Angenommen wird, dass ein Versicherter die private Rentenversicherung mit 30 Jahren abschließt und monatlich 150€ einzahlt. Nach 30 Jahren verstirbt der Versicherte, noch bevor er das Renteneintrittsalter erreicht hat. Dadurch ergibt sich eine Auszahlung an die Begünstigten von 54.000€.

      150€ x 12 Monate x 30 Jahre = 54.000€

      Rechenbeispiel Beitragsrückgewähr mit erwirtschaftetem Überschuss

      Alle Annahmen sind identisch mit dem vorgenannten Beispiel. Nur wurde durch den Versicherten zusätzlich die Auszahlung des erwirtschafteten Überschusses eingeplant. Für das Rechenbeispiel wird mit einer Verzinsung von 4% pro Jahr ausgegangen. Das angesparte Endkapital liegt nach 30 Jahren somit bei ca. 103.000€.
      Der Überschuss liegt bei 49.000€. 

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