Als Zusatzversicherung können sowohl eine Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung (nur für Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder), als auch eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
Der Beitragsanteil, der für die Zusatzversicherung(en) aufgewendet wird, darf jedoch 49,9 % vom Gesamtbeitrag zu einer Rürup-Rente nicht überschreiten.