Zusätzlich zu allen Teilkaskoschäden schützt die Vollkaskoversicherung auch gegen unfallbedingte Schäden am eigenen Fahrzeug. Diese Versicherung ist keine Pflicht, aber der Besitzer eines Fahrzeugs müsste ohne Vollkaskoversicherung die Schäden an seinem Fahrzeug -nach einem selbstverschuldeten Unfall- selbst tragen.
Dies kann, selbst bei kleineren Blechschäden, schnell sehr teuer werden. Zudem bietet die Vollkaskoversicherung Schutz gegen Vandalismus, wie z.B. zerkratzte Türen oder abgeknickte Außenspiegel.