Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung erstattet im Rahmen der üblichen Kassenversorgung bis zu 100 Prozent des Rechnungsbetrages nach Abzug des Kassenzuschusses. Damit entfällt der Eigenanteil des Versicherten. Die Leistung bezieht sich auf z.B. verblendete Kronen, Vollgusskronen, Brücken oder Totalprothesen.
Im Bereich der privatärztlichen Leistungen werden bis zu 85% des Rechnungsbetrages nach Abzug des Kassenzuschusses übernommen. Dies gilt für eine höherwertige Versorgung in Form von Inlays, Implantaten oder einer kieferorthopädischen Behandlung für Kinder und Erwachsene.