Die Rürup-Rente ist eine der Möglichkeiten, privat für den Altersruhestand vorzusorgen. Die Besonderheit der Basisrente besteht in der staatlichen Förderung dieser Vorsorge-Variante. Die Förderung besteht in der Möglichkeit, die Beiträge für eine Rürup-Rente im vorgegebenen Rahmen steuerlich geltend machen zu können.
Die Aufwendungen für die Rürup-Rente können ab 2023 vollständig als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben werden.
Somit sind für Singles maximal 26.528 Euro als Sonderausgaben abzugsfähig. Für gemeinsam veranlagte Ehegatten/Lebenspartner verdoppeln sich diese Beträge auf 53.056 Euro.
Eigentlich sollten Aufwendungen für die staatlich geförderte Rürup-Rente erst 2025 in voller Höhe steuerlich anerkannt werden, dies gilt jetzt aber bereits ab 2023.