Der Mindesteigenbeitrag ist der Beitrag, den ein Riester-Renten-Sparer mindestens einzahlen muss, damit der volle Riester-Renten-Zulagenanspruch erworben wird.Der Mindesteigenbeitrag für eine Riester-Rente beträgt 4% vom rentenversicherungspflichtigen Bruttovorjahreseinkommen des Riester-Renten-Sparers abzüglich aller ihm bzw. seiner Familie zustehenden Zulage