Hier gilt es zwischen der gesetzlichen und der privaten Pflegeversicherung zu unterscheiden. Grundsätzlich sollen beide Versicherungen eine Absicherung gegen die Folgen der Pflegebedürftigkeit bieten. Dabei sollen sie sowohl pflegebedürftige Personen als auch deren Angehörige entlasten. Denn Pflege im Alter ist bekanntlich teuer.
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist Teil der Sozialversicherung und erbringt Leistungen als Geld- oder Sachleistungen, mit denen die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung finanziert wird. Eine Kombination von Pflegegeld- und Pflegesachleistung ist möglich. Übernehmen Angehörige oder Bekannte die Pflege, wird ein monatliches Pflegegeld gezahlt.
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung decken allerdings meist nur einen geringen Teil der Kosten im Pflegefall ab. Den Rest müssen Pflegebedürftige aus der Rente oder ihrem Vermögen bezahlen. Reicht das Geld nicht aus, kann es sein, dass Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern Unterhalt zahlen müssen. Eine private Pflegeversicherung zielt darauf ab, die finanzielle Lücke im Pflegefall zu schließen. Personen, die eine private Krankenversicherung besitzen, sind verpflichtet, gleichzeitig eine private Pflegeversicherung abzuschließen. Alle anderen können sich freiwillig dafür entscheiden.
Es gibt unterschiedliche Arten der privaten Pflegeversicherung: die Pflegetagegeldversicherung, die Pflegekostenversicherung und die Pflegerentenversicherung.
Bei einer Pflegetagegeldversicherung wird bei nachgewiesener Pflegebedürftigkeit pro Pflegetag ein fest vereinbarter Betrag Pflegegeld bezahlt. Das Geld ist frei verfügbar und unabhängig von den tatsächlichen Pflegekosten.
Die Pflegekostenversicherung hingegen übernimmt je nach Vertrag einen Teil oder den kompletten Rest der Kosten, der nach Abzug der gesetzlichen Vorleistungen noch übrig bleibt. Bei der Pflegekostenversicherung müssen die Ausgaben für die Leistungen nachgewiesen werden, um die Zahlungen zu erhalten.
Die Pflegerentenversicherung stellt eine Form der Lebensversicherung dar. Im Pflegefall helfen die monatlichen Auszahlungen in Form einer Rente. Die Versicherung wird an die individuellen Wünsche angepasst, so können in etwa die monatlichen Beiträge variieren.