Pflegeversicherung: Pflicht in Deutschland
Die Pflegeversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Dabei gilt der Grundsatz "Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung". Das bedeutet: Sind Sie gesetzlich krankenversichert, sind Sie automatisch in der sozialen (gesetzlichen) Pflegeversicherung versichert. Sind Sie privat krankenversichert, müssen Sie eine private Pflegepflichtversicherung abschließen.
Gesetzliche Pflegeversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung, offiziell "soziale Pflegeversicherung" (SPV), gibt es seit 1995 und ist für alle verpflichtend, die gesetzlich krankenversichert sind. Als gesetzlich Versicherter sind Sie dann automatisch in der Pflegeversicherung Ihrer Krankenkasse (sogenannte Pflegekasse) versichert.
Tipp: Alle Infos zu den Leistungen und Beiträgen der Pflegeversicherung können Sie in diesem Ratgeber nachlesen.
Pflegeversicherung für privat Versicherte
Wenn Sie in der privaten Krankenversicherung versichert sind, müssen Sie eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Das kann entweder bei Ihrem aktuellen Versicherer oder bei einem anderen Versicherungsunternehmen erfolgen. Die Leistungen sind gleichwertig zur gesetzlichen Pflegeversicherung.
Ist die Pflegeversicherung Pflicht für Selbstständige?
Auch Selbstständige und Freiberufler sind in Deutschland kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Das heißt, sie sind entweder gesetzlich kranken- und pflegeversichert oder sie müssen eine private Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung abschließen.
Ist eine Pflegeversicherung für Beamte Pflicht?
Beamte, Anwärter und andere Beihilfeberechtigte müssen sich selbst um die private Pflegeversicherung kümmern, die die Kosten übernimmt, die nicht über die Beihilfe abgedeckt sind. Sind Sie als Beamter freiwillig gesetzlich versichert, sind Sie gesetzlich pflegeversichert und zahlen den Beitragssatz zur Hälfte.
Ist die Pflegeversicherung für Studenten Pflicht?
- Für Studierende besteht in Deutschland eine Pflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Versicherung muss bei der Immatrikulation nachgewiesen werden. Studierende unter 25 sind beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung ihrer Eltern versichert.
- Wenn ein oder beide Elternteile privat versichert sind, können Studierende auch privat versichert bleiben und sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Studierende ab 25 Jahre können zu Beginn ihres Studiums zwischen gesetzlicher oder privater Krankenversicherung wählen.
- Für die gesetzliche Pflegeversicherung zahlen Studierende derzeit monatlich rund 32 Euro, wenn sie über 23 Jahre und kinderlos sind. Alle anderen bezahlen rund 28 Euro.
Private Pflegeversicherung: Beste Absicherung im Pflegefall
Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nie alle Kosten ab, die im Pflegefall entstehen. Pflegebedürftige müssen immer höhere Beträge selbst bezahlen. Deshalb ist es sinnvoll, mit einer privaten Pflegeversicherung diese Lücke zu schließen. Unsere Versicherungsexperten beraten Sie gerne rund um die Absicherung im Alter und berechnen verschiedene Tarife für Sie. Vereinbaren Sie einfach ein unverbindliches und kostenloses Beratungsgespräch.