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      Für wen ist die Pflegeversicherung Pflicht?

      Kurzer Überblick Pflegeversicherung Pflicht

      Kurzer Überblick

      • Die Pflegeversicherung ist in Deutschland Pflicht.
      • Gesetzlich Versicherte sind automatisch in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert.
      • Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen.
      Pflegeversicherung Pflicht

      Ratgeber-Inhalt

      Pflegeversicherung: Pflicht in Deutschland

      Die Pflegeversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Dabei gilt der Grundsatz "Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung". Das bedeutet: Sind Sie gesetzlich krankenversichert, sind Sie automatisch in der sozialen (gesetzlichen) Pflegeversicherung versichert. Sind Sie privat krankenversichert, müssen Sie eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. 

      Gesetzliche Pflegeversicherung

      Die gesetzliche Pflegeversicherung, offiziell "soziale Pflegeversicherung" (SPV), gibt es seit 1995 und ist für alle verpflichtend, die gesetzlich krankenversichert sind. Als gesetzlich Versicherter sind Sie dann automatisch in der Pflegeversicherung Ihrer Krankenkasse (sogenannte Pflegekasse) versichert. 

      Tipp: In unserem Ratgeber Leistungen und Beiträgen der Pflegeversicherung erfahren Sie noch mehr über dieses Thema.

       

      Pflegeversicherung für privat Versicherte

      Wenn Sie in der privaten Krankenversicherung versichert sind, müssen Sie eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Das kann entweder bei Ihrem aktuellen Versicherer oder bei einem anderen Versicherungsunternehmen erfolgen. Hier einige wichtige Punkte dazu:

      • Die Beiträge richten sich nach Ihrem individuellen Risiko (z. B. Alter oder Gesundheitszustand), nicht nach dem Einkommen wie in der sozialen Pflegeversicherung.
      • Die Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung sind gesetzlich geregelt und gleichwertig zu denen der gesetzlichen Pflegeversicherung.
      • Kinder können beitragsfrei mitversichert werden.
      • Es gibt keinen Ausschluss wegen Vorerkrankungen, aber Risikozuschläge sind erlaubt.

      Pflegezusatzversicherung: Tarife für privat Versicherte

      Eine Pflegezusatzversicherung kann helfen, finanzielle Lücken zu schließen. Wir haben daher einige Tarife für Sie rausgesucht, um Ihnen einen ersten Überblick über die Leistungen und Kosten zu geben:

      Tarifbewertung

      3.3

      Günstiger Tarif

      • Tagessatz max. 133€/Tag
      • 10 % ab Pflegegrad 1
      • Keine Beitragsfreistellung

      27,83 €
      monatlich

      Tarifbewertung

      3.5

      Top Preis-Leistung

      • Tagessatz max. 150€/Tag
      • 20 % ab Pflegegrad 1 (entspricht 330 €)
      • Beitragsfreistellung ab Pflegegrad 5

      45,82 €
      monatlich

      Tarifbewertung

      4.1

      Top Leistung

      • Tagessatz max. 150€/Tag
      • Schon 50 % ab Pflegegrad 1 und volle Leistung ab Pflegegrad 2
      • Beitragsfreistellung ab Pflegegrad 4

      88,17 €
      monatlich

      Quelle Tarifbewertung: psponline, Juli 2025; Berechnungsgrundlage: Angestellter, 35 Jahre; Versicherungsbeginn: 01.07.2025; Grundlage für die Bewertung sind die Tarifbedingungen der Gesellschaften. Zu den wichtigsten Tarifmerkmalen gehören u.a., wie viel Prozent der Kosten übernommen werden, bis zu welchem Betrag die Leistungen gedeckt sind, ob andere Leistungen vorausgehen müssen und ob Besonderheiten gelten.

       

      Ist die Pflegeversicherung Pflicht für Selbstständige? 

      Auch Selbstständige und Freiberufler sind in Deutschland kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Wenn Sie selbstständig sind und z. B. freiwillig in die gesetzliche Krankenkasse einzahlen, müssen Sie sich auch in der gesetzlichen Pflegeversicherung absichern. Sind Sie privat krankenversichert, brauchen Sie eine private Pflegeversicherung. 

      Reicht Ihnen der Leistungsumfang nicht aus, kann eine private Pflegezusatzversicherung sinnvoll sein, um spätere Versorgungslücken zu schließen. Hier gibt es z. B. die Pflegetagegeld-, Pflegekosten- oder die Pflegerentenversicherung. 

      Ist eine Pflegeversicherung für Beamte Pflicht?

      Beamte, Anwärter und andere Beihilfeberechtigte erhalten vom Dienstherrn eine Beihilfe für Pflegekosten. Diese deckt jedoch nur einen Teil der Kosten ab. Die Höhe der Beihilfe variiert je nach Bundesland oft zwischen 50 und 70 %. Daher müssen sich auch Beamte um die private Pflegeversicherung kümmern, die die restlichen Kosten abdeckt. Dies bezeichnet man häufig auch als Restkostenversicherung.

      Sind Sie als Beamter freiwillig gesetzlich versichert, sind Sie gesetzlich pflegeversichert und zahlen den Beitragssatz zur Hälfte. 

      Ist die Pflegeversicherung für Studenten Pflicht? 

      Für Studierende besteht ebenfalls in Deutschland eine Pflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Versicherung muss bei der Immatrikulation nachgewiesen werden. Studierende unter 25 sind beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung ihrer Eltern versichert.

      Wenn ein oder beide Elternteile privat versichert sind, können Studierende auch privat versichert bleiben und sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Studierende ab 25 Jahre können zu Beginn ihres Studiums zwischen gesetzlicher oder privater Krankenversicherung wählen. 

      Für die gesetzliche Pflegeversicherung zahlen Studierende derzeit monatlich rund 32 €, wenn sie über 23 Jahre und kinderlos sind. Alle anderen bezahlen rund 28 € im Monat.

      Für Studenten, die ins Ausland gehen, kann eine zusätzliche Absicherung sinnvoll sein, da die Pflegeversicherung dort oft nicht greift.


      Private Pflegeversicherung: Beste Absicherung im Pflegefall

      Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nie alle Kosten ab, die im Pflegefall entstehen. Pflegebedürftige müssen immer höhere Beträge selbst bezahlen. Deshalb ist es sinnvoll, mit einer privaten Pflegeversicherung diese Lücke zu schließen. Unsere Versicherungsexperten beraten Sie gerne rund um die Absicherung im Alter und berechnen verschiedene Tarife für Sie. Vereinbaren Sie einfach ein unverbindliches und kostenloses Beratungsgespräch.

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