Wenn Sie gesetzlich kranken versichert sind, erhalten Sie bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit - nach Ablauf der Lohnfortzahlung - Leistungen (Krankengeld) von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Das Krankengeld beträgt jedoch nur ca.75% Ihres Nettolohnes. Diese Lücke zum vollen Gehalt können Sie mit einer zusätzlichen Krankentagegeld-Versicherung schließen.
Wenn Sie aber privat kranken versichert sind, erhalten Sie bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit - nach Ablauf der Lohnfortzahlung - keine Leistungen, bzw. als selbständiger Unternehmer erhalten Sie gar keine Lohnfortzahlung.
Um dann weiterhin Ihren Lebensunterhalt bestreiten und Ihre laufenden Ausgaben begleichen zu können, benötigen Sie ein regelmäßiges „Ersatzeinkommen“ in Form eines Krankentagegeldes.