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Krankentagegeld in der privaten Krankenversicherung

Kurzer Überblick

  • Das Krankentagegeld in der PKV gleicht Ihr fehlendes Einkommen aus, wenn Sie länger krank sind.
  • Besonders für Selbstständige ist das Krankentagegeld unverzichtbar, da sie keine Lohnfortzahlung erhalten.
  • Angestellte privat Versicherte sollten einen PKV-Tarif wählen, der ab dem 43. Tag der Erkrankung Krankentagegeld bezahlt.
Krankentagegeld private Krankenversicherung

Was ist das Krankentagegeld in der privaten Krankenversicherung?

Das Krankentagegeld schützt privat Versicherte bei längerer Krankheit vor einer finanziellen Notlage, indem es das fehlende Einkommen ausgleicht. Es entspricht dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung. 

Sie erhalten ein Krankentagegeld, wenn Sie eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben. Eine Krankentagegeldversicherung ist eine private Zusatzversicherung, die Sie separat abschließen müssen. Krankentagegeld ist nicht automatisch in Ihrer privaten Krankenversicherung enthalten. 

Für wen ist Krankentagegeld sinnvoll? 

Wie wichtig eine Krankentagegeldversicherung für Sie ist, hängt vor allem davon ab, wie Sie krankenversichert sind: 

  • Privat versichert als Arbeitnehmer: In diesem Fall erhalten Sie bei einer Erkrankung sechs Wochen lang eine Lohnfortzahlung. Für die Zeit danach, also ab dem 43. Tag, sollten Sie eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Sie können die Krankentagegeldversicherung entweder gemeinsam mit der privaten Krankenversicherung abschließen oder bei einem anderen Anbieter.
  • Privat versichert als Selbstständiger: Als privat versicherter Selbstständiger erhalten Sie kein Krankengeld. Sie müssen daher die Zeit Ihrer Krankheit komplett selbst überbrücken. Daher ist eine Krankentagegeldversicherung besonders wichtig. 
  • Gesetzlich versichert als Arbeitnehmer: Sind Sie als Arbeitnehmer gesetzlich versichert, erhalten Sie nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung Krankengeld. Das ist aber meistens rund 20 Prozent niedriger als Ihr Nettoeinkommen. Diese Lücke können Sie mit einer Krankentagegeldversicherung schließen. Besonders für Gutverdiener kann sich eine Krankentagegeldversicherung lohnen, da das Krankengeld auf 3.386 Euro brutto gedeckelt ist. Mehr als diesen Betrag erhalten Sie nicht, auch wenn Sie viel mehr verdienen. 
  • Gesetzlich versichert als Selbstständiger: Wenn Sie als selbstständig und gesetzlich versichert sind, können Sie wählen, ob Sie Krankengeld erhalten wollen oder nicht. Wenn Sie Krankengeld wählen, bezahlen Sie statt dem ermäßigten Beitragssatz (14 Prozent) den normalen Beitragssatz von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag. Aber auch wenn Sie Krankengeld erhalten, können Sie den fehlenden Betrag (meist 20 Prozent des Nettoeinkommens) mit einer Krankentagegeldversicherung ausgleichen. 

Gut zu wissen: Unterschied zwischen  Krankengeld und Krankentagegeld

  • Das Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Es wird nach Ende der Lohnfortzahlung (in der Regel sechs Wochen) ausgezahlt.
  • Das Krankentagegeld wird über eine private Zusatzversicherung (Krankentagegeldversicherung) versichert. Wann und in welcher Höhe Sie Krankentagegeld bekommen, legen Sie selbst bei Vertragsabschluss fest. 

 

Wie hoch ist das Krankentagegeld?

Das Krankentagegeld in der PKV können Sie zum Versicherungsbeginn individuell vereinbaren – bis zur Höhe Ihres Nettoeinkommens. Wenn Sie zusätzlich Krankengeld erhalten, beachten Sie, dass Krankentagegeld und Krankengeld zusammen das Nettoeinkommen nicht übersteigen dürfen. 

Welches Krankentagegeld Sie vereinbaren sollten, hängt von Ihren persönlichen Lebensumständen ab. Denken Sie darüber nach, wie viel Sie im Fall einer längeren Krankheit zum Leben brauchen. Haben Sie Ersparnisse? Erhalten Sie Krankengeld? Wenn ja, rechnen Sie aus, wie viel Ihnen dann noch auf Ihr Nettoeinkommen fehlt. Falls Sie kein Krankengeld erhalten, sollten Sie ein Krankentagegeld wählen, das dem Nettoeinkommen entspricht.

Wie lange wird das Krankentagegeld bezahlt? 

Wann die Auszahlung des Krankentagegeldes beginnen soll, können Sie bei Vertragsbeginn durch Festlegung der sogenannten Karenzzeit (Übergangszeit) entscheiden. Wenn Sie eine Lohnfortzahlung erhalten, können Sie die Karenzzeit so wählen, dass das Krankentagegeld ausgezahlt wird, sobald die Lohnfortzahlung endet. 

Die Auszahlung des Krankentagegeldes in der PKV ist, im Gegensatz zum Krankengeld, unbefristet. Es wird so lange ausgezahlt, bis Sie nicht mehr arbeitsunfähig sind, also zumindest teilweise wieder arbeiten können. Außerdem endet die Auszahlung, wenn sich Ihr Gesundheitszustand voraussichtlich nicht mehr bessern wird, Sie also erwerbsunfähig bzw. berufsunfähig werden. 

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