Der Beginn der Auszahlung der Rürup Rente (auch Basisrente) wird vertraglich bei vertrags-Abschluss definiert. Gesetzlich ist dabei vorgeschrieben, dass der Rentenbezieher mindestens das 62. Lebensjahr vollendet haben muss, darüber hinaus kann der Starttermin der Rürup Auszahlung von den Vertragspartnern frei gewählt werden.
Anders als andere Möglichkeiten zur Altersvorsorge ist die einmalige Auszahlung der Rürup-Rente durch den Gesetzgeber nicht vorgesehen. Die Rente wird also bis zum Lebensende des Versicherten monatlich ausgezahlt..