Können die Beiträge zu Rürup-Rente steuerlich geltend gemacht werden?
Der Staat fördert die Rürup-Rente über hohe steuerliche Abzugsmöglichkeiten:
So können im Jahr 2019 bis zu 88% von 24.305 Euro pro Person als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Für Ehegatten verdoppelt sich der Höchstbetrag auf 48.610 Euro.