Der Staat fördert die Rürup-Rente über hohe steuerliche Abzugsmöglichkeiten:
Verbraucher mit einer Basisrente können 2022 einen größeren Teil ihrer Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben. Der Höchstbetrag für Alleinstehende beträgt ab 2022 dann 25.639 Euro. Für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner verdoppelt sich der Beitrag
Zudem erkennt das Finanzamt 94 Prozent der eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben an. Somit sind 2022 maximal 24.101 Euro als Sonderausgaben abzugsfähig. Für gemeinsam veranlagte Ehegatten/Lebenspartner verdoppeln sich diese Beträge.
Der Prozentsatz erhöht sich Jahr für Jahr um 2 %, so dass ab dem Jahr 2025 100% der Beiträge steuerlich abgesetzt werden können. Ab 2025 ist der Rürup Rente Steuervorteil somit maximiert.