Der Staat fördert die Rürup-Rente über hohe steuerliche Abzugsmöglichkeiten:
Die Aufwendungen für die Rürup-Rente können ab 2023 vollständig als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben werden.
Somit sind ab 2023 für Singles maximal 26.528 Euro als Sonderausgaben abzugsfähig. Für gemeinsam veranlagte Ehegatten/Lebenspartner verdoppeln sich diese Beträge auf 53.056 Euro.
Eigentlich sollten Aufwendungen für die staatlich geförderte Rürup-Rente erst 2025 in voller Höhe steuerlich anerkannt werden, dies gilt jetzt aber bereits ab 2023.