Der Staat fördert die Rürup-Rente über hohe steuerliche Abzugsmöglichkeiten:
Verbraucher mit einer Basisrente können 2020 wieder einen größeren Teil ihrer Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben. Zum einen steigt der steuerliche Höchstbetrag zur Basisrente voraussichtlich auf 25.046 Euro.
Zudem erkennt das Finanzamt nun 90 Prozent der eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben an (2019: 88 Prozent). Somit sind 2020 maximal 22.541 Euro als Sonderausgaben abzugsfähig. Für gemeinsam veranlagte Ehegatten/Lebenspartner verdoppeln sich diese Beträge.
Der Prozentsatz erhöht sich Jahr für Jahr um 2 %, so dass ab dem Jahr 2025 100% der Beiträge steuerlich abgesetzt werden können. (2020 90%, 2021 92% usw.) Ab 2025 ist der Rürup Rente Steuervorteil somit maximiert.
Neu 2021
Steuerbonus in der Basis- oder Rürup- Rente steigt in 2021
Planmäßig steigt bei der Rürup- Rente, die vor allem als staatlich geförderte Altersvorsorge für Selbstständige konzipiert ist, der als Sonderausgabe steuerlich absetzbare Höchstbetrag.
Der Höchstbetrag für Alleinstehende beträgt ab 2021 dann 25.787 Euro und 51.574 Euro für Verheiratete. Davon können 92 Prozent steuerlich geltend gemacht werden.
Wer den Steuervorteil der Rürup-Rente voll ausschöpft, kann somit 23.724 Euro (Ehepaare 47.448 Euro) absetzen (2020: 22.541 Euro / 45.082 Euro).