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Rürup-Rente von der Steuer absetzen: So geht's

Kurzer Überblick

  • Beiträge zur Rürup-Rente (Basis-Rente) sind steuerlich absetzbar.
  • 2024 können pro Person maximal 27.566 Euro geltend gemacht werden.
  • Bei der Auszahlung muss die Rürup-Rente dann versteuert werden.
Rürup Rente Steuer

Steuervorteil der Rürup-Rente

Die staatliche Förderung der Rürup-Rente (offiziell Basisrente genannt) ergibt sich aus den Steuervorteilen. Während Sie in die Rürup-Rente einzahlen, profitieren Sie von den steuerlichen Erleichterungen. Wenn die Basis-Rente ausgezahlt wird, müssen Sie diese jedoch versteuern. Der Steuervorteil entsteht dadurch, dass Sie in der Regel in Ihrem Erwerbsleben ein höheres Einkommen erzielen als in der Rente. 

Wie hoch der Steuervorteil durch die Basis-Rente ausfällt, hängt von diesen Faktoren ab:

  • Höhe der eingezahlten Beiträge 
  • Persönlicher Steuersatz (im Erwerbsleben und im Ruhestand)

Im Rechenbeispiel ergibt sich eine Steuerersparnis von mindestens 44 Prozent:

Rürup-Rente - impuls AG

Rürup-Rente in der Steuererklärung angeben

Die Rürup-Beiträge können in der Steuererklärung als Sonderausgaben in der Anlage "Vorsorgeaufwand" eingetragen werden – genauer unter "Beiträge zu zertifizierten Basisrentenverträgen (sog. Rürup-Verträge) mit Laufzeitbeginn nach dem 31.12.2004."

Es gelten diese Höchstgrenzen:

  • 2024: 27.566 Euro pro Person; 55.132 Euro für Ehepaare
  • 2023: 26.528 Euro pro Person; 53.056 Euro für Ehepaare
  • 2022: 25.639 Euro pro Person; 51.278 Euro für Ehepaare   

Tipp: Mehrfach profitieren

  • Wenn Sie die Basisrente mit einer Berufsunfähigkeitsrente kombinieren, profitieren Sie für beide Absicherungen von den Steuervorteilen. Die Voraussetzung hierfür ist nur, dass der Beitrag für die BU nicht mehr als 49 Prozent betragen darf. 
  • Wenn Sie die erzielte Steuerersparnis als Zuzahlung wieder in die Rürup-Rente einzahlen, profitieren Sie gleich ein zweites Mal von den Steuervorteilen. 
  • Eine Zuzahlung kann sich auch am Jahresende lohnen, wenn Sie noch Geld übrig haben – zum Beispiel durch einen Bonus. So erhöhen Sie nicht nur die Rentenleistung sondern können auch Ihre Steuerlast weiter mindern. Wichtig ist dabei, dass die Sonderzahlung bis zum 31.12. beim Versicherer eingegangen ist. 

Rürup-Rente: Steuern bei der Auszahlung

Die Rürup-Rente wird bei Auszahlung mit Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert. Welcher Anteil versteuert werden muss, hängt davon ab, in welchem Jahr der Renteneintritt erfolgt. Ursprünglich sollte der Anteil von 84 Prozent im Jahr 2024 allmählich ansteigen, bis er 2040 bei 100 Prozent liegen sollte.

Allerdings sieht das Wachstumschancengesetz der Bundesregierung einen langsameren Anstieg vor, sodass erst mit einem Renteneintritt im Jahr 2058 mit 100 Prozent Versteuerung zu rechnen ist. Das Wachstumschancengesetz sollte eigentlich 2023 verabschiedet werden, hat sich jedoch in das Jahr 2024 verschoben. 

Der Vorteil liegt darin, dass Sie in der Rentenzeit in aller Regel einen niedrigeren persönlichen Steuersatz haben, sodass die Besteuerung geringer ausfällt. 

Beratung rund um die Basis-Rente 

Möchten Sie sich unverbindlich zu den Steuervorteilen der Rürup-Rente beraten lassen? Dann vereinbaren Sie einfach ein kostenloses Beratungsgespräch. Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zur Basis-Rente und berechnen Ihnen ein individuelles Angebot.

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