Ja, damit Ihre Hinterbliebenen im Falle Ihres Todes Leistungen aus Ihrer privaten Rentenversicherung beziehen können, können spezielle Vereinbarungen getroffen werden.
Möglich sind die Vereinbarung einer Beitragsrückgewähr (bei Tod während der Ansparphase), einer Rentengarantiezeit (bei Tod nach Rentenbeginn) oder der Einschluss einer Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung.