Soll die Basisrente ausschließlich der Altersvorsorge dienen, so ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Soll die Basisrente jedoch ein zusätzliches Risiko mit absichern (Tod und/oder Berufsunfähigkeit), so ist ein solcher Zusatz-Einschluss nur mit vorheriger Gesundheitsprüfung möglich.