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Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung

Kurzer Überblick

  • Arbeitgeber bezahlen die Hälfte der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
  • In der gesetzlichen Krankenversicherung ist das die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes (derzeit 14,6 Prozent) sowie die Hälfte des Zusatzbeitrags.

Arbeitgeberanteil Krankenversicherung

Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung?

Der Arbeitgeber bezahlt den allgemeinen Krankenkassenbeitrag sowie den Zusatzbeitrag zur Hälfte. Der allgemeine Beitragssatz beträgt derzeit 14,6 Prozent, der Arbeitgeberanteil beträgt also 7,3 Prozent. Den Zusatzbeitrag kann jede Krankenkasse selbst festlegen. Derzeit beträgt der durchschnittliche Zusatzbeitrag 1,7 Prozent, der Arbeitgeber übernimmt also 0,85 Prozent. 

Der durchschnittliche Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt also insgesamt 8,15 Prozent (7,3 + 0,85). 

Gibt es einen Arbeitgeberanteil zur privaten Krankenversicherung?

Auch in der privaten Krankenversicherung gibt es einen Arbeitgeberanteil. Dieser richtet sich nach dem Arbeitgeberanteil und der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Arbeitgeberzuschuss in der PKV beträgt in 2024 maximal 421,76 Euro. Hier finden Sie weitere Infos zum Arbeitgeberzuschuss in der privaten Krankenversicherung.

"Arbeitgeberanteil" für selbstständige Kreative und Künstler

Wenn Sie selbstständig sind, gibt es keinen Arbeitgeberanteil und Sie müssen Ihre Krankenversicherung komplett selbst bezahlen. Mit einer Ausnahme: Künstler und Kreative können einen Antrag zur Aufnahme in die Künstlersozialkasse stellen, die dann die Hälfte der Beiträge übernimmt. 

 

Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil in der Pflegeversicherung?

Auch in der Pflegeversicherung übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge. Momentan liegt der Beitragssatz für Versicherte mit einem Kind bei 3,4 Prozent. Wer keine Kinder hat, zahlt derzeit einen Zuschlag von 0,6 Prozent zur Pflegeversicherung, an dem sich der Arbeitgeber nicht beteiligt. Mehr Infos zu den Leistungen und Beiträgen der Pflegeversicherung erhalten Sie hier. 

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