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Betriebliche Altersvorsorge kündigen: Geht das?

Kurzer Überblick

  • Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) kann in der Regel nicht gekündigt werden. 
  • Eine Kündigung der bAV ist mit finanziellen Einbußen verbunden. 
  • Die Alternative zur Kündigung ist die Beitragsfreistellung.
Betriebliche Altersvorsorge kündigen

Kann man eine betriebliche Altersvorsorge kündigen?

In der Regel ist es nicht möglich, die betriebliche Altersvorsorge (bAV) zu kündigen. Es gibt zwar Ausnahmen, diese sind aber selten und liegen im Ermessen des Anbieters. Außerdem können weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber die bAV allein kündigen. Sie brauchen immer die Zustimmung des jeweils anderen. 

Selbst, wenn es möglich ist, die bAV zu kündigen, ist es nicht sinnvoll. Denn eine Kündigung der bAV wird als "förderschädlich" eingestuft. Sie müssen die Steuervorteile und eingesparten Sozialabgaben nachzahlen. Dann kann es sogar sein, dass Sie weniger herausbekommen, als Sie in die bAV eingezahlt haben.

Erhält man bei einer Kündigung die bAV ausgezahlt?

Wenn eine vorzeitige Kündigung klappt, heißt das nicht, dass das angesparte Kapital sofort ausgezahlt wird. Oft ist vertraglich vereinbart, dass der Vertrag ruht und die Auszahlung erst im Rentenalter beginnt. 

Ausnahme: Kleinstanwartschaft

Eine Ausnahme besteht bei einer sogenannten Kleinstanwartschaft. Wenn Ihnen monatlich nur knapp 30 Euro Rente ausgezahlt würden, ist eine Kündigung und die Auszahlung der angesparten Summe möglich.

 

Können Arbeitgeber die bAV kündigen?

Arbeitgeber können die betriebliche Altersvorsorge ohne die Zustimmung des Arbeitnehmers nicht kündigen. Im Fall einer Insolvenz des Unternehmens ist die bAV über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) abgesichert. Dabei handelt es sich um den gesetzlich bestimmten Träger der Insolvenzversicherung der betrieblichen Altersvorsorge, in den Unternehmen einzahlen müssen. 

Tipp: Was mit der bAV bei einem Arbeitgeberwechsel passiert, können Sie hier nachlesen.

 

Beitragsfreistellung der betrieblichen Altersvorsorge

Statt einer Kündigung können Sie die betriebliche Altersvorsorge beitragsfrei stellen. Das bedeutet, dass Sie keine Beiträge mehr in die bAV einzahlen – entweder vorübergehend oder dauerhaft. Für die Beitragsfreistellung verlangt die Versicherung in der Regel eine geringe Verwaltungsgebühr, ansonsten entstehen Ihnen jedoch keine Kosten oder Nachzahlungen. Wenn Sie Ihre bAV beitragsfrei stellen wollen, müssen Sie sich an Ihren Arbeitgeber wenden, der dann die nötigen Schritte einleitet. 

Haben Sie Fragen zur betrieblichen Altersvorsorgen? Wir beraten Sie gerne! Vereinbaren Sie einfach ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch.

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