Skip to content
Ihr Versicherungsmakler in der Nähe

Welche gesetzlichen Voraussetzungen muss die Rürup-Rente erfüllen?

Rürup-Rente Voraussetzungen

Die Rürup-Rente muss folgende gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllen:

  • Rentenauszahlungen dürfen frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen.
  • Rentenauszahlungen erfolgen monatlich und lebenslang; eine einmalige Kapitalauszahlung ist nicht möglich.
  • Das angesparte Kapital ist nicht direkt vererbbar. Die Todesfallleistung wird als Rente an berechtigte Hinterbliebene gezahlt. Berechtigte Hinterbliebene sind Kinder, die das 27. Lebensjahr nicht vollendet haben sowie Ehepartner. Eine Hinterbliebenenrente und eine Berufsunfähigkeitsrente kann zudem vereinbart werden.
  • Die Ansprüche aus einer Rürup-Rente können nicht übertragen, veräußert, beliehen oder kapitalisiert werden.
  • Die Leistungen aus der Rente werden nachgelagert (bei Auszahlung) besteuert

Rürup-Rente Persönliche Beratung gewünscht?

Derzeit beliebt

Riester Rente Kinderzulage

Was ist eine Kinderzulage?

Betriebliche Altersvorsorge Entgeltumwandlung

Wie funktioniert die Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersvorsorge?

Beiträge zur Rürup–Rente steuerlich absetzen

Können die Beiträge zur Rürup-Rente steuerlich geltend gemacht werden?

Bleiben Sie auf dem Laufenden. impuls Newsletter abonnieren

Mit unserem Newsletter erhalten Sie aktuelle Informationen rund um das Thema Versicherungen - mit Ratgebern, Tipps und Trends sowie Service-Themen. Für die Anmeldung einfach hier ihre E-Mail Adresse eintragen: