Die Rürup-Rente muss folgende gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllen:
- Rentenauszahlungen dürfen frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen.
- Rentenauszahlungen erfolgen monatlich und lebenslang; eine einmalige Kapitalauszahlung ist nicht möglich.
- Das angesparte Kapital ist nicht direkt vererbbar. Die Todesfallleistung wird als Rente an berechtigte Hinterbliebene gezahlt. Berechtigte Hinterbliebene sind Kinder, die das 27. Lebensjahr nicht vollendet haben sowie Ehepartner. Eine Hinterbliebenenrente und eine Berufsunfähigkeitsrente kann zudem vereinbart werden.
- Die Ansprüche aus einer Rürup-Rente können nicht übertragen, veräußert, beliehen oder kapitalisiert werden.
- Die Leistungen aus der Rente werden nachgelagert (bei Auszahlung) besteuert