Versicherungen & Finanzen Das ändert sich 2026
Gesundheit & Pflege
Beiträge in der Privaten Krankenversicherung (PKV) steigen
Ab Januar 2026 müssen rund 60 Prozent der privat Krankenversicherten mit einer durchschnittlichen Beitragserhöhung von 13 Prozent rechnen. Auch die private Pflegepflichtversicherung wird teurer: Für Beihilfeberechtigte steigen die Beiträge um etwa 6 Prozent, für andere Versicherte sogar um 16 Prozent. Hauptursachen für die Erhöhungen sind stark gestiegene Kosten im Gesundheitswesen – insbesondere im stationären Bereich, wo die Ausgaben 2024 um über 10 Prozent zulegten. Ambulante Behandlungen verteuerten sich um mehr als 8 Prozent, die Pflegekosten stiegen um über 17 Prozent auf 27 Milliarden Euro.
Trotz der aktuellen Anpassungen bleibt die Einschätzung des PKV-Verbands bestehen: Die Private Krankenversicherung sei nach wie vor günstiger als die gesetzliche. Der durchschnittliche Monatsbeitrag in der PKV soll 2026 bei etwa 617 Euro liegen, während gesetzlich Versicherte mit durchschnittlichem Einkommen rund 770 Euro zahlen müssten.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wird teurer
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung liegt 2025 offiziell bei 2,5 Prozent. Tatsächlich zahlen viele Versicherte jedoch bereits fast 3 Prozent, da zahlreiche Krankenkassen ihre Beiträge im Laufe des Jahres angehoben haben. Für 2026 wird erwartet, dass sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag auf eben diesen Prozentsatz erhöht. Damit könnte der Gesamtbeitragssatz auf fast 18 Prozent steigen. Hauptgründe sind ein Defizit von fast 14 Milliarden Euro, steigende Gesundheitsausgaben und sinkende Rücklagen der Kassen.
Auch die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2026 deutlich: von 5.512,50 Euro auf 5.812,50 Euro im Monat. Das bedeutet: Für Einkommen bis zu dieser Grenze werden Sozialversicherungsbeiträge fällig, darüber hinaus bleibt das Einkommen beitragsfrei. Durch diese Anhebung erhöht sich der maximale GKV-Beitrag, sodass Gutverdiener zukünftig mehr zahlen müssen.
Neue Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung
Die Versicherungspflichtgrenze – auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt – legt fest, ab welchem Einkommen ein Wechsel in die Private Krankenversicherung möglich ist. 2026 steigt diese Grenze von 73.800 Euro (6.150 Euro monatlich) auf 77.400 Euro brutto im Jahr (6.450 Euro monatlich). Wer diese Einkommensgrenze überschreitet, kann in die Private Krankenversicherung wechseln. Bleibt man trotz Überschreitens in der GKV, erfolgt die Mitgliedschaft dort auf freiwilliger Basis.
Pflegereform soll 2026 kommen
Im Jahr 2026 stehen im Pflegebereich mehrere strukturelle und finanzielle Änderungen an. Das Pflegegeld soll auf dem Niveau von 2025 stabil bleiben. Eine Erhöhung ist erst wieder für 2028 vorgesehen. Neu eingeführt werden soll jedoch das Familienpflegegeld, das pflegenden Angehörigen einen Lohnersatz bieten soll. Geplant ist voraussichtlich eine Zahlung von 65 Prozent des letzten Nettoeinkommens, mindestens 300 Euro, maximal 1.800 Euro pro Monat. Der Start erfolgt frühestens in der zweiten Jahreshälfte.
Zudem ist geplant, die stationären Pflegekosten durch eine Begrenzung der Eigenanteile schrittweise zu reduzieren. Die Obergrenze sollte dann nicht mehr als ca. 1.000 Euro betragen. Die Reform sieht auch vor, dass die bisher strikte Trennung zwischen ambulanter und stationärer Pflege gelockert werden sollte. Ziel ist es, Pflegebedürftigen eine individuellere Versorgung zu ermöglichen, indem sie Leistungen aus beiden Bereichen bedarfsgerecht nutzen können.
Gesundheit & Pflege: Weitere Änderungen 2026

Freibeträge steigen
- Der Grundfreibetrag steigt auf 11.784 Euro (Unverheiratete) bzw. 23.568 Euro (Ehepaare).
- Der Kinderfreibetrag erhöht sich auf 6.384 Euro je Kind für beide Elternteile.
- Die Jahresfreigrenze für den Solidaritätszuschlag steigt auf 18.130 Euro (Unverheiratete) bzw. 36.260 Euro (Ehepaare). Das bedeutet, dass alle, die mit ihrer Einkommenssteuer diese Grenzen unterschreiten, keinen Solidaritätszuschlag mehr bezahlen müssen.

Inflationsprämie bis Ende 2024
- Firmen können noch bis Ende 2024 die steuer- und abgabenfreie Inflationsprämie auszahlen.
- Möglich ist ein steuerlicher Freibetrag von 3.000 Euro, der auch in Teilbeträgen ausgezahlt werden kann.
- Bei der Inflationsprämie handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.

Mindestlohn und Minijob
- Der Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2024 12,41 Euro pro Stunde (vorher: 12 Euro).
- Die Minijob-Grenze steigt auf 538 Euro pro Monat.
- Der Verdienst für einen Midijob startet bei 538,01 Euro monatlich und endet bei maximal 2.000 Euro.

Azubis erhalten mehr Geld
- Die Mindestvergütung für Azubis im ersten Ausbildungsjahr steigt auf 649 Euro monatlich.
- Im zweiten Ausbildungsjahr müssen Azubis dann im Vergleich zum ersten 18 Prozent mehr verdienen, im dritten Jahr 35 Prozent und im vierten Jahr 40 Prozent.
- Ist der Ausbildungsbetrieb jedoch tarifgebunden, gibt es durch die Tarifabschlüsse mehr Geld.
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Rente & Altersvorsorge
Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steigt
Im Jahr 2026 steigt die Beitragsbemessungsgrenze auch in der gesetzlichen Rentenversicherung – von 8.050 Euro auf 8.450 Euro monatlich bzw. 101.400 Euro jährlich. Im Vergleich zu 2025 ist das ein Anstieg um 400 Euro. In der knappschaftlichen Rentenversicherung ist eine Erhöhung um 500 Euro geplant – von 9.900 auf 10.400 Euro. Für Einkommen oberhalb dieser Grenze müssen keine zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Durch den Anstieg müssen Gutverdiener jedoch tiefer in die Tasche greifen.
Grund für die Anpassung ist die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Fortschreibung der Sozialversicherungsrechengrößen. Diese orientiert sich an der Lohn- und Gehaltsentwicklung des Vorjahres – konkret an der bundesweiten Lohnsteigerung im Jahr 2024, die bei 5,16 Prozent lag. Die Erhöhung der Bemessungsgrenze sorgt dafür, dass die Finanzierungsbasis der Rentenversicherung stabil bleibt und das Leistungsniveau gesichert wird.
Rentenpunkte werden 2026 so teuer wie nie
Der Preis für einen Rentenpunkt steigt auf ein Rekordniveau. Arbeitnehmer müssen künftig ein Jahresbruttoeinkommen von 51.944 Euro erzielen, um einen vollen Rentenpunkt zu erwerben – das sind über 10 Prozent mehr als noch 2024. Diese Entwicklung basiert auf der neuen Rechengrößenverordnung, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegt hat. Ursache ist die gestiegene Lohnentwicklung im Jahr 2024, die gesetzlich in die Sozialversicherungswerte einfließt. Während die Hürden für den Rentenaufbau steigen, wächst der Rentenwert selbst nur moderat, was für viele Beschäftigte sinkende Rentenansprüche bei gleichbleibendem Einkommen bedeutet.
Aktivrente soll kommen
Die Aktivrente, die ab dem 1. Januar 2026 in Deutschland eingeführt werden soll, ist ein neues Modell zur Förderung von Erwerbstätigkeit im Rentenalter. Ziel ist es, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und älteren Arbeitnehmern einen finanziellen Anreiz zu bieten, über das gesetzliche Rentenalter hinaus weiterzuarbeiten. Wer das reguläre Renteneintrittsalter erreicht hat und freiwillig weiterarbeitet, soll künftig bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen dürfen – das entspricht 24.000 Euro jährlich. Die Regelung gilt ausschließlich für Arbeitnehmer, nicht für Selbstständige, und setzt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung voraus. Frühverrentete oder Minijobber profitieren nicht von der Aktivrente.
Kfz, Wohnen & Co.: Weitere Änderungen 2026

Freibeträge steigen
- Der Grundfreibetrag steigt auf 11.784 Euro (Unverheiratete) bzw. 23.568 Euro (Ehepaare).
- Der Kinderfreibetrag erhöht sich auf 6.384 Euro je Kind für beide Elternteile.
- Die Jahresfreigrenze für den Solidaritätszuschlag steigt auf 18.130 Euro (Unverheiratete) bzw. 36.260 Euro (Ehepaare). Das bedeutet, dass alle, die mit ihrer Einkommenssteuer diese Grenzen unterschreiten, keinen Solidaritätszuschlag mehr bezahlen müssen.

Inflationsprämie bis Ende 2024
- Firmen können noch bis Ende 2024 die steuer- und abgabenfreie Inflationsprämie auszahlen.
- Möglich ist ein steuerlicher Freibetrag von 3.000 Euro, der auch in Teilbeträgen ausgezahlt werden kann.
- Bei der Inflationsprämie handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.

Mindestlohn und Minijob
- Der Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2024 12,41 Euro pro Stunde (vorher: 12 Euro).
- Die Minijob-Grenze steigt auf 538 Euro pro Monat.
- Der Verdienst für einen Midijob startet bei 538,01 Euro monatlich und endet bei maximal 2.000 Euro.

Azubis erhalten mehr Geld
- Die Mindestvergütung für Azubis im ersten Ausbildungsjahr steigt auf 649 Euro monatlich.
- Im zweiten Ausbildungsjahr müssen Azubis dann im Vergleich zum ersten 18 Prozent mehr verdienen, im dritten Jahr 35 Prozent und im vierten Jahr 40 Prozent.
- Ist der Ausbildungsbetrieb jedoch tarifgebunden, gibt es durch die Tarifabschlüsse mehr Geld.
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Kfz, Wohnen, Haftpflicht & Recht
Neue Regional- und Typklassen 2026
Für das Jahr 2026 hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Regionalklassen neu bewertet. In der Kfz-Haftpflichtversicherung werden rund 5 Millionen Autofahrer in 48 Zulassungsbezirken höher eingestuft, unter anderem in Großstädten wie Berlin und Offenbach sowie in Teilen von Hessen und Nordrhein-Westfalen. Gleichzeitig profitieren etwa 5,3 Millionen Versicherte in 51 Bezirken von einer günstigeren Einstufung, vor allem in Brandenburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Für die Mehrheit – rund 32,1 Millionen Versicherte – bleibt die Regionalklasse unverändert. Die Regionalklasse beeinflusst die Versicherungsprämie je nach Schadenbilanz des Wohnorts: Je besser die Bilanz, desto niedriger der Beitrag.
Auch bei den Typklassen gibt es 2026 Veränderungen: Für rund 5,9 Millionen Fahrzeuge steigen die Typklassen in der Kfz-Haftpflicht, während etwa 4,5 Millionen Fahrzeuge günstiger eingestuft werden. Besonders betroffen von höheren Einstufungen sind Modelle wie der Renault Austral 1.3 oder der Ford Focus 1.0. Günstiger wird es hingegen für den Renault Clio 1.3 oder den VW ID.4 Pure 125. SUVs und Oberklassemodelle wie der BMW 730D und der Jeep Grand Cherokee 3.6 bleiben weiterhin in hohen Typklassen, während Kleinwagen wie der Hyundai i10 1.1 und der Opel Corsa-D 1.4 meist niedriger eingestuft sind.
Höhere Spritpreise durch CO₂-Steuer
Der nationale CO₂-Preis wird 2026 erneut angehoben und soll zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne liegen. Diese Anpassung führt dazu, dass sich die Preise für Benzin und Diesel um mehrere Cent pro Liter erhöhen. Für Autofahrer bedeutet das: Die Spritkosten steigen weiter. Um Haushalte zu entlasten, wird derzeit über die Einführung eines sogenannten Klimageldes diskutiert. Konkrete Maßnahmen sind jedoch noch nicht beschlossen.
Elektroautos bleiben steuerfrei
Ab 2026 soll die Kfz-Steuerbefreiung für neu zugelassene Elektroautos in Deutschland verlängert werden. Ursprünglich war geplant, dass diese Befreiung Ende 2025 ausläuft, doch Bundesfinanzminister Lars Klingbeil kündigte an, sie bis 2035 fortzuführen. Damit wären E-Autos, die ab Januar 2026 zugelassen werden, wieder für bis zu zehn Jahre steuerfrei. Ziel ist es, den Umstieg auf Elektromobilität weiter zu fördern und die deutsche Autoindustrie zu stärken. Plug-in-Hybride sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Umtausch von Führerscheinen
Alle Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens 19. Januar 2026 gegen den neuen EU-Führerschein eingetauscht werden. Hintergrund ist die EU-weite Vereinheitlichung und Fälschungssicherheit von Führerscheinen. Der Umtausch erfolgt bei der zuständigen Führerscheinstelle und kostet ca. 25 Euro. Wer die Frist versäumt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die neuen Führerscheine sind 15 Jahre gültig und entsprechen dem EU-Standard.
Weitere Änderungen 2026

Kindergeld und Kinderfreibetrag
- 2026 wird das Kindergeld um vier Euro auf 259 Euro monatlich pro Kind erhöht.
- Der Kinderfreibetrag steigt ebenfalls – von 6.672 Euro auf 6.828 Euro pro Kind und Jahr, was eine steuerliche Entlastung für Familien bedeutet.
- Das Finanzamt prüft weiterhin automatisch, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag für die Eltern günstiger ist (Günstigerprüfung).

Deutschlandticket wird teurer
- Die Kosten des Deutschlandtickets steigen 2026 auf 63 Euro pro Monat, statt bisher 58 Euro. Grund sind gestiegene Kosten für Energie, Personal und Betrieb im ÖPNV.
- Das Ticket gilt weiterhin bundesweit im Nah- und Regionalverkehr und ist monatlich kündbar.
- Ab 2027 soll der Ticketpreis an einen Kostenindex gekoppelt werden, der sich an Lohn- und Energiekosten orientiert.

Mehrwertsteuer in der Gastronomie
- Ab 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie wieder dauerhaft der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 statt 19 %.
- Die Senkung betrifft ausschließlich Speisen – Getränke bleiben weiterhin mit 19 % besteuert.
- Die Maßnahme soll Gastronomen finanziell entlasten, Investitionen ermöglichen und langfristige Planungssicherheit schaffen. Ob die Ersparnis an Gäste weitergegeben wird, hängt vom Betrieb ab.

Mehr Geld bei der Pendlerpauschale
- Ab 2026 können Berufstätige für jeden Kilometer ihres Arbeitswegs 38 Cent steuerlich geltend machen. Bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer.
- Wer z. B. täglich 10 Kilometer pendelt, kann künftig 176 Euro mehr als Werbungskosten ansetzen.
- Auch Geringverdiener, die keine Einkommensteuer zahlen, profitieren weiterhin über die Mobilitätsprämie, die an die Pendlerpauschale gekoppelt ist.

Mindestlohn und Minijob
- Der Mindestlohn wird 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde angehoben. Das entspricht einer Erhöhung um 8,4 % gegenüber 2025.
- Durch die dynamische Kopplung an den Mindestlohn steigt die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs von 556 auf 603 Euro.
- Minijobber können weiterhin bis zu 43 Stunden pro Monat arbeiten, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden.
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