Übersicht: Welche Versicherung springt bei Unwetterschäden ein?
Es gibt keine Versicherung, die alle Unwetterschäden abdeckt. Es kommt immer darauf an, wo der Schaden entstanden ist und worin die Ursache für den Schaden liegt. Diese Versicherungen kommen dabei in Frage:
- Wohngebäudeversicherung: Versichert das Gebäude inklusive fest eingebauter Bestandteile und Zubehör.
- Hausratversicherung: Versichert bewegliche Gegenstände in der Wohnung und in dazugehörigen Nebenräumen (zum Beispiel Keller und Garage).
- Kfz-Kasko-Versicherung: Bezahlt Schäden am eigenen Auto, die Sie selbst verursachen oder die durch Naturgewalten entstehen.
4,9 Milliarden Euro Schäden durch Wetterextreme
In 2023 haben Wetterextreme wie Sturm, Hagel und Überschwemmungen einen Gesamtschaden von 4,9 Milliarden Euro verursacht. Das ist eine Steigerung von 900 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr. Schadenreichster Monat war der August, wo heftige Unwetter fast ein Drittel des Gesamtschadens verursachten. Der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen, warnte vor dem Hintergrund des Klimawandels vor Sorglosigkeit beim Versicherungsschutz: „Viele Immobilienbesitzende sind sich der Naturgefahren, die ihre Häuser bedrohen, nicht bewusst. Sie verzichten daher auf diese existenzielle Absicherung, obwohl ausreichend Versicherungsschutz angeboten wird“ (Quelle: GDV Naturgefahrenbilanz 2023).
Sturmschaden, Starkregen, Blitz – welche Versicherung zahlt?
Sturmschäden
- Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Sturmschäden, die am Haus entstehen, zum Beispiel die Kosten für abgedeckte Dächer, umgeknickte Schornsteine oder Schäden durch umgestürzte Bäume.
- Jedoch zahlt die Wohngebäudeversicherung in der Regel nur bei einem Sturm mit mindestens Windstärke 8 (entspricht einer Windgeschwindigkeit von 62 km/h).
- Die Hausratversicherung ist dagegen für Sturmschäden an Gegenständen zuständig, die nicht fester Bestandteil des Gebäudes sind. Also bei Sturmschäden an Gegenständen auf der Terrasse, dem Balkon, im Garten oder im Haus – zum Beispiel an Gartenmöbeln, Elektro- oder Spielgeräten.
- Sturmschäden am Auto – zum Beispiel durch einen umgestürzten Baum oder einen herabgefallenen Dachziegel – bezahlen Teilkaskoversicherung.
Hagelschäden
- Bei Hagel gilt: Schäden, die am Gebäude entstehen – beispielsweise am Dach, Gemäuer oder Dachfenster – bezahlt die Wohngebäudeversicherung.
- Schäden an der Photovoltaikanlage werden von der Wohngebäudeversicherung bezahlt, wenn diese in den Vertrag aufgenommen wurde. Der Ausfall des Ertrags wird allerdings nicht berücksichtigt, dafür ist ein gesonderter Versicherungsschutz notwendig.
- Alles, was sich in der Wohnung befindet und infolge des Hagels beschädigt wird – zum Beispiel, weil ein Dachfenster zu Bruch geht und es hineinregnet – ist wiederum durch die Hausratversicherung abgedeckt.
- Hagelschäden an Fahrzeugen übernimmt Ihre Teil- bzw. Vollkaskoversicherung.
Blitzeinschlag
- Schlägt der Blitz in das Gebäude ein, übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten für entstandene Schäden (Feuer, Explosion, Implosion).
- Werden durch den Blitzeinschlag Schäden im Hausinneren verursacht – zum Beispiel, weil ein Feuer ausbricht, greift die Hausratversicherung.
- Sonderfall Überspannungsschäden: Wenn Elektrogeräte aufgrund einer Überspannung nach einem Blitzeinschlag kaputtgehen, ist dies kein Schaden aufgrund des Blitzeinschlags, sondern ein sogenannter Überspannungsschaden. Diese Schadensart müssen Sie gesondert in den Versicherungsvertrag aufnehmen.
Schneelast und Lawinen
- Schäden durch Schneelast – zum Beispiel, wenn ein Hausdach einstürzt – sind ausschließlich über eine sogenannte Elementarschaden-Versicherung abgedeckt. Diese sollte als Zusatzbaustein zur Wohngebäude- und Hausratversicherung abgeschlossen werden.
- Für Personen- und Sachschäden durch eine Dachlawine gilt: Als Hausbesitzer haften Sie nur, wenn Sie Ihren Verkehrssicherungspflichten nicht nachgekommen sind. Die Verkehrssicherungspflicht umfasst je nach Region und Gemeinde zum Beispiel Schneeschippen oder Gehwege streuen.
- Werden Passanten durch eine Dachlawine verletzt und es wird ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflichten festgestellt, greift Ihre Privathaftpflicht, wenn Sie als Eigentümer Ihr Haus selbst bewohnen. Bei vermieteten Immobilien springt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ein.
- Gleiches gilt, wenn ein parkendes Auto durch eine Dachlawine beschädigt wird. Ihre Haftpflicht als Hausbesitzer greift, wenn Sie Ihren Verkehrssicherungspflichten nicht nachgekommen sind. Anderenfalls übernimmt die Kaskoversicherung des Fahrzeughalters.
Starkregen und Hochwasser
- Für Schäden durch Starkregen, Flut und Überschwemmungen brauchen Sie (genau wie bei Schnee) eine Elementarschaden-Versicherung.
- Diese zahlt jedoch nur für Schäden durch Oberflächenwasser, das in das Haus gelangt.
- Ist steigendes Grundwasser, das durch das Mauerwerk dringt, für die Schäden verantwortlich, springt keine Versicherung ein. Denn in diesem Fall handelt es sich in der Regel um einen Planungsfehler oder Baumangel, aber nicht um einen versicherten Schaden.
Gut zu wissen: Was gilt für Unwetterschäden an Photovoltaik-Anlagen?
Eine Photovoltaik-Anlage ist über die Wohngebäudeversicherung mitversichert, wenn sie bei der Versicherung angegeben wurde. Versichert sind dann in der Regel Schäden durch Sturm, Hagel, Brand, Blitzschlag und Leitungswasser. Für weitere Schäden gibt es eigenständige Photovoltaikversicherungen, die zum Beispiel gegen Diebstahl, Bedienungsfehler oder Tierbisse absichern.
Wer zahlt bei Unwetterschäden am Auto?
Beim Auto spricht man meist allgemein von Elementarschäden, wenn Schäden durch Naturgewalten wie Sturm, Hagel oder Überschwemmung verursacht werden. Die meisten dieser Schäden sind durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Schneelawinen und Erdrutsche sind in neuen Tarifen in der Regel ebenfalls enthalten. Hierzu sollten Sie jedoch die Versicherungsbedingungen prüfen, um im Ernstfall auf der sicheren Seite zu sein. In welchem Umfang die Schäden versichert sind, variiert je nach dem von Ihnen gewählten Tarif.
Bei Überschwemmungen gilt die Regel: Wenn die Überschwemmung Ihr parkendes Auto trifft, bezahlt in der Regel die Teilkasko. Fahren Sie allerdings bei Hochwasser in eine überschwemmte Unterführung, ist dies ein Fall für die Vollkaskoversicherung, da Sie aktiv zum Schaden beigetragen haben.
Unwetterschäden: So gehen Sie im Schadenfall vor
Wenn ein Unwetter über Ihr Haus hinwegzieht und Schäden verursacht, geht es darum, Folgeschäden zu vermeiden und das Ausmaß der Schäden so gering wie möglich zu halten. Das können Sie dafür tun:
- Folgeschäden vorbeugen: Nach dem Unwetter haben Sie, soweit möglich, die Pflicht, den Schaden zu mindern. Decken Sie daher undichte Stellen am Dach oder kaputte Fenster mit einer Plane ab, damit nicht weiter Wasser eindringen kann. Beseitigen Sie mögliche Gefahrenquellen.
- Versicherung oder Berater informieren: Melden Sie die Schäden unverzüglich an alle Versicherungen, die möglicherweise betroffen sind bzw. an Ihren Versicherungsberater. Fragen Sie nach dem weiteren Vorgehen und halten Sie sich an die Anweisungen des Versicherers. Sprechen Sie mit dem Versicherer, bevor Sie Reparaturaufträge vergeben.
- Dokumentieren: Fotografieren Sie die Gegebenheiten direkt nach dem Unwetter. Räumen Sie vor der Begutachtung durch den Versicherer nur auf, was unbedingt nötig ist. Fertigen Sie ggf. Skizzen an. Fotografieren Sie alle beschädigten Gegenstände und listen Sie diese auf. Werfen Sie die beschädigten Sachen nicht weg. Heben Sie alle Rechnungen, zum Beispiel von Notreparaturen, auf.
- Versicherungsschutz überprüfen: Häufige Unwetter in Ihrer Umgebung oder ein Schaden an Ihrem Haus können Anlass sein, Ihren Versicherungsschutz zu überprüfen. Ist er noch zeitgemäß und deckt er Naturgefahren ausreichend ab? Unsere Versicherungsexperten helfen Ihnen gerne, den optimalen Versicherungsschutz für Ihre Immobilie und Ihren Hausrat zu finden. Vereinbaren Sie einfach ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch.
Tipp: Hausrat dokumentieren
Wertvolle Gegenstände in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung sollten Sie fotografieren und die dazugehörigen Kassenzettel oder Rechnungen aufheben. Beides sollten Sie an einem sicheren Ort außerhalb Ihres Hauses, zum Beispiel bei Familie oder Freunden, hinterlegen. So können Sie im Versicherungsfall beweisen, dass Sie die Gegenstände wirklich besitzen. Das ist nicht nur im Fall eines Unwetters wichtig, sondern auch bei Diebstahl.
Immobilie gegen Unwetter absichern: Das sollten Sie beachten
Damit Ihre Immobilie im Fall eines Unwetters gut abgesichert ist, sollten Sie bei der Wahl des Versicherungsschutzes einige Punkte beachten:
- Informieren Sie sich über Ihre Risiken: Bringen Sie in Erfahrung, wie stark der Standort Ihrer Immobilie durch Extremwetter gefährdet ist. Für eine erste Einschätzung können Sie den Naturgefahren-Check und den Hochwasser-Check des GDV nutzen. Für eine konkrete Bewertung können Sie einen Sachverständigen hinzuziehen. Auch der Hochwasser-Pass ist ein nützliches Tool zur Risikoeinschätzung Ihres Gebäudes.
- Richtigen Versicherungsschutz wählen: Achten Sie darauf, dass in Ihrer Wohngebäudeversicherung Elementarschäden mitversichert sind. Gleiches gilt, wenn Sie eine Photovoltaikanlage, Wärmepumpe etc. haben.
- Versicherungsschutz überprüfen und anpassen: Wenn Sie Ihre Immobilie erweitern oder umbauen, sollten Sie Ihren Versicherungsschutz neu überdenken. Zum Beispiel, wenn Sie eine Photovoltaikanlage einbauen. Anbauten und Nebengebäude, die im Laufe der Zeit hinzukommen, müssen Sie dem Versicherer mitteilen. Sonst kann es sein, dass Sie im Schadenfall nicht ausreichend versichert sind.
- Von Experten beraten lassen: Lassen Sie sich zum Schutz Ihrer Immobilie umfassend von Versicherungsexperten beraten. So werden eventuelle Versicherungslücken von vornherein vermieden und Sie erhalten individuell auf Sie zugeschnittene Angebote. Unsere Berater helfen Ihnen gerne weiter – vereinbaren Sie einfach ein kostenloses Beratungsgespräch. Ihr Berater ist auch im Ernstfall immer an Ihrer Seite und hilft Ihnen nach einem Unwetter bei der Schadensabwicklung.