Eine gleitende Neuwertversicherung in der Wohngebäudeversicherung garantiert Ihnen, dass Sie Ihr Gebäude immer so ersetzt bekommen, wie es vor dem Schadenfall bestand – auch wenn die Wiederherstellungskosten im Laufe der Jahre steigen.
Was bedeutet Gleitender Neuwert?
In den Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen ist der Gleitende Neuwert in §10a definiert:
Der Gleitende Neuwert ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand herzustellen, ausgedrückt in Preisen des Jahres 1914. Maßgebend ist der ortsübliche Neubauwert einschließlich Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten.
Bestandteil des Gleitenden Neuwerts sind insoweit auch Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die Wiederherstellung der Sachen in derselben Art und Güte infolge Technologiefortschritts entweder nicht möglich ist oder nur mit unwirtschaftlichem Aufwand möglich wäre. Die Ersatzgüter müssen hierbei den vorhandenen Sachen möglichst nahe kommen.
Hier finden Sie Informationen zur Berechnung der Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung.