Die Versicherungspflichtgrenze in der privaten Krankenversicherung für das Jahr 2024 soll laut Entwurf des Bundesarbeitsministeriums auf 69.300 Euro angehoben werden. Im Jahr 2023 lag sie bei 66.600 Euro. Die geplante Anhebung entspräche einer Steigerung um 4,1 Prozent.
Das bedeutet: Wenn Ihr jährliches Gesamteinkommen die neue Versicherungspflichtgrenze unterschreitet, sind Sie ab dem 1. Januar 2024 verpflichtet, sich in der in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu versichern.
Niedrigere Versicherungspflichtgrenze für langjährig Versicherte
Waren Sie bereits vor dem Jahr 2003 privat versichert, liegt die Grenze im Jahr 2024 voraussichtlich bei 62.100 Euro, was der Beitragsbemessungsgrenze entspricht (im Jahr 2023: 59.850 Euro).
Neue Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2024
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt 2024 voraussichtlich auf 62.100 Euro. Das entspricht einem Monatseinkommen von 5.175 Euro. Im Jahr 2023 lag die Beitragsbemessungsgrenze noch bei 59.850 jährlich bzw. 4.987,50 Euro monatlich.
Die Beitragsbemessungsgrenze legt das maximale Bruttoeinkommen fest, auf das Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. Einkommen, das diese Grenze übersteigt, ist von weiteren Beitragszahlungen befreit.