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Wie kündige ich meine Risikolebensversicherung?

Risikolebensversicherung kündigen

Eine Kündigung der Risikolebensversicherung ist generell jederzeit möglich. Je nach gewählter Zahlweise können Sie fristgerecht zum Monatsende oder zum Jahresende kündigen. Um die Risikolebensversicherung zu kündigen, bedarf es eines Schreibens an Ihre Versicherung; mündliche Kündigungen sind nicht wirksam.

Sofern Sie überlegen Ihre Risikolebensversicherung zu kündigen, sollten Sie sich jedoch einige Fakten vor Augen halten. Sobald Sie Ihre Risikolebensversicherung kündigen müssen Sie einerseits künftig keine Beiträge mehr bezahlen, sichern andererseits jedoch Ihre Begünstigen im Falle Ihres Todes nicht länger ab. Ebenso ist es wichtig zu wissen, dass es bei einer Risikolebensversicherung keine Rückkaufswert gibt. Das bedeutet, dass Sie bei einer Kündigung keine Beiträge zurückerstattet bekommen die Sie bis zu diesem Zeitpunkt geleistet haben. Auch geht Ihnen mit der Kündigung der Risikolebensversicherung die Sicherheit für Kredite im Falle Ihres Todes verloren. Ihre Hinterbliebenen haben nach der Kündigung kein finanzielles Polster mehr, um die Kredite für Sie zu tilgen.

Sind die fälligen Beiträge Grund für Ihre Überlegung Ihre Risikolebensversicherung zu kündigen, so gibt es eine Alternative, die Ihnen Abhilfe schaffen kann, ohne die komplette Versicherung kündigen zu müssen. Unter bestimmten Umständen ist es möglich, die Höhe der Beiträge zu minimieren. Ändern sich beispielsweise Ihre familiären Lebensumstände, so kann es sinnvoll sein, die Beiträge und damit die Versicherungssumme zu kürzen. Dies ist besonders dann der Fall, wenn die eigenen Kinder ihre Ausbildung beendet haben und selbst fest im Leben stehen. Durch die gekürzten Beiträge haben Sie eine geringere finanzielle Belastung, sichern Ihre Angehörigen im Todesfall jedoch weiterhin ab. 

 

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