Was ist eine Risikolebensversicherung über Kreuz?
Eine Überkreuzversicherung wird abgeschlossen, wenn Partner sich gegenseitig absichern möchten. Jeder Partner schließt einen eigenen Vertrag ab, in den er als Versicherungsnehmer, Bezugsberechtigter und Beitragszahler eingetragen wird. Als versicherte Person wird allerdings der jeweils andere Partner eingetragen. Es wird also das Leben des Partners versichert und nicht das eigene.
Stirbt der Partner, erhält der Überlebende die Summe aus seiner eigenen Versicherung ausgezahlt. Versterben beide gleichzeitig, erhalten die Hinterbliebenen – zum Beispiel die Kinder – das Geld aus beiden Verträgen.
Für wen eignet sich eine Risikolebensversicherung über Kreuz?
Eine Risikolebensversicherung über Kreuz eignet sich besonders für unverheiratete Paare, da sie damit die Erbschaftssteuer bei Auszahlung der Versicherung umgehen können. Da jeder den Betrag aus seiner eigenen Versicherung erhält, zählt er nicht als Erbschaft und muss daher nicht versteuert werden.
Bei einer verbundenen RLV (gemeinsamer Vertrag) beträgt der Freibetrag für unverheiratete Paare nur 20.000 Euro. Dieser wird bei der Auszahlung einer RLV meist überschritten.
Übersicht: Freibeträge für die Erbschaftssteuer
Verhältnis | Freibetrag (Euro) |
Ehe- und eingetragene Lebenspartner | 500.000 |
Kinder, Stief- und Adoptivkinder | 400.000 |
Enkelkinder | 200.000 |
Eltern, Großeltern | 100.000 |
Geschwister, Neffen/Nichten, Stiefeltern, Schwieger-Kinder/Eltern, geschiedene Ehepartner, Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft, Geschäftspartner, sonstige Personen | 20.000 |
RLV über Kreuz: Vor- und Nachteile
Vorteile | Nachteile |
Keine Erbschaftssteuer bei Auszahlung | Vertragsanpassung bei Trennung nötig |
Verträge können individuell gestaltet werden | evtl. teurer als ein Partnervertrag |
Hinterbliebene erhalten Geld aus zwei Verträgen, wenn beide Partner versterben | |
Bei einer Trennung kann jeder Partner seinen Vertrag fortführen |
Risikolebensversicherung für Paare
Neben der Überkreuzversicherung gibt es für Paare noch zwei weitere Möglichkeiten, sich mit einer Risikolebensversicherung abzusichern:
- Einzelverträge: Jeder Partner sichert sich selbst mit einem eigenen Vertrag ab und gibt seinen Partner als begünstigte Person an. Dann erhält im Todesfall der Partner die Versicherungssumme. In diesem Fall gilt die Auszahlung allerdings als Erbe und es kann Erbschaftssteuer anfallen.
- Verbundene Risikolebensversicherung (Partnerversicherung): Sie schließen als Paar einen gemeinsamen Versicherungsvertrag ab und sind beide Versicherungsnehmer. Verstirbt ein Partner, wird die Versicherungssumme an den anderen Partner ausgezahlt.
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