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      Risikolebensversicherung über Kreuz: Als Paar richtig absichern

      Kurzer Überblick Risikolebensversicherung über Kreuz

      Kurzer Überblick

      • Eine Risikolebensversicherung (RLV) über Kreuz eignet sich vor allem für unverheiratete Paare.
      • Partner sichern sich mit einem eigenen Vertrag für den Fall ab, dass der andere verstirbt.
      • Bei der Auszahlung können sie sich die Erbschaftssteuer sparen. 
      Risikolebensversicherung über Kreuz

      Ratgeber-Inhalt

      Was ist eine Risikolebensversicherung über Kreuz?

      Eine Überkreuzversicherung wird abgeschlossen, wenn Partner sich gegenseitig absichern möchten. Jeder Partner schließt einen eigenen Vertrag ab, in den er als Versicherungsnehmer, Bezugsberechtigter und Beitragszahler eingetragen wird. Als versicherte Person wird allerdings der jeweils andere Partner eingetragen. Es wird also das Leben des Partners versichert und nicht das eigene. 

      Stirbt der Partner, erhält der Überlebende die Summe aus seiner eigenen Versicherung ausgezahlt. Versterben beide gleichzeitig, erhalten die Hinterbliebenen – zum Beispiel die Kinder – das Geld aus beiden Verträgen.

      Risikolebensversicherung über Kreuz bedeutet: Zwei Personen mit RLV-Vertrag versichern sich gegenseitig
      Beispiel: Julia und Markus haben jeweils einen RLV-Vertrag. Verstirbt Julia, erhält Markus die Summe aus seinem Vertrag ausbezahlt.
Verstirbt Markus, erhält Julia die Summe aus ihrem Vertrag.

      Für wen eignet sich eine Risikolebensversicherung über Kreuz?

      Eine Risikolebensversicherung über Kreuz eignet sich besonders für unverheiratete Paare, da sie damit die Erbschaftssteuer bei Auszahlung der Versicherung umgehen können. Da jeder den Betrag aus seiner eigenen Versicherung erhält, zählt er nicht als Erbschaft und muss daher nicht versteuert werden. 

      Bei einer verbundenen RLV (gemeinsamer Vertrag) beträgt der Freibetrag für unverheiratete Paare nur 20.000 Euro. Dieser wird bei der Auszahlung einer RLV meist überschritten.

      Übersicht: Freibeträge für die Erbschaftssteuer


      Verhältnis Freibetrag (Euro)
      Ehe- und eingetragene Lebenspartner 500.000
      Kinder, Stief- und Adoptivkinder 400.000
      Enkelkinder 200.000
      Eltern, Großeltern 100.000
      Geschwister, Neffen/Nichten, Stiefeltern, Schwieger-Kinder/Eltern, geschiedene Ehepartner, Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft, Geschäftspartner, sonstige Personen 20.000

       

      RLV über Kreuz: Vor- und Nachteile


      Vorteile Nachteile
      Keine Erbschaftssteuer bei Auszahlung Vertragsanpassung bei Trennung nötig
      Verträge können individuell gestaltet werden evtl. teurer als ein Partnervertrag
      Hinterbliebene erhalten Geld aus zwei Verträgen, wenn beide Partner versterben  
      Bei einer Trennung kann jeder Partner seinen Vertrag fortführen  

       

      Risikolebensversicherung für Paare

      Neben der Überkreuzversicherung gibt es für Paare noch zwei weitere Möglichkeiten, sich mit einer Risikolebensversicherung abzusichern: 

      • Einzelverträge: Jeder Partner sichert sich selbst mit einem eigenen Vertrag ab und gibt seinen Partner als begünstigte Person an. Dann erhält im Todesfall der Partner die Versicherungssumme. In diesem Fall gilt die Auszahlung allerdings als Erbe und es kann Erbschaftssteuer anfallen. 
      • Verbundene Risikolebensversicherung (Partnerversicherung): Sie schließen als Paar einen gemeinsamen Versicherungsvertrag ab und sind beide Versicherungsnehmer. Verstirbt ein Partner, wird die Versicherungssumme an den anderen Partner ausgezahlt. 

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