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Auszahlung der Risikolebensversicherung: Infos im Überblick

Zusammenfassung

Kurzer Überblick

  • Die Risikolebensversicherung wird ausgezahlt, wenn der Versicherte während der Vertragslaufzeit verstirbt.
  • Die festgelegte Summe wird in einem Betrag an die bezugsberechtigte Person ausgezahlt, zum Beispiel Ehepartner oder Kinder.
  • Verstirbt der Versicherte nach Ablauf der Vertragslaufzeit, wird kein Geld ausgezahlt.

Risikolebensversicherung Auszahlung

Wann zahlt eine Risikolebensversicherung?

Eine Risikolebensversicherung dient dazu, Hinterbliebene finanziell abzusichern, wenn der Versicherte verstirbt. Daher wird die Risikolebensversicherung ausgezahlt, wenn der Versicherte während der Vertragslaufzeit verstirbt.

Sobald der Tod des Versicherten nachgewiesen ist, wird die vereinbarte Versicherungssumme in einem Betrag ausgezahlt. Selbst wenn der Vertrag erst kurze Zeit bestanden hat und der Versicherte plötzlich und unerwartet verstirbt, wird die Risikolebensversicherung ausgezahlt.

Gibt es eine Risikolebensversicherung mit Auszahlung zu Lebzeiten?

Die Risikolebensversicherung wird nicht ausgezahlt, solange der Versicherungsnehmer noch lebt. Denn eine Risikolebensversicherung dient dazu, Hinterbliebene finanziell absichern und nicht dazu, Kapital aufzubauen. 

Lebt der Versicherte nach Ablauf der Vertragslaufzeit noch, werden keine Leistungen von der Versicherung bezahlt. Die Beiträge, die während der Vertragslaufzeit geleistet wurden, werden nicht zurückerstattet.

Sonderregelung bei unheilbarer Krankheit

Einige Versicherer bieten eine vorgezogene Todesfallleistung an. Wenn bei der versicherten Person eine fortschreitende unheilbare Krankheit diagnostiziert wird, die binnen 12 Monaten zum Tode führt und lediglich symptomlindernd behandelt wird, kann die Versicherungssumme im Voraus ausgezahlt werden.

 

An wen wird die Risikolebensversicherung ausgezahlt?

Die Risikolebensversicherung wird an die bezugsberechtigte Person ausgezahlt, die im Versicherungsvertrag bestimmt wurde. Es gibt keine Einschränkungen darüber, wer bezugsberechtigt sein kann. Es kann der Ehe- oder Lebenspartner, Kinder oder andere Verwandte sein, jedoch auch andere nahestehende Personen oder Geschäftspartner. 

Wird kein Bezugsberechtigter festgelegt, greift die gesetzliche Erbfolge und die Risikolebensversicherung wird entsprechend an die Erben ausgezahlt.

Wichtige Unterscheidung in der Risikolebensversicherung

  • Versicherter: Die Person, bei deren Tod die Risikolebensversicherung ausgezahlt wird.
  • Versicherungsnehmer: Die Person, die die Versicherung abgeschlossen hat und die Beiträge zahlt (kann auch der Versicherte sein).
  • Bezugsberechtigter: Die Person, die beim Tod des Versicherten die Versicherungssumme erhält. 

 

Auszahlung Risikolebensversicherung – so funktioniert es

Wenn der Versicherte stirbt, muss der Versicherer so schnell wie möglich darüber informiert werden. Er wird dann in der Regel diese Unterlagen anfordern, damit die Risikolebensversicherung ausbezahlt wird: 

  • Versicherungsschein im Original 
  • Sterbeurkunde und Personalausweis des Versicherten 
  • Erbschein (falls kein Bezugsberechtigter festgelegt wurde und die Auszahlung an Erben erfolgen soll) 

Wie lange dauert die Auszahlung einer Risikolebensversicherung?

Wenn alle Unterlagen beim Versicherer eingereicht wurden, dauert es in der Regel circa zwei Wochen, bis die Risikolebensversicherung ausgezahlt wird. Allerdings variiert der Zeitraum je nach Versicherungsgesellschaft. Länger dauert es in jedem Fall, wenn die Umstände des Todes erst noch aufgeklärt werden müssen. Handelt es sich beispielsweise um einen gewaltsamen Tod, wird die Risikolebensversicherung erst ausgezahlt, wenn die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen sind. 

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