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Wann wird die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung ausbezahlt?

Zusammenfassung

Kurzer Überblick

  • Die Risikolebensversicherung eine wichtige Möglichkeit, um die Familie oder den Partner finanziell abzusichern
  • Die Risikolebensversicherung zahlt aus, wenn der Versicherte während der Vertragslaufzeit verstirbt.
  • Keine Auszahlung im Erlebensfall. Eine Auszahlung der Risikolebensversicherung nach Vertragsende ist nicht vorgesehen.

Die Risikolebensversicherung dient dazu, die Hinterbliebenen finanziell abzusichern, wenn der Versicherte verstirbt.

Bei einer Risikolebensversicherung wird die vereinbarte Versicherungssumme fällig, wenn die versicherte Person innerhalb der Vertragslaufzeit verstirbt.

Wann erfolgt die Auszahlung der Risikolebensversicherung?

Die Auszahlung erfolgt, wenn der Versicherte während der Laufzeit des Vertrags verstirbt.

Sobald der Tod des Versicherten nachgewiesen ist, wird die gesamte vereinbarte Summe auf einmal fällig. Im Gegensatz zu Rentenversicherungen, bei denen Auszahlungen auch monatlich erfolgen können, wird bei der Risikolebensversicherung die gesamte Summe auf einmal ausgezahlt.

Die Höhe der Auszahlung entspricht der im Vertrag vereinbarten Versicherungssumme.

Selbst wenn der Vertrag erst kurze Zeit bestanden hat und der Versicherte plötzlich und unerwartet verstirbt, wird die Risikolebensversicherung ausgezahlt.

 

Wann erfolgt keine Auszahlung?

  • Eine Auszahlung der Risikolebensversicherung im Erlebensfall (wenn der Versicherte nach Ablauf des Vertrags noch am Leben ist), ist nicht vorgesehen. Der Zweck der Versicherung ist, Hinterbliebene finanziell zu schützen, nicht Kapital aufzubauen.
  • Die Beiträge, die während der Vertragslaufzeit geleistet wurden, werden nicht zurückerstattet.
  • Eine Auszahlung der Risikolebensversicherung nach Ablauf des Vertrags ist nicht möglich.

 

Besondere Regelung bei fortschreitender unheilbarer Krankheit:

Einige Versicherer bieten eine vorgezogene Todesfallleistung an.

Wenn bei der versicherten Person eine fortschreitende unheilbare Krankheit diagnostiziert wird, die binnen 12 Monaten zum Tode führt und lediglich symptomlindernd behandelt wird, kann die Versicherungssumme im Voraus ausgezahlt werden

 

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