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Überschussbeteiligung bei der Risikolebensversicherung

Kurzer Überblick Überschussbeteiligung

Kurzer Überblick

  • Wenn Lebensversicherer Überschüsse erzielen, müssen sie diese anteilig an ihre Kunden weitergeben.
  • Dabei handelt es sich um die Überschussbeteiligung.
  • Wie hoch die Überschussbeteiligung letztendlich ausfällt, ist meist nicht vorhersehbar, weil sie von verschiedenen Faktoren abhängig sein kann.
Überschussbeteiligung Risikolebensversicherung

Was ist eine Überschussbeteiligung?

Lebensversicherer sind verpflichtet, die Beiträge ihrer Kunden großzügig, also mit ausreichendem Sicherheitspuffer, zu kalkulieren. Deshalb werden in der Regel Überschüsse erwirtschaftet, die die Versicherer an ihre Kunden weitergeben müssen. Das ist die sogenannte Überschussbeteiligung.

Wie hoch die die Überschüsse eines Versicherers ausfallen, hängt zum Beispiel davon ab, wie viele Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten, wie hoch die erzielten Erträge sind und wie kostengünstig der Versicherer wirtschaftet. 

Wie wird die Überschussbeteiligung ausgeschüttet?

Dass Versicherer eine Überschussbeteiligung ausschütten müssen, ist gesetzlich geregelt. Nach § 153 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) muss die Überschussbeteiligung nach einem verursachungsorientierten Verfahren verteilt werden. Das bedeutet, dass der Versicherer ermitteln muss, welchen Anteil jeder Vertrag am Gesamtüberschuss hat. Wie er das genau macht und in welcher Höhe er die Überschussbeteiligung ausschüttet, ist jedoch nicht vorgeschrieben. Auch unterscheiden sich die Verfahren bei der Kapitallebensversicherung und der Risikolebensversicherung. 

Bei der Risikolebensversicherung gibt es in der Regel zwei Arten der Überschussbeteiligung: 

  • Todesfallbonus: Der Todesfallbonus ist eher unüblich. Versicherungsnehmer erhalten laufende Überschussanteile zu Beginn des Versicherungsjahres. Je nach individueller Ausgestaltung wird bereits im ersten Jahr bei einem Todesfall eine höhere Versicherungssumme ausgezahlt. Alternativ kann bei einer Kündigung ein Rückkaufswert ausgezahlt werden. 
  • Gewinnverrechnung: Die Gewinnverrechnung wird je nach Anbieter unterschiedlich bezeichnet, zum Beispiel als Sofortrabatt, Sofortgutschrift oder Beitragsverrechnung. Ziel dieses Modells ist es, dass die eventuell schwankenden jährlichen Überschüsse nicht zu jährlich schwankenden Beiträgen führen. Dazu werden von den Versicherern Bewertungsreserven und Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen gebildet, um schwankende Jahre auszugleichen. 

Risikolebensversicherung mit Gewinnverrechnung wählen

Wenn Sie eine Risikolebensversicherung abschließen, sollten Sie darauf achten, dass Überschüsse sofort verrechnet werden. So stellen Sie sicher, dass Sie durch geringere Beiträge sofort von Überschüssen profitieren. Denn beim Todesfallbonus gehen Sie das Risiko ein, dass Ihre Hinterbliebenen weniger Geld erhalten, wenn der Versicherer weniger Überschüsse erwirtschaftet.

Wie hoch ist die Überschussbeteiligung?

Wie hoch die Überschussbeteiligung im Einzelfall ausfällt, kann niemand vorhersagen. Denn wie viele Überschüsse ein Versicherer erwirtschaftet, hängt von verschiedenen Faktoren ab – zum Beispiel von der Anzahl der eingetretenen Versicherungsfälle oder der Entwicklung am Kapitalmarkt. Über den jährlichen Stand der Überschussbeteiligung muss der Versicherer seine Kunden informieren. Dazu reicht auch eine Veröffentlichung im Geschäftsbericht aus, solange die Beiträge sich nicht ändern.  

Persönliche Beratung rund um die Risikolebensversicherung

Mit der Risikolebensversicherung können Sie Familie, Angehörige oder Geschäftspartner für den Fall Ihres Todes absichern. Unter allen Angeboten den Durchblick zu bewahren, ist aber nicht einfach. Wir übernehmen das für Sie! Unsere Versicherungsexperten kennen den Markt und finden den besten Schutz für Ihre persönliche Lebenssituation. Vereinbaren Sie einfach ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch. 

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