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Überschussbeteiligung bei der Risikolebensversicherung

Kurzer Überblick

  • Wenn Lebensversicherer Überschüsse erzielen, müssen sie diese anteilig an ihre Kunden weitergeben.
  • Dabei handelt es sich um die Überschussbeteiligung.
  • Wie hoch die Überschussbeteiligung letztendlich ausfällt, ist nicht vorhersehbar, weil sie von vielen Faktoren abhängt.
Überschussbeteiligung Risikolebensversicherung

Was ist eine Überschussbeteiligung?

Lebensversicherer sind verpflichtet, die Beiträge ihrer Kunden großzügig, also mit ausreichendem Sicherheitspuffer, zu kalkulieren. Deshalb werden in der Regel Überschüsse erwirtschaftet, die die Versicherer an ihre Kunden weitergeben müssen. Das ist die sogenannte Überschussbeteiligung.

Wie hoch die die Überschüsse eines Versicherers ausfallen, hängt zum Beispiel davon ab, wie viele Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten, wie hoch die erzielten Erträge sind und wie kostengünstig der Versicherer wirtschaftet. 

Wie wird die Überschussbeteiligung ausgeschüttet?

Dass Versicherer eine Überschussbeteiligung ausschütten müssen, ist gesetzlich geregelt. Nach § 153 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) muss die Überschussbeteiligung nach dem Verursachungsprinzip verteilt werden. Das bedeutet, dass der Versicherer ermitteln muss, welchen Anteil jeder Vertrag am Gesamtüberschuss hat. Wie er das genau macht und in welcher Höhe er die Überschussbeteiligung ausschüttet, ist jedoch nicht vorgeschrieben. Auch unterscheiden sich die Verfahren bei der Kapitallebensversicherung und der Risikolebensversicherung. 

Bei der Risikolebensversicherung gibt es in der Regel zwei Arten der Überschussbeteiligung: 

  • Todesfallbonus: Die Überschüsse werden dem Versicherungsnehmer nicht jährlich gutgeschrieben, sondern erst am Ende der Versicherungslaufzeit. So profitieren am Ende die Hinterbliebenen von erwirtschafteten Überschüssen. Ebenso kann die Versicherungssumme aber auch geringer ausfallen, wenn der Versicherer keine Überschüsse erwirtschaftet.
  • Sofortrabatt: Eventuelle Überschüsse werden jährlich auf die Beiträge angerechnet, sodass nach einem wirtschaftlich erfolgreichen Jahr die Beiträge sinken. Erwirtschaftet der Versicherer in einem Jahr weniger Überschüsse, kann der Beitrag jedoch nicht über den vertraglich vereinbarten Tarifbeitrag steigen. Die Versicherungssumme wird durch den Sofortrabatt nicht beeinflusst. 

Risikolebensversicherung mit Sofortrabatt wählen

Wenn Sie eine Risikolebensversicherung abschließen, sollten Sie darauf achten, dass Überschüsse sofort verrechnet werden. So stellen Sie sicher, dass Sie durch geringere Beiträge sofort von Überschüssen profitieren. Denn beim Todesfallbonus gehen Sie das Risiko ein, dass Ihre Hinterbliebenen weniger Geld erhalten, wenn der Versicherer weniger Überschüsse erwirtschaftet.

 

Wie hoch ist die Überschussbeteiligung?

Wie hoch die Überschussbeteiligung im Einzelfall ausfällt, kann niemand vorhersagen. Denn wie viele Überschüsse ein Versicherer erwirtschaftet, hängt von verschiedenen Faktoren ab – zum Beispiel von der Anzahl der eingetretenen Versicherungsfälle oder der Entwicklung am Kapitalmarkt. Über den jährlichen Stand der Überschussbeteiligung muss der Versicherer seine Kunden informieren.  

Persönliche Beratung rund um die Risikolebensversicherung

Mit der Risikolebensversicherung können Sie Familie, Angehörige oder Geschäftspartner für den Fall Ihres Todes absichern. Unter allen Angeboten den Durchblick zu bewahren, ist aber nicht einfach. Wir übernehmen das für Sie! Unsere Versicherungsexperten kennen den Markt und finden den besten Schutz für Ihre persönliche Lebenssituation. Vereinbaren Sie einfach ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch. 

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