Eine private Rentenversicherung kann grundsätzlich jederzeit gekündigt werden. Unter Umständen entstehen aus einer Kündigung jedoch Nachteile. Wird eine private Rentenversicherung gekündigt, erhält der Versicherte, ähnlich wie bei einer Lebensversicherung, einen sogenannten Rückkaufwert. In den ersten Jahren der Laufzeit ist dieser deutlich niedriger als der tatsächliche Wert der bisher eingezahlten Beiträge und bedeutet somit einen hohen finanziellen Verlust. Das kommt vor allem daher, dass die Abschlusskosten und die Gebühren die eine Versicherung berechnet meist zu Beginn der Laufzeit abgezogen werden. Außerdem fällt in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung durch die frühzeitige Kündigung an.
Eine meist sinnvollere Alternative ist eine vorübergehende Beitragsfreistellung, zum Beispiel bei schlechter Auftragslage bei Selbstständigen. So bleiben die zusätzlichen Ersparnisse fürs Alter trotzdem erhalten und werden weiter verzinst. Bessert sich die finanzielle Lage, können die Zahlungen jederzeit wieder aufgenommen werden. Wenn es darum geht, die monatliche finanzielle Belastung für einen gewissen Zeitraum zu senken, ist die Beitragsfreistellung sicherlich die bessere Option.
Wer seine private Rentenversicherung nichts desto trotz in finanziell schwierigen Zeiten kündigen möchte, sollte sich vorher den Rückkaufwert inklusive Überschussbeteiligung berechnen lassen, um zu sehen ob eine Kündigung finanziell überhaupt sinnvoll ist. In den ersten Jahren der Laufzeit ist das nämlich meist nicht der Fall.