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Private Rentenversicherung kündigen

Kurzer Überblick

  • Sie können Ihre private Rentenversicherung jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen.
  • Allerdings ist die Kündigung meist mit Verlusten verbunden. 
  • Alternativ können Sie die Versicherung beitragsfrei stellen, Beiträge reduzieren oder sie auf dem Zweitmarkt verkaufen.
Private Rentenversicherung kündigen

Kann man eine private Rentenversicherung kündigen?

Grundsätzlich können Sie eine private Rentenversicherung jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigungsfrist, die für Ihren Vertrag gilt, können Sie in den Versicherungsbedingungen nachlesen. Meistens beträgt sie zwischen ein und drei Monaten. 

Private Rentenversicherung kündigen – Nachteile

Wenn Sie die private Rentenversicherung kündigen, erhalten Sie den sogenannten Rückkaufswert ausgezahlt. Der Rückkaufswert ergibt sich aus Ihren eingezahlten Beiträgen plus Zinsen abzüglich Verwaltungs- und Abschlusskosten der Versicherung. Außerdem kann die Versicherung einen Stornoabschlag für die vorzeitige Beendigung des Vertrages verlangen.

Gerade in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss kann es dadurch sein, dass Sie bei einer Kündigung der Rentenversicherung weniger herausbekommen als Sie eingezahlt haben und somit Verlust machen.

Aufgepasst: Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung spielt bei der Berechnung des Rückkaufswerts auch der Zeitwert eine Rolle. Dabei handelt es sich um den Marktwert des Fonds zum Zeitpunkt der Kündigung. Daher sollten Sie bei der Kündigung einer fondsgebundenen Rentenversicherung auch die Kurse im Blick haben, um noch höhere Verluste zu vermeiden. 

 

Alternativen zur Kündigung der privaten Rentenversicherung

Aufgrund der drohenden Verluste, sollten Sie sich die Kündigung einer privaten Rentenversicherung gut überlegen. Diese Alternativen gibt es: 

  • Beitragsfreistellung: Sie können die private Rentenversicherung vorübergehend oder dauerhaft beitragsfrei stellen. Das heißt, Sie bezahlen keine Beiträge mehr ein und der Vertrag ruht. Dadurch reduziert sich die spätere Rentenzahlung, allerdings entstehen keine weiteren Kosten und Sie behalten Ihre Beiträge sowie die garantierten Zinsen. Außerdem können Sie die private Rentenversicherung jederzeit reaktivieren. 
  • Beiträge reduzieren: Wenn Sie momentan nicht in der Lage sind, die bisherigen Beiträge zu bezahlen, können Sie prüfen, ob in Ihrem Tarif eine Beitragsreduzierung möglich ist. Haben Sie eine Dynamik vereinbart, sodass sich der Beitrag jährlich um einen bestimmten Prozentsatz erhöht, können Sie der Dynamik widersprechen. So bleibt der Beitrag konstant. 
  • Verkauf: Eine weitere Alternative zur Kündigung ist der Verkauf der privaten Rentenversicherung auf dem Zweitmarkt. Meist ist dort der Verkaufswert höher, als der vom Versicherer gezahlte Rückkaufswert bei einer Kündigung. Besonders gute Verkaufschancen bestehen bei privaten Rentenversicherungen, die zu großen Teilen am Kapitalmarkt investiert sind und dem Käufer somit eine hohe Ertragschance bieten. Ein Verkauf ist jedoch nicht bei jeder Rentenversicherung möglich.

Private Rentenversicherung kündigen: So geht's

So gehen Sie vor, wenn Sie sich für die Kündigung Ihrer privaten Rentenversicherung entschieden haben:

  • Verfassen Sie ein Kündigungsschreiben mit Name, Anschrift, Versicherungsnummer und dem Kündigungstermin. 
  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen – also per Post, Fax oder E-Mail. Damit Sie einen Nachweis über die fristgerechte Kündigung haben, empfiehlt sich der Versand per Einschreiben. 
  • Kündigungsfrist beachten: Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang beim Versicherer. Achten Sie also darauf, dass Sie die Kündigung rechtzeitig verschicken.

Beratung zur privaten Rentenversicherung

Bevor Sie Ihre private Rentenversicherung kündigen, lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich beraten. Unsere Versicherungsexperten prüfen verschiedene Optionen für Sie und beraten Sie umfassend zur privaten Altersvorsorge. Vereinbaren Sie einfach ein kostenfreies Beratungsgespräch.

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