Die maximal zu leistenden Beiträge werden von der Beitragsbemessungsgrenze bestimmt. Dies ist die Grenze, bis zu der Beiträge für die Krankenversicherung fällig werden,
Die bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2020 in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 56.250 Euro jährlich (2019: 54.450 Euro) bzw. 4.687,50 Euro (2019: 4.537,50 Euro) monatlich.