Wie hoch ist der maximale Beitrag in der GKV?

Die maximal zu leistenden Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung werden von der Beitragsbemessungsgrenze bestimmt. Dies ist die Grenze, bis zu der Beiträge für die Krankenversicherung fällig werden. 


Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt 2023 
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) wird jedes Jahr an die Einkommensentwicklung angepasst. Ab 2023 steigt die BBG in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von 58.050 Euro auf 59.850 Euro jährlich bzw. von 4.837,50 Euro auf 4.987,50 Euro monatlich. Über diesen Grenzwert hinausgehende Einkünfte sind beitragsfrei.



Der Beitragssatz wird vom Gesetzgeber festgelegt und liegt derzeit bei 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Zusätzlich wird ein kassenindividueller Zusatzbeitrag erhoben - dieser steigt 2023 von 1,3 auf 1,6 Prozent. Für die Krankenkassen ist der Richtwert nicht bindend.

 

Unsere Service-Nummer
08000 55 8000
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 18.00 Uhr
Unser Rückruf-Service
Wir rufen Sie gerne kostenlos zurück.
icon_43_grey
Unser Email-Service
Nutzen Sie unseren E-Mail-Service für Ihre Fragen.
icon_44_grey
Unsere Online-Beratung
Lassen Sie sich kostenlos beraten.
icon_45_grey