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Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung

Kurzer Überblick

  • Die Beitragsbemessungsgrenze gibt an, ab welchem Einkommen die Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr ansteigen.
  • Unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (sowie Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nach dem Einkommen berechnet. 
  • Liegen Sie mit Ihrem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, zahlen Sie einen konstanten Höchstsatz.
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze gibt an, ab welchem Einkommen die Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr weiter steigen, sondern ein konstanter Höchstsatz bezahlt werden muss.

Das heißt: Bei einem Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze werden die Sozialversicherungsbeiträge prozentual berechnet. Wer mehr verdient, muss auch mehr bezahlen. Wer dagegen mehr als die Beitragsbemessungsgrenze verdient, bezahlt einen festen Höchstsatz – das weitere Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze wird nicht mehr berücksichtigt. 

Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung: Übersicht

Jahr jährlich monatlich
2024 62.100 Euro 5.175,00 Euro
2023 59.850 Euro 4.987,50 Euro
2022 58.050 Euro 4.837,50 Euro

 

Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung

Auch in der Renten- und Arbeitslosenversicherung gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze. Diese wird immer noch nach ehemals Ost- und Westdeutschland unterschieden, auch nach Ost- und West-Berlin.

Alte Bundesländer + West-Berlin 

jahr jährlich monatlich
2024 90.600 Euro 7.550 Euro
2023 87.600 Euro 7.300 Euro
2022 84.600 Euro 7.050 Euro

 

Neue Bundesländer + Ost-Berlin

Jahr jährlich monatlich
2024 89.400 Euro 7.450 Euro
2023 85.200 Euro 7.100 Euro
2022 81.000 Euro 6.750 Euro

 

Wie wird die Beitragsbemessungsgrenze festgelegt? 

Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich durch den Gesetzgeber festgelegt. Sie wird danach bemessen, wie sich die Löhne im vergangenen Jahr entwickelt haben. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jeweils für die gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung festgelegt. 

Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung gilt deutschlandweit die gleiche Beitragsbemessungsgrenze. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten für die neuen und alten Bundesländer verschiedene Werte. 

Gut zu wissen: Auswirkungen der Beitragsbemessungsgrenze

Wird die Beitragsbemessungsgrenze angehoben, steigt das Einkommen, auf das Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden müssen. Das heißt, Gutverdiener müssen mehr Sozialversicherungsbeiträge zahlen, da die Grenze, aber der der konstante Höchstbeitrag gilt, angehoben wird. 

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