Die maximal zu leistenden Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung werden von der Beitragsbemessungsgrenze bestimmt. Dies ist die Grenze, bis zu der Beiträge für die Krankenversicherung fällig werden.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt 2023
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) wird jedes Jahr an die Einkommensentwicklung angepasst. Ab 2023 steigt die BBG in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von 58.050 Euro auf 59.850 Euro jährlich bzw. von 4.837,50 Euro auf 4.987,50 Euro monatlich. Über diesen Grenzwert hinausgehende Einkünfte sind beitragsfrei.
Der Beitragssatz wird vom Gesetzgeber festgelegt und liegt derzeit bei 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Zusätzlich wird ein kassenindividueller Zusatzbeitrag erhoben - dieser steigt 2023 von 1,3 auf 1,6 Prozent. Für die Krankenkassen ist der Richtwert nicht bindend.