Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Personenschäden, Sachschäden und finanziellen Schäden (sogenannte Vermögensschäden) die Dritte (also nicht Sie selbst) durch Ihr Tun oder Unterlassen erleiden. Bei allen Schadensarten bietet die private Haftpflichtversicherung Schutz, sofern der Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde.