Mietausfall wird in der Wohngebäudeversicherung sowohl für selbstgenutztes als auch für vermietetes Wohneigentum gezahlt, welches nach einem Schadenfall nicht mehr genutzt werden kann. Die Zahlung richtet sich nach dem ortsüblichen Mietwert. Gewerblich genutzte Räume können zusätzlich gegen Mietausfall abgesichert werden.