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      Ist die Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar?

      Kurzer Überblick Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar

      Kurzer Überblick

      • Für Privatpersonen ist die Wohngebäudeversicherung steuerlich nicht absetzbar, da es sich um eine Sachversicherung handelt.
      • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht kann in manchen Fällen abgesetzt werden, gehört aber meist zur privaten Haftpflichtversicherung und nicht zur Wohngebäudeversicherung.
      • Vermieter können die Kosten der Wohngebäudeversicherung über die Nebenkosten auf Mieter umlegen, jedoch nicht steuerlich absetzen.
      • Unternehmen dürfen die Wohngebäudeversicherung als Betriebsausgabe verbuchen, wenn die Immobilie betrieblich genutzt wird.
      • Eine steuerliche Entlastung ist bei Unternehmen indirekt über die Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung möglich, nicht jedoch über die Einkommensteuererklärung.
      Wohngebäudeversicherung Steuer

      Ratgeber-Inhalt

      Wohgebäudeversicherung: Was ist steuerlich absetzbar?

      Bei der Wohngebäudeversicherung muss zwischen Privatpersonen und Unternehmen differenziert werden, wenn es um die steuerliche Absetzbarkeit geht.

      Was müssen Privatpersonen beachten?

      Bei Privatpersonen ist ein Absetzen von der Steuer nicht möglich. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist zwar absetzbar, diese ist aber für gewöhnlich in der privaten Haftpflichtversicherung und nicht in der Wohngebäudeversicherung enthalten. Sachversicherungen lassen sich im Gegensatz zu Personenversicherungen von Privatpersonen nicht im Rahmen der Steuererklärung geltend machen.

      Was müssen Immobilienbesitzer beachten?

      Besitzer einer Immobilie, die ausschließlich vermietet wird, kann die Wohngebäudeversicherung in Form der Nebenkostenabrechnung komplett an die Mieter weitergegeben. Steuerlich abgesetzt werden kann die Versicherung jedoch auch in diesem Fall nicht. Unternehmen haben die Möglichkeit, die kompletten Nebenkosten, die für das jeweilige Gebäude anfallen, als Betriebsausgaben abzusetzen.

      Ein direktes Absetzen von der Einkommenssteuer ist im Falle der Wohngebäudeversicherung zwar nicht möglich, aber sie kann im Rahmen der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung steuermindernd wirken.

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