Was versteht man unter einer Familienversicherung bei der gesetzlichen Krankenversicherung?

Ein grundsätzlicher Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Möglichkeit der Familienversicherung.

Voraussetzungen
Kinder, Ehe- oder Lebenspartner können in der Familienversicherung mitversichert werden, wenn sie nicht bereits selbst Mitglied in der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung sind. 

Außerdem müssen alle Versicherten ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Das Gesamteinkommen der Person, die in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert werden soll, muss unter 1/7 der monatlichen Bezugsgröße liegen. 2014 entspricht das einem Betrag von 395 Euro im Monat.

Kinder können in der Familienversicherung mitversichert werden, wenn sie jünger als 18 Jahre sind oder nicht erwerbstätig sind und das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 

Außerdem besteht die Möglichkeit Kinder mitzuversichern, wenn sie unter 25 Jahre alt sind und sich noch in der Ausbildung befinden.

Einschränkungen
Diese bestehen, wenn ein Ehe- oder Lebenspartner, der mit dem Kind verwandt ist, privat versichert ist und mit seinem Gesamteinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Liegt bei diesem Ehepartner außerdem noch ein höheres Gesamteinkommen vor, als beim Ehe- oder Lebenspartner, der Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist, dann kann die beitragsfreie Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse für das Kind nicht in Anspruch genommen werden. Das Kind wird automatisch Mitglied in der privaten Krankenversicherung.

Prüfen Sie, ob die Familienversicherung der GKV für Sie und Ihre Familie in Frage kommt. Sie können sich durch die Familienversicherung eine Menge Geld sparen.

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