Die Bedingungen für sämtliche Haftpflichtversicherungen werden unter den „Allgemeinen Haftpflicht Bedingungen“ zusammengefasst. Im Falle der Betriebshaftpflichtversicherung erfolgt eine Ergänzung um die sogenannten „Besonderen Bedingungen“. Diese Bedingungen werden in der Regel zugunsten des Versicherungsnehmers gestaltet.
Gegenstand der „Besonderen Bedingungen“ ist beispielsweise, wie mit Schäden verfahren wird, die im Ausland entstanden sind.