Eine Risikolebensversicherung ist für die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherungsnehmers zuständig. Bei Vertragsabschluss legt der Versicherte fest, wie lange die Risikolebensversicherung laufen soll und welcher Betrag im Falle seines Todes ausbezahlt werden soll. Die Besonderheit der Risikolebensversicherung ist, dass sie auch schon kurz nach Vertragsabschluss die gesamte vereinbarte Summe ausbezahlt, sollte es zu diesem Zeitpunkt zum Tod des Versicherungsnehmers kommen. Es wird also bei der Risikolebensversicherung nicht nur der Geldbetrag ausgezahlt, der zu diesem Zeitpunkt bereits einbezahlt wurde, sondern jederzeit der volle Betrag, der bei Vertragsabschluss vereinbart wurde.
Im Volksmund wird die Risikolebensversicherung gerne auch als Hinterbliebenenversicherung bezeichnet. Jedoch können Sie bei Abschluss einer Risikolebensversicherung selbst bestimmen, wen Sie als Begünstigten eintragen. Begünstige müssen nicht zwingend Familienangehörige sein, sondern können auch Geschäftspartner oder auch juristische Personen sein.
Die Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall des Versicherungsnehmers eine vorher vereinbarte Summe an die Begünstigten. Meist sind dies die Angehörigen, die durch diese Summe eine finanzielle Stütze erfahren sollen, da der monatliche Verdienst des Versicherten nun wegfällt. Im Gegensatz zur Kapitalbildenden Lebensversicherung zahlt die Risikolebensversicherung nur wenn der Versicherte während der Vertragslaufzeit stirbt. Allerdings sind die Beiträge der Risikolebensversicherung auch deutlich günstiger als die anderer Lebensversicherungen.