Überschussbeteiligung bei Risikolebensversicherungen?

Erwirtschaftet Ihr Versicherungsunternehmen einen sogenannten Risikogewinn, kann Ihnen dieser in Form reduzierter Beiträge oder zusätzlicher Versicherungsleistungen zukommen. Hierbei spricht man von Überschussbeteiligung. Überschüsse werden von Versicherungen generiert, da die Beiträge im Normalfall wesentlich höher kalkuliert werden als eigentlich notwendig wäre.

Eine Überschussbeteiligung kann aufgrund folgender Ursachen erfolgen:

Sterblichkeitsgewinn: Die Versicherten leben meist länger, als vom Versicherungsunternehmen berechnet. Dadurch müssen selten vorzeitige Auszahlungen getätigt werden. Darüber hinaus ist die Sterblichkeit bei Rentenversicherten höher als kalkuliert. Renten müssen also weniger lang ausbezahlt werden.

Zinsgewinn: Ihr Versicherungsunternehmen kann höhere Zinserträge aus der im Deckungsstock zusammengefassten Vermögensanlagen erzielen als im Rechnungszins berücksichtigt wurde. Auch hieraus kann eine Überschussbeteiligung gewonnen werden.

Kostengewinn: Wenn Ihr Versicherungsunternehmen die Kosten höher einschätzt als sie tatsächlichen ausfallen, können Sie von einer Überschussbeteiligung profitieren. Die Gesamtkosten sind aus Abschluss- und Verwaltungskosten zusammengesetzt. Meist fallen die Abschlusskosten zwar höher aus als berechnet, dafür fallen aber meist auch geringere Verwaltungskosten an als gedacht. Insgesamt ergibt sich daraus ein Kostengewinn.

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