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Private Krankenversicherung für Kinder

Kurzer Überblick

  • In der privaten Krankenversicherung gibt es keine Familienversicherung, in der Kinder kostenlos mitversichert sind.
  • Wenn beide Elternteile privat versichert sind, muss auch das Kind privat versichert werden.
  • Ist nur ein Elternteil privat versichert, richtet sich die Versicherung des Kindes i. d. R. nach dem Hauptverdiener.
private Krankenversicherung für Kinder

Private Krankenversicherung für Kinder: Welche Regeln gelten?

Grundsätzlich gilt: Ein Kind ist immer dort versichert, wo der besserverdienende Elternteil versichert ist. Ist dieser in der privaten Krankenversicherung, kann das Kind also nicht kostenlos in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert werden.

Ausnahme: Der privat versicherte Elternteil liegt mit seinem monatlichen Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze. Ist das der Fall, kann der Elternteil, der weniger verdient, das gemeinsame Kind auch über die gesetzliche Familienversicherung kostenlos mitversichern.

Aufnahme von Kindern in die private Krankenversicherung

Neugeborene Kinder werden zu erleichterten Bedingungen in die private Krankenversicherung aufgenommen. Es gibt keine Gesundheitsprüfung und auch Erkrankungen oder Behinderungen des Kindes führen nicht zu Ausschlüssen oder höheren Beiträgen. Außerdem gibt es keine Wartezeiten. 

Wenn Sie Ihr Kind ab der Geburt in die private Krankenversicherung aufnehmen wollen, müssen nur zwei Bedingungen erfüllt sein:

  • Ein Elternteil muss bereits mindestens drei Monate bei dem Anbieter versichert sein, bei dem Sie Ihr Kind versichern wollen. 
  • Sie müssen den Aufnahmeantrag innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt stellen. 

Ist eine private Krankenversicherung für Kinder sinnvoll? 

Grundsätzlich haben Kinder in der privaten Krankenversicherung die gleichen Vorteile wie Erwachsene. Sie bekommen zum Beispiel schneller einen Termin bei Fachärzten und bessere Leistungen bei für Kinder wichtigen Gesundheitsthemen wie Kieferorthopädie oder Sehhilfen.

Außerdem können Sie Ihren Tarif flexibel auf Ihre Familie zuschneiden und zum Beispiel das sogenannte Rooming-In mit einschließen, sodass Sie bei Ihrem Kind bleiben können, wenn es ins Krankenhaus muss. 

Zu allen Fragen rund um die beste Absicherung für Ihre Familie steht Ihnen Ihr Berater vor Ort gerne zur Verfügung. Lassen Sie sich einfach unverbindlich beraten – gemeinsam finden Sie die beste Lösung für Sie und Ihre Kinder. 

Wann endet die private Krankenversicherung für Kinder?

Kinder und Jugendliche sind normalerweise bis zum Ende ihrer Schullaufbahn über den jeweiligen Elternteil gesetzlich oder privat versichert. Wenn die Kinder dann eine Ausbildung beginnen oder studieren, können sie selbst überlegen, wie sie sich versichern möchten. Studenten können sich zum Beispiel von der Versicherungspflicht befreien lassen und sich dann weiterhin privat versichern. Mehr zum Thema private Krankenversicherung für Studenten erfahren Sie hier. 

In der privaten Krankenversicherung gibt es allerdings kein festes Alter oder Datum, an dem Kinder aus der Versicherung "herausfallen." Der Versicherungsschutz gilt generell unbefristet. Beim Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums gibt es aber ein Sonderkündigungsrecht. 

Ist die private Krankenversicherung für Kinder steuerlich absetzbar? 

Die Versicherungsbeiträge für Kinder können Sie als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen. Beachten Sie aber, dass dies nur für den Basisschutz gilt. Zusatzleistungen sind nicht absetzbar. 

Was kostet eine private Krankenversicherung für Kinder? 

Wie auch bei der PKV für Erwachsene orientiert sich der Beitrag für Kinder an den gewünschten Leistungen sowie an Vorerkrankungen. Da Kinder ein geringes Eintrittsalter haben und in der Regel weniger gesundheitliche Probleme, ist der Beitrag im Vergleich zu Erwachsenen wesentlich geringer. 

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