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      Private Krankenversicherung für Kinder: So sichern Sie Ihren Nachwuchs ab

      Kurzer Überblick private Krankenversicherung Kinder

      Kurzer Überblick

      • In der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es keine Familienversicherung, in der Kinder kostenlos mitversichert sind. Das heißt, jedes Kind braucht eine eigene Police.
      • Wenn beide Elternteile privat versichert sind, muss auch das Kind privat versichert werden.
      • Ist nur ein Elternteil privat versichert, richtet sich die Versicherung des Kindes i. d. R. nach dem Hauptverdiener.
      • Aufnahmebedingungen bei Geburt: Neugeborene können ohne Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten in die private Krankenversicherung aufgenommen werden – vorausgesetzt, ein Elternteil ist mindestens drei Monate beim Anbieter versichert und der Antrag wird innerhalb von zwei Monaten nach Geburt gestellt.
      • Leistungsumfang & Vorteile einer PKV: Kinder profitieren von besseren Leistungen (z. B. bei Sehhilfen und Kieferorthopädie) sowie einer schnelleren Terminvergabe. Individuelle Tarifanpassungen wie Rooming-In im Krankenhaus sind ebenfalls möglich.
      •  Kosten & Tarife: Beiträge sind deutlich günstiger als bei Erwachsenen und hängen vom Tarif ab: Basis-, Komfort- und Premium-Tarife bieten unterschiedliche Leistungslevel zwischen ca. 120 € und 220 € monatlich.
      • Versicherungsdauer & Steuer: Der Schutz läuft unbegrenzt weiter und kann bei Ausbildungs- oder Studienbeginn angepasst werden. Beiträge für den Basisschutz sind steuerlich absetzbar.
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      Artikel von impuls Fachexperten geprüft

      Private Krankenversicherung Kinder

      Ratgeber-Inhalt

      Private Krankenversicherung für Kinder: Wann muss das Kind privat versichert werden?

      Während in der gesetzlichen Familienversicherung Kinder kostenlos über die Eltern mitversichert sind, braucht es in der privaten Krankenversicherung (PKV) für jedes Kind eine eigene Police. Doch wann muss man sein Kind privat versichern und wann gesetzlich? Dies hängt davon ab, wie der Elternteil versichert ist. Dabei gilt Folgendes:

      Beide Elternteile sind privat krankenversichert:

      • Ist sowohl der Vater als auch die Mutter privat krankenversichert, muss das Kind ebenfalls privat versichert werden, unabhängig vom Familienstand der Eltern.
      • Eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist in diesem Fall nicht möglich.

      Beide Elternteile sind gesetzlich krankenversichert:

      • Sind beide Eltern gesetzlich versichert, wird das Kind kostenlos in der Familienversicherung der GKV mitversichert.
      • Theoretisch ist es auch möglich, das Kind privat zu versichern. Allerdings muss vorher eine Gesundheitsprüfung durchgeführt werden und es wird ein eigener Versicherungsbeitrag fürs Kind fällig. Somit ist dies keine Standardlösung.

      Vater ist privat, Mutter ist gesetzlich versichert:

      Unverheiratete Paare:

      • Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, können sie frei entscheiden, ob das Kind in der privaten Krankenversicherung oder der kostenfreien Familienversicherung der GKV versichert wird.
      • Voraussetzung für die Familienversicherung: Mindestens ein Elternteil ist gesetzlich versichert.

      Verheiratete Paare:

      • Bei verheirateten Eltern richtet sich die Versicherung des Kindes nach dem Versicherungsstatus und Einkommen des Hauptverdieners. 
      • Ist das Jahresbruttoeinkommen des privat versicherten Elternteils höher als das des gesetzlich versicherten Elternteils und liegt es über der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 € jährlich bzw. 6.450 € monatlich / 2025: 73.800 € bzw. 6.150 €), hat das Kind keinen Anspruch auf die kostenfreie Familienversicherung. Dann muss das Kind entweder privat versichert werden oder es wird freiwilliges Mitglied in der GKV. Hier wird dann allerdings ein Beitrag fällig.
      • Liegt der privat versicherte Elternteil mit seinem monatlichen Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze, kann der Elternteil, der weniger verdient, das gemeinsame Kind auch über die gesetzliche Familienversicherung kostenlos mitversichern.

      Private Krankenversicherung für Kinder: Was passiert bei einer Scheidung?

      Was mit der privaten Krankenversicherung eines Kindes bei einer Scheidung passiert, hängt vor allem davon ab, wie die Eltern versichert sind und bei wem das Kind überwiegend lebt.

      Grundsätzlich gilt: War das Kind bereits privat versichert, bleibt der Vertrag zunächst bestehen – eine Scheidung allein beendet oder verändert den Versicherungsschutz nicht automatisch. Entscheidend ist jedoch die zukünftige familiäre und versicherungsrechtliche Situation:

      • Ist ein Elternteil privat und der andere gesetzlich versichert, richtet sich die Versicherungsform häufig nach Einkommen, Hauptwohnsitz des Kindes und Unterhaltssituation.
      • Lebt das Kind überwiegend bei dem gesetzlich versicherten Elternteil und liegen die Voraussetzungen für die Familienversicherung vor (z. B. liegt die Einkommensgrenze bei 565 € im Monat), kann ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung möglich sein.
      • War das Kind privat versichert, besteht grundsätzlich ein fortlaufender Vertrag, solange dieser nicht aktiv gekündigt oder umgestellt wird.
      • Die Beitragszahlung wird im Rahmen des Unterhalts geregelt. Krankenversicherungsbeiträge zählen zum sogenannten Mehrbedarf und sind in der Regel vom barunterhaltspflichtigen Elternteil mitzutragen.

      Da Scheidungen oft komplexe versicherungsrechtliche und unterhaltsrechtliche Fragen aufwerfen, sollte die konkrete Situation immer individuell geprüft werden – insbesondere im Hinblick auf Wechselmöglichkeiten und langfristige Auswirkungen.

      Kind privat versichern: Gut zu wissen

      1. Änderungen im Einkommen: Wenn sich das Einkommen des Hauptverdieners verändert, kann sich auch der Versicherungsstatus des Kindes ändern. Ist die Mutter gesetzlich versichert und fällt das Einkommen des Vaters unter die Versicherungspflichtgrenze, kann das Kind z. B. in die kostenlose Familienversicherung wechseln.

      2. Zusatzversicherungen: Möchten Sie Ihr Kind gesetzlich versichern, aber von zusätzlichen Leistungen profitieren, können Sie auch private Krankenzusatzversicherung für Kinder abschließen, z. B. für Zahnersatz oder Chefarztbehandlung im Krankenhaus. Unsere Experten beraten Sie kostenlos zu diesem Thema.

       

      Aufnahme von Neugeborenen und Kindern in die private Krankenversicherung

      Neugeborene Kinder werden zu erleichterten Bedingungen in die private Krankenversicherung aufgenommen. Es gibt keine Gesundheitsprüfung und auch Erkrankungen oder Behinderungen des Kindes führen nicht zu Ausschlüssen oder höheren Beiträgen. Außerdem gibt es keine Wartezeiten. Wenn Sie Ihr Kind ab der Geburt in die private Krankenversicherung aufnehmen wollen, müssen nur zwei Bedingungen erfüllt sein:

      • Ein Elternteil muss bereits mindestens drei Monate bei dem Anbieter versichert sein, bei dem Sie Ihr Kind versichern wollen. 
      • Sie müssen den Aufnahmeantrag innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt stellen. 

      Ist Ihr Kind bereits älter und Sie wollen es in die private Krankenversicherung aufnehmen, findet im Vorfeld eine Gesundheitsprüfung statt. Gibt es Vorerkrankungen, kann dies eventuell zu Ausschlüssen oder Risikozuschlägen führen.

      In 2 Minuten zur passenden Krankenversicherung

      Finden Sie in kürzester Zeit heraus, ob eine gesetzliche oder private Krankenversicherung besser zu Ihnen passt. Unser Schnellrechner basiert auf wenigen Angaben und liefert sofort ein klares Ergebnis – schnell, unverbindlich und kostenlos.

      Gesetzlich oder Privat:
      Welche Krankenversicherung passt zu dir?

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      Bist du angestellt oder selbstständig?

      Dein beruflicher Status bestimmt, welche Krankenversicherungen für dich infrage kommen. Als Selbstständiger hast du mehr Wahlfreiheit, Angestellte unterliegen gewissen Einkommensgrenzen.

      Verdienst du über 77.400 € im Jahr?

      Ab einem Bruttojahreseinkommen von 77.400 € (Jahresarbeitsentgeltgrenze 2026) hast du als Angestellter die Wahl zwischen GKV und PKV. Selbstständige können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern.

      Wie viele Kinder möchtest du mitversichern?

      Aufgrund der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung kann die GKV – finanziell gesehen – eine gute Wahl sein: Kinder und nur geringfügig verdienende Lebenspartner zahlen nicht extra.

      Was ist dir bei deiner Krankenversicherung am wichtigsten?

      Die Entscheidung zwischen GKV und PKV hängt nicht nur von Fakten ab – sondern auch von deinen persönlichen Prioritäten. Möchtest du lieber sparen oder top abgesichert sein?

      Die gesetzliche Krankenversicherung ist für dich verpflichtend

      Da dein Bruttoeinkommen unter 77.400 € liegt, ist die GKV für dich verpflichtend. Wenn dir hochwertige medizinische Leistungen besonders wichtig sind, kannst du gezielt mit Zusatzversicherungen aufstocken – z. B. beim Zahnersatz oder stationären Klinikaufenthalten.

      Die gesetzliche Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!

      Bei deiner familiären Situation bietet die GKV die solideste und kosteneffizienteste Lösung.
      Besonders mit Kindern profitierst du von beitragsfreier Mitversicherung und planbaren Kosten.
      Wenn dir hochwertige medizinische Leistungen besonders wichtig sind, kannst du gezielt mit Zusatzversicherungen aufstocken, wie z. B. beim Zahnersatz oder stationären Klinikaufenthalten.

      Die gesetzliche Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!

      Die GKV bietet dir eine verlässliche Grundversorgung. Wenn dir hochwertige medizinische Leistungen besonders wichtig sind, kannst du gezielt mit Zusatzversicherungen aufstocken – z. B. beim Zahnersatz oder stationären Klinikaufenthalten.

      Die private Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!

      Bei deinem Einkommen lohnt sich die PKV auch finanziell: Mit einem Wechsel in die PKV kannst du bis zu 6000 € Beitrag im Jahr sparen - und hast dazu mehr Leistungen als in der GKV! Zudem bekommst du oft bessere Leistungen zu günstigeren Beiträgen als in der GKV.

      Die private Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!

      Bei deinem Einkommen lohnt sich die PKV auch finanziell: Als Angestellter ohne viele Kinder sparst du im Schnitt bis zu 3.840 € pro Jahr.
      Mit einem Wechsel in die PKV kannst du bis zu 3.840 € Beitrag im Jahr sparen - und hast dazu mehr Leistungen als in der GKV!
      Zudem bekommst du oft bessere Leistungen zu günstigeren Beiträgen als in der GKV.

      Als Angestellter profitierst du zusätzlich von einem Arbeitgeberzuschuss: 50 % deines PKV-Beitrags – maximal 471,32 € monatlich (Stand 2025).

      Die private Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!

      2026 zahlen privatversicherte Angestellte etwa 361 € pro Monat für einen Premium-Tarif*, gesetzlich Versicherte hingegen ca. 509 € pro Monat**. Ein Wechsel kann somit bis zu 1.776 € Ersparnis pro Jahr bringen!

      Als Angestellter profitierst du von einem Arbeitgeberzuschuss. Der Arbeitgeber übernimmt – wie in diesem Beispiel – 50 % deines Beitrags, maximal 508,59 € monatlich (Stand 2026).

      Mit der privaten Krankenversicherung zahlst du weniger Beiträge und erhältst mehr Leistungen

      Als Selbstständiger profitierst du besonders von den Vorteilen der privaten Krankenversicherung. Im Vergleich zur gesetzlichen Versicherung kannst du nicht nur deutlich sparen – du sicherst dir auch eine bessere medizinische Versorgung und mehr Flexibilität.

      Während in der GKV Krankenversicherungsbeiträge von bis zu 1.017 € monatlich anfallen, liegt der durchschnittliche PKV-Beitrag für Selbstständige laut PKV-Verband bei nur 617 € im Monat. Das bedeutet für dich: Mehr Leistung, weniger Kosten und bis zu 4.800 € Ersparnis im Jahr.

       

      Ist eine private Krankenversicherung für Kinder sinnvoll? 

      Grundsätzlich haben Kinder in der privaten Krankenversicherung die gleichen Vorteile wie Erwachsene. Sie bekommen zum Beispiel schneller einen Termin bei Fachärzten und bessere Leistungen bei für Kinder wichtigen Gesundheitsthemen wie Kieferorthopädie oder Sehhilfen.

      Außerdem können Sie Ihren Tarif flexibel auf Ihre Familie zuschneiden und zum Beispiel das sogenannte Rooming-In mit einschließen, sodass Sie bei Ihrem Kind bleiben können, wenn es ins Krankenhaus muss. 

      Zu allen Fragen rund um die beste Absicherung für Ihre Familie steht Ihnen Ihr Berater vor Ort gerne zur Verfügung. Lassen Sie sich einfach unverbindlich beraten – gemeinsam finden Sie die beste Lösung für Sie und Ihre Kinder. 

      Private Krankenversicherung für Familien: Für wen lohnt sie sich?

      Eine private Krankenversicherung kann sich für die gesamte Familie lohnen, aber sie ist nicht für jede Situation ideal. Es hängt von Ihrer Lebenssituation, Ihrem Einkommen und Ihren Prioritäten ab. Folgende Übersicht zeigt, wer von der PKV profitiert:

      Gutverdienende Paare mit zwei Kindern:
      • Beispiel: Ein Ehepaar verdient zusammen 160.000 €, ist privat versichert und hat zwei Kinder, die ebenfalls privat versichert sind. Sie alle profitieren von den umfangreichen Leistungen der PKV, für die in der GKV Zusatzkosten anfallen würden. Aufgrund des guten Einkommen können die PKV-Beiträge jedes Familienmitglieds ohne Probleme gezahlt werden.

      Beamte mit Beihilfeanspruch:
      • Beispiel: Ein Familienvater ist Beamter und beihilfeberechtigt. Seine Frau ist angestellt und privat versichert. Da ein Elternteil beihilfeberechtigt ist, kann für das Kind ebenfalls Beihilfe beantragt werden. Die Beihilfe übernimmt dabei 80 % der Kosten, sodass nur 20 % über die PKV abgesichert werden müssen. Das ist kostengünstig und bietet oft bessere Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung.

      Besondere Regel bei Beamtenpaaren

      Wenn beide Elternteile beihilfeberechtigt sind (ein sogenanntes "Beamtenehepaar"), erhält das Kind nur einen Beihilfeanspruch von 70 %, nicht 80 %.

       

      Kind privat versichern: Vorteile

      Ein Kind privat zu versichern kann mehrere Vorteile bieten. Hier eine Übersicht:

      • Privat versicherte Kinder profitieren in der Regel von einem erweiterten Leistungsumfang und einer hochwertigen medizinischen Versorgung.
      • Sie haben häufig Zugang zu einer freien Arztwahl und erhalten oft schneller Termine bei Fachärzten oder Spezialisten. Somit sind die Wartezeiten deutlich kürzer als bei gesetzlich versicherten Kindern.
      • Im Krankenhaus sind je nach Tarif Ein- oder Zweibettzimmer sowie die Behandlung durch den Chefarzt möglich.
      • Beim Zahnersatz und bei kieferorthopädischen Leistungen werden meist höhere Erstattungssätze von 80 bis 100 Prozent übernommen – teilweise über die gesetzliche Regelversorgung hinaus.
      • Viele Tarife beinhalten zusätzliche Leistungen wie alternative Heilmethoden, erweiterte Vorsorgeuntersuchungen oder bessere Leistungen für Sehhilfen.
      • Durch den frühen Abschluss profitieren Kinder vom niedrigen Eintrittsalter und sichern sich ihren aktuellen Gesundheitszustand dauerhaft. Dadurch sind die Beiträge vergleichsweise günstig und der Versicherungsschutz bleibt unabhängig von späteren gesundheitlichen Entwicklungen bestehen. 

      Kind privat versichern: Nachteile

      Eine private Krankenversicherung für Kinder bringt jedoch nicht nur Vorteile mit sich. Eltern sollten auch folgende Aspekte berücksichtigen:

      • Die Beiträge müssen vollständig selbst getragen werden, da es – anders als bei gesetzlich versicherten Kindern – keinen kostenfreien Familienversicherungsschutz gibt.
      • Die monatlichen Kosten können sich im Laufe der Jahre erhöhen, insbesondere durch Beitragsanpassungen im Gesundheitswesen.
      • Ein späterer Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und kann mit Hürden verbunden sein.
      • Für den Abschluss ist in der Regel eine Gesundheitsprüfung erforderlich, wodurch Vorerkrankungen zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen können.
      • Werden Rechnungen zunächst privat beglichen, müssen Eltern in Vorleistung gehen und die Erstattung anschließend bei der Versicherung einreichen.

      Wie viel kostet eine private Krankenversicherung für Kinder?

      Wie auch bei der PKV für Erwachsene orientiert sich der Beitrag für Kinder an den gewünschten Leistungen sowie an Vorerkrankungen. Da Kinder ein geringes Eintrittsalter, in der Regel weniger gesundheitliche Probleme haben und bis zum 21. Lebensjahr noch keine Altersrückstellungen gebildet werden, ist der Beitrag im Vergleich zu Erwachsenen wesentlich geringer und beläuft sich meist zwischen 100 und 300 € im Monat. Die Kosten variieren dabei je nach den gewünschten Leistungen.

      Im Folgenden haben wir eine Übersicht aus günstigem Basis-Tarif (Signal Iduna), preis-leistungsstarkem Komfort-Tarif (HanseMerkur) sowie einem anspruchsvollen Premium-Tarif (ARAG) für Sie zusammengestellt. Dabei zeigt unser PKV-Vergleich für Kinder, dass bereits Tarife im unteren Beitragsbereich umfangreiche Leistungen enthalten können, während sich höhere Beiträge vor allem durch Unterschiede bei Zahnersatz, Kieferorthopädie und der Selbstbeteiligung erklären.

      Die Übersicht dient als erste Orientierung und ersetzt noch keine Beratung, da die Krankenversicherung auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes eingehen sollte.

      Basis-Tarif für Kinder:

      Tarifbewertung

      3.8

      Top Preis-Leistung

      • Ein-/Zweibett-Zimmer & Chefarztbehandlung
      • 90 % Zahnersatz, 80 % Kieferorthopädie
      • Selbstbeteiligung: 480 €

      143,75 €
      monatlich

      Komfort-Tarif für Kinder:

      Tarifbewertung

      3.9

      • Mehrbett-Zimmer
      • 80 % Zahnersatz, 80 % Kieferorthopädie
      • Selbstbeteiligung: 0 €

      211,84 €
      monatlich

      Premium-Tarif für Kinder:

      Tarifbewertung

      4.3

      Top Leistung

      • Ein-/Zweibett-Zimmer & Chefarztbehandlung
      • 90 % Zahnersatz, 90 % Kieferorthopädie
      • Selbstbeteiligung: 300 €

      212,48 €
      monatlich

      Quelle Tarifbewertung: psponline, Februar 2026; Berechnungsgrundlage: Kind, 9 Jahre, Versicherungsbeginn: 01. März 2026; Grundlage für die Bewertungen sind die Tarifbedingungen der Gesellschaften. Zu den wichtigsten Merkmalen gehören u.a., wie viel Prozent der Kosten übernommen werden, bis zu welchem Betrag die Leistungen gedeckt sind, ob andere Leistungen vorausgehen müssen und ob Besonderheiten gelten.

       

      Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss für ein Kind in der privaten Krankenversicherung?

      Wenn Sie als Angestellter (Voll- oder Teilzeit) über die Versicherungspflichtgrenze kommen und privat krankenversichert sind, können Sie beim Arbeitgeber einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung für Ihr Kind beantragen. Der Arbeitgeber zahlt in diesem Fall einen Anteil zu den Versicherungsbeiträgen Ihres Kindes, ähnlich wie bei Ihrer eigenen PKV.

      Wie hoch ist der Zuschuss?

      • Der Arbeitgeber übernimmt 50 % der Beiträge zur PKV des Kindes, jedoch nur bis zum Höchstzuschuss von 508,59 € monatlich für die Krankenversicherung und 104,63 € monatlich für die Pflegeversicherung (Stand 2026). Dieser Höchstbetrag gilt für die Summe von Arbeitnehmer und Kindern gemeinsam und wird wie folgt berechnet:
      • Krankenversicherung: Beitragsbemessungsgrenze x (allg. Beitrag von 14,6 % + durchschnittl. Zusatzbeitrag von 2,9 %) / 2:
        5.812,50 € x 17,5 % / 2 = 508,59 €
      • Pflegeversicherung: Beitragsbemessungsgrenze x Pflegebeitrag für Arbeitnehmer mit einem Kind:
        5.812,50 € x 3,6 % / 2 = 104,63 €

      Voraussetzungen für den Zuschuss:

      1. Ihr Kind muss privat krankenversichert sein.
      2. Sie selbst müssen privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichert sein.
      3. Sie müssen als Arbeitnehmer tätig sein (bei Selbstständigen gibt es keinen Arbeitgeberzuschuss).

      Kein Zuschuss bei Familienversicherung der GKV

      Wenn Ihr Kind in der GKV familienversichert ist, gibt es keinen separaten Zuschuss, da die Familienversicherung bereits kostenlos ist.

      Wann endet die private Krankenversicherung für Kinder?

      Kinder und Jugendliche sind normalerweise bis zum Ende ihrer Schullaufbahn über den jeweiligen Elternteil gesetzlich oder privat versichert. Wenn die Kinder dann eine Ausbildung beginnen oder studieren, können sie selbst überlegen, wie sie sich versichern möchten. Studenten können sich zum Beispiel von der Versicherungspflicht befreien lassen und sich dann weiterhin privat versichern. Mehr zum Thema private Krankenversicherung für Studenten erfahren Sie hier. 

      In der privaten Krankenversicherung gibt es allerdings kein festes Alter oder Datum, an dem Kinder aus der Versicherung "herausfallen." Der Versicherungsschutz gilt generell unbefristet. Beim Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums gibt es aber ein Sonderkündigungsrecht. 

      Ist die private Krankenversicherung für Kinder steuerlich absetzbar? 

      Die Versicherungsbeiträge für Kinder können Sie als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen. Beachten Sie aber, dass dies nur für den Basisschutz gilt. Zusatzleistungen sind nicht absetzbar. 

       

      FAQ: Private Krankenversicherung für Kinder

       Ja, es ist möglich, Kinder in der privaten Krankenversicherung (PKV) zu versichern – allerdings nicht automatisch beitragsfrei wie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

      Ob ein Kind privat oder gesetzlich versichert wird, hängt vor allem vom Versicherungsstatus und Einkommen der Eltern ab. Sind beide Eltern privat versichert oder ist ein Elternteil privat versichert und verdient über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, kann das Kind in der PKV versichert werden. In diesem Fall wird ein eigener Beitrag fällig.

      Liegen die Voraussetzungen nicht vor, bleibt das Kind in der Regel beitragsfrei in der gesetzlichen Familienversicherung. 

      Vorteile:
      Kinder in der PKV profitieren – je nach Tarif – von umfangreicheren Leistungen als in der GKV, etwa bei Zahnersatz, Kieferorthopädie, Heilpraktiker-Behandlungen oder im Krankenhaus (z. B. Ein- oder Zweibettzimmer). Zudem besteht meist freie Arzt- und Krankenhauswahl sowie häufig ein schnellerer Zugang zu Fachärzten. Der Leistungsumfang kann individuell angepasst werden.

      Nachteile:
      Im Gegensatz zur gesetzlichen Familienversicherung ist die PKV nicht beitragsfrei. Für jedes Kind fällt ein eigener Monatsbeitrag an. Außerdem ist ein späterer Wechsel zurück in die GKV nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wie bei allen privaten Tarifen spielen Gesundheitsfragen beim Abschluss eine Rolle. Bestehen beim Kind Vorerkrankungen kann dies zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen.

      Unser Fazit: Eine PKV für Kinder kann sich lohnen, wenn Wert auf erweiterte Leistungen gelegt wird – sie sollte jedoch gut durchdacht sein, da sie mit zusätzlichen Kosten und langfristigen Entscheidungen verbunden ist.

      Ob eine private Krankenversicherung (PKV) für Kinder sinnvoll ist, hängt davon ab, wie die Eltern selbst versichert sind, wie hoch das Einkommen ist und ob langfristig eher das private oder das gesetzliche System gewünscht ist. Denn mit der Entscheidung für die PKV wird früh die Weiche gestellt – inklusive eigenem Beitrag und individueller Tarifwahl.

      Sinnvoll kann die PKV für Kinder vor allem dann sein, wenn die Familie ohnehin privat versichert ist und ein einheitliches Absicherungsmodell bevorzugt. Auch bei hohem Einkommen über 77.400 € und wenn Eltern Wert auf umfangreichere Leistungen legen – etwa bessere Absicherung bei Kieferorthopädie oder Wahlleistungen im Krankenhaus – ist die PKV oft der naheliegende Weg.

      Weniger sinnvoll ist sie hingegen, wenn die kostenfreie Mitversicherung in der GKV möglich wäre und kein besonderer Bedarf an erweiterten Leistungen besteht. Entscheidend ist also nicht nur der Leistungsumfang, sondern die strategische Frage, welches Versicherungssystem langfristig besser zur Familie passt.

      Eine private Krankenversicherung für Kinder kostet – je nach Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang – in der Regel zwischen 100 und 300 Euro pro Monat. Günstigere Tarife mit höherer Selbstbeteiligung oder abgespeckten Leistungen liegen eher im unteren Bereich, während umfangreiche Premiumtarife mit besseren Zahnleistungen, Wahlleistungen im Krankenhaus oder ohne Selbstbeteiligung entsprechend teurer sind.

      Entscheidend für die Beitragshöhe sind außerdem der Beihilfeanspruch (z. B. bei Beamtenkindern) sowie der gewünschte Leistungsumfang. 

      Welche PKV die beste für Familien ist, hängt stark vom gewünschten Leistungsniveau und vom Budget ab. In unserem Tarifvergleich haben wir die besten Tarife von Signal Iduna, HanseMerkur und ARAG gegenübergestellt.

      Die Signal Iduna bietet solide bis gute Leistungen zu einem vergleichsweise günstigen Beitrag. Damit ist sie vor allem für preisbewusste Familien interessant, die ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Beitrag und Leistungsumfang suchen.

      Die HanseMerkur punktet insbesondere mit einem Tarif ohne Selbstbeteiligung. Das sorgt für planbare Kosten, da im Leistungsfall keine zusätzliche Eigenbeteiligung anfällt – ein Vorteil für Familien, die finanzielle Überraschungen vermeiden möchten.

       Die ARAG überzeugt vor allem durch sehr starke Leistungen und hohe Erstattungssätze, etwa bei Zahnersatz oder Kieferorthopädie. Sie eignet sich daher besonders für Familien, die Wert auf umfassenden Schutz und möglichst geringe Eigenanteile im Leistungsfall legen. 

      Unser Fazit: Wer maximale Leistungen möchte, findet bei der ARAG eine starke Lösung. Wer auf das Preis-Leistungs-Verhältnis achtet, ist bei der Signal Iduna gut aufgehoben. Und wer besonderen Wert auf planbare Kosten ohne Selbstbeteiligung legt, für den kann die HanseMerkur passend sein.

      Ob das Kind privat oder gesetzlich versichert ist, hängt in dieser Konstellation vor allem vom Einkommen des privat versicherten Vaters ab.

      • Verdient der privat versicherte Vater mehr als die Mutter und liegt sein Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 77.400 €), besteht in der Regel kein Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung in der GKV. Das Kind muss dann entweder freiwillig gesetzlich (mit eigenem Beitrag) oder privat versichert werden.
      • Verdient die gesetzlich versicherte Mutter mehr oder liegt das Bruttoeinkommen des Vaters unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, kann das Kind meist beitragsfrei in der gesetzlichen Familienversicherung der Mutter mitversichert werden.

      Kurz gesagt: Entscheidend sind Einkommenshöhe und Versicherungsstatus des besserverdienenden Elternteils. Danach richtet sich, ob eine kostenfreie GKV-Mitversicherung möglich ist oder ein eigener Beitrag anfällt.

      Kinder können von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ein Wechsel ist in der Regel möglich, wenn wieder Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung entsteht. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn

      • der privat versicherte Elternteil unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt (2026: 77.400 €),
      • die Eltern beide gesetzlich versichert sind oder
      • sich die Einkommensverhältnisse so ändern, dass der gesetzlich versicherte Elternteil mehr verdient.

      Ohne eine solche Veränderung ist ein Wechsel meist nicht möglich, da Kinder in der PKV keinen automatischen Zugang zur GKV haben. Entscheidend sind also die Versicherungsverhältnisse und Einkommensgrenzen der Eltern – nicht der Wunsch allein.

      Die private Krankenversicherung (PKV) für Kinder endet nicht automatisch mit einem bestimmten Alter – sie läuft grundsätzlich so lange weiter, wie der Vertrag besteht. Allerdings gibt es typische Situationen, in denen sich der Status ändert:

      • Mit Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums kann das Kind versicherungspflichtig in der GKV werden – dann ist ein Wechsel möglich.
      • Bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 77.400 €) tritt ebenfalls Versicherungspflicht in der GKV ein.
      • Bei Beamtenanwärtern bleibt die PKV meist bestehen, da weiterhin ein Beihilfeanspruch besteht.
      • Enden kann der Vertrag außerdem durch Kündigung, z. B. wenn eine gesetzliche Versicherungspflicht eintritt.

      Ohne einen solchen Anlass läuft die PKV auch über das 18. oder 25. Lebensjahr hinaus weiter – ein automatisches Ende gibt es nicht.

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