Vom ersten Tag Ihrer Pflegebedürftigkeit an erhalten Sie einen Tagegeldsatz in der von Ihnen individuell vereinbarten Höhe. Das Tagegeld können Sie ohne Kostennachweis für Ihre Gesundheitspflege frei verwenden: unabhängig davon, ob Sie zu Hause oder im Pflegeheim gepflegt werden und den dabei tatsächlich entstandenen Kosten.