Über 300.000 Fahrräder werden jährlich in Deutschland gestohlen. Ist der Drahtesel erst einmal verschwunden, dann bleibt er das auch meistens, denn gerade mal zehn Prozent der Fahrraddiebstähle kann die Polizei aufklären. Die richtige Sicherung und Versicherung des Fahrrades ist also sinnvoll.
Im Jahr 2014 ermittelte der Gesamtverband der Deutschen Versicherer pro Fahrrad im Durchschnitt einen finanziellen Schaden von 490 Euro. Es lohnt sich also eine Versicherung abzuschließen, dabei gibt es jedoch einiges zu beachten.

Fahrrad über die Hausratversicherung mitversichern
Grundsätzlich kann das Fahrrad über die Hausratversicherung mitversichert werden. Bitte beachten Sie: Je nach Gesellschaft und Tarif kann der Fahrradschutz inklusive sein oder muss als Zusatzbaustein mitversichert werden.
Es gibt bereits günstige Hausratversicherungen, die Räder außerhalb der Wohnung in Höhe von 1 Prozent des versicherten Hausrats absichern. Über diesen Tarif wäre bei einem versicherten 50 000-Euro-Haushalt ein Fahrrad bis zum Wert von insgesamt 500 Euro gegen Diebstahl versichert. Hat ein Haushalt mehrere Fahrräder, sind alles Räder versichert, solange sie zusammengerechnet diesen Wert nicht überschreitet.
Hochwertige Fahrräder als Zusatzbaustein in die Hausratversicherung einschließen
Wer im seinem Hausrat-Tarif keinen Versicherungsschutz fürs Fahrrad inkludiert hat, kann ihn bei seiner Versicherung dazu buchen. So ist der Versicherungsschutz für ein hochwertiges Fahrrad im Wert von 1300 Euro, je nach Wohnort und Anbieter zum Teil für deutlich unter 50 Euro Aufpreis zu bekommen.
Mit dem Vergleichsrechner der Hausratversicherung finden Sie schnell und einfach den passenden Versicherungsschutz.
Wann ist eine spezielle Fahrrad-Diebstahlversicherung sinnvoll
Wer keine Hausratversicherung hat, kann eine spezielle Fahrrad-Diebstahlversicherung abschließen. Empfehlenswert ist aber immer die Besprechung einer Fahrrad-Diebstahlversicherung mit einem Experten, denn es gilt mehr zu klären, als nur der Ort des Diebstahls. Viele Versicherungen haben genaue Vorschriften, wie das Fahrrad gesichert sein muss. Sind diese nicht erfüllt worden (Art des Schlosses, Abschließen des Rades an einem festen Element wie Laternenpfahl oder Fahrradständer), dann zahlt die Versicherung unter Umständen nicht.
Sonderfall Pedelecs und E-Bikes
Einen Sonderfall stellen auch Pedelecs und E-Bikes dar. Ihr hoher Anschaffungswert macht einen Verlust besonders schmerzhaft. E-Bikes und Pedelecs, die eine Motorunterstützung bis 45 km/h haben, gelten als Kleinkrafträder und brauchen eine Zulassung und ein Versicherungskennzeichen. Ein Teilkasko-Schutz und Versicherung gegen Diebstahl wird bei den meisten Versicherungen mit angeboten.
Pedelecs mit einer Motorunterstützung bis maximal 25 km/h gelten jedoch noch als Fahrräder und müssen gegen Diebstahl extra versichert werden. Besonders bei diesen teuren Rädern sollte also der passende Versicherungsschutz gewählt werden.
Spezielle Versicherungen für E-Bikes und Pedelecs erhalten Sie auf Anfrage bei Ihrem Berater oder beim impuls Kundenservice.