Damit die vereinbarte Leistung aus der Pflegezusatzversicherung ausgezahlt wird, muss Ihnen eine Pflegebedürftigkeit attestiert werden. Diese gliedert sich seit 2017 in fünf Pflegegrade. Bei Privatpatienten übernimmt Medicproof die Einstufung der Pflegebedürftigkeit, bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).
Je nach abgeschlossenem Tarif wird bereits bei einer Einstufung in Pflegegrad 1 die versicherte Leistung aus der Pflegezusatzversicherung ausbezahlt. Es gibt aber auch Pflegezusatzversicherungen, bei denen die Leistung erst ab einem höheren Pflegegrad ausbezahlt wird.