Achten Sie beim Abschluss einer Pflegeversicherung besonders auf die Warte- und Karenzzeiten. Bei den meisten Anbietern fällt eine Wartezeit von bis zu drei Jahren an. Das bedeutet, dass Sie keinen Anspruch auf Leistungserbringung haben, wenn Sie innerhalb dieser drei Jahre pflegebedürftig werden.
Bei der Karenzzeit verhält es sich ähnlich. Wenn der Pflegefall eintritt, kann es durch die Karenzzeit bis zu drei Monate dauern, bis Sie die erste Zahlung aus Ihrer Pflegekostenversicherung erhalten.
Prüfen Sie die Tarife für Ihre private Pflegezusatzversicherung deshalb genau. Unsere Experten erstellen einen kostenlosen Vergleich der verschiedenen Tarife für Sie und beraten Sie gerne.