Ist man bei einem 450 Euro Job krankenversichert?

Wer einer geringfügigen Beschäftigung (auch Minijob genannt) nachgeht, darf aktuell monatlich höchstens 450 Euro verdienen, ab dem 01.10.2022 erhöht sich die Minijobgrenze auf 520 Euro. Bei diesem Verdienst werden Arbeitnehmer noch nicht vom Arbeitgeber bei der Krankenkasse angemeldet. Da in Deutschland aber eine allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung herrscht, müssen Sie sich als Minijobber selbst kranken versichern.

Wer zahlt die Krankenversicherung bei einem 450€ Job?

Da Arbeitgeber Ihre Arbeitnehmer erst ab einem Gehalt von mehr als 450€ bei Krankenkassen anmelden, müssen Sie sich selbst krankenversichern und persönlich die Beiträge zahlen. Ausnahmen dieser Regelung:

  • Sie sind Rentner
  • Sie sind sozialversicherungspflichtig angestellt und führen den Minijob als Nebenjob aus
  • Sie beziehen Arbeitslosengeld
  • Sie sind beitragsfrei in der Familienversicherung versichert (Kind, Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner)
  • Sie üben mehrere Minijobs aus, die in Summe mehr als 450€ Arbeitsentgelt ergeben (beide Minijobs sind versicherungspflichtig) 

Ab welchem Gehalt ist man gesetzlich krankenversichert?
Ab einem Gehalt von mehr als 450€ muss Ihr Arbeitgeber Sie zur Krankenversicherung anmelden. Beiträge zur Krankenversicherung werden dann automatisch von Ihrem Lohn abgeführt und müssen nicht von Ihnen selbst gezahlt werden.

Mit welchen Abzügen muss ich bei einem 450 Euro Job rechnen?
Die Abzüge für Ihre geringfügige Beschäftigung können Sie im Minijob-Rechner der Minijob Zentrale berechnen.

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