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Minijob und Krankenversicherung: Das müssen Sie wissen

Kurzer Überblick

  • Die Minijob-Grenze liegt derzeit bei 538 Euro pro Monat.
  • Wenn Sie einen Minijob ausüben, sind Sie nicht über den Arbeitgeber krankenversichert und müssen anderweitig versichert sein.
  • Zum Beispiel können Sie über die Familienversicherung, studentische Krankenversicherung oder Krankenversicherung für Rentner abgesichert sein. 
Krankenversicherung Minijob

Wer zahlt die Krankenversicherung bei einem Minijob?

Über einen Minijob sind Sie nicht krankenversichert, da ein Minijob kein krankenversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ist. Deshalb brauchen Sie, wenn Sie einen Minijob ausüben, eine anderweitige Krankenversicherung. Diese Möglichkeiten gibt es: 

  • Sie sind in Voll- oder Teilzeit sozialversicherungspflichtig angestellt und üben den Minijob nebenbei aus: Dann sind Sie über die Voll- oder Teilzeitstelle krankenversichert. 
  • Sie studieren und sind über die studentische Krankenversicherung versichert. 
  • Sie sind beitragsfrei in der Familienversicherung versichert (Kind, Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner)
  • Sie beziehen Arbeitslosengeld oder Bürgergeld – dann übernimmt die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter die Krankenkassenbeiträge. 
  • Sind sind Rentner und sind über die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) abgesichert. 
  • Die genannten Fälle treffen nicht auf Sie zu, dann können Sie sich selbst freiwillig gesetzlich versichern.
  • Sie sind privat krankenversichert, zum Beispiel, weil Ihre Eltern oder Ihr Ehepartner verbeamtet und privat versichert sind. 

Gut zu wissen: Gewerbliche Arbeitgeber müssen für Minijobber einen Pauschalbeitrag von 13 Prozent in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen. Dabei handelt es sich um einen Solidarbeitrag, der in den allgemeinen Gesundheitsfonds fließt. Er führt aber nicht dazu, dass Minijobber einen Krankenversicherungsschutz oder einen Anspruch auf Krankengeld haben. Daher müssen Sie sich als Minijobber selbst um Ihre Krankenversicherung kümmern. 

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob ist ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, das nicht sozialversicherungspflichtig ist. Die Minijobgrenze 2024 beträgt 538 Euro im Monat. Früher betrug die Grenze 450 Euro, weshalb der Minijob als 450-Euro-Job bekannt war. 

Es gibt auch einen sogenannten kurzfristigen Minijob. Dabei darf die Arbeitszeit in einem Kalenderjahr nicht mehr als 70 Tage betragen. Dann darf das monatliche Arbeitsentgelt schwanken.

 

Krankenversicherung bei mehreren Minijobs

Wenn Sie mehrere Minijobs haben und mit diesen gemeinsam die monatliche Verdienstgrenze von 538 Euro überschreiten, werden alle Minijobs versicherungspflichtig. Das bedeutet, dass alle Arbeitgeber Sie bei der Krankenversicherung anmelden und Krankenkassenbeiträge abführen müssen. Überschreiten Sie dagegen mit mehreren Minijobs die 538-Euro-Grenze nicht, gelten die gleichen Regeln wie für einen Minijob. 

Ab welchem Gehalt ist man gesetzlich krankenversichert?

Derzeit liegt die Minijobgrenze bei 538 Euro im Monat. Das bedeutet, wenn Sie diese Grenze überschreiten, sind Sie krankenversicherungspflichtig beschäftigt und Ihr Arbeitgeber zahlt die Hälfte der Krankenkassenbeiträge in die gesetzliche Krankenversicherung. 

Tipp: Weitere Infos rund um den Minijob finden Sie auf der Website der Minijob-Zentrale. 

Haben Sie Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung? Unsere Versicherungsexperten helfen Ihnen gerne weiter. Vereinbaren Sie einfach ein unverbindliches Beratungsgespräch. 

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